01.09.2021, 09:16
Liebes Forum,
da ich zum 1.10 die Kanzlei wechseln werde, stellen sich mir ein paar Fragen hinsichtlich der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung:
Wie ich es verstanden habe, muss ich erneut einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Ist das korrekt?
Was hat es denn mit dem Antrag auf Nachversicherung auf sich? Meinem Verständnis nach wird dieser nur dann benötigt, wenn man aus einem beamtenverhältnis ausscheidet oder?
Viele Grüße
da ich zum 1.10 die Kanzlei wechseln werde, stellen sich mir ein paar Fragen hinsichtlich der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung:
Wie ich es verstanden habe, muss ich erneut einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Ist das korrekt?
Was hat es denn mit dem Antrag auf Nachversicherung auf sich? Meinem Verständnis nach wird dieser nur dann benötigt, wenn man aus einem beamtenverhältnis ausscheidet oder?
Viele Grüße
01.09.2021, 10:42
Leute, wieso fragt ihr nicht einfach beim VW / der DRV nach?
01.09.2021, 11:41
Ich verstehe den Sachverhalt nicht einmal.. du willst die Kanzlei wechseln? Also bist du aktuell schon als RA in einer Kanzlei tätig? Dann musst du nach meinem Wissen gar nichts machen, außer deinen Kanzleiwechsel bei der RAK anzeigen. So lief das damals bei mir. Mit welcher Nachversicherung willst du denn jetzt ums Eck kommen?
01.09.2021, 12:09
In NRW: Erneuter Antrag erforderlich. Innerhalb von drei Monaten nach Wechsel mit Rückwirkung zum Wechselzeitpunkt möglich. Fun Fact: DRV hat bei mir vier (!) Monate zur Bearbeitung des Antrags gebraucht. Starke Leistung :D
01.09.2021, 20:48
(01.09.2021, 11:41)Gasto schrieb: Ich verstehe den Sachverhalt nicht einmal.. du willst die Kanzlei wechseln? Also bist du aktuell schon als RA in einer Kanzlei tätig? Dann musst du nach meinem Wissen gar nichts machen, außer deinen Kanzleiwechsel bei der RAK anzeigen. So lief das damals bei mir. Mit welcher Nachversicherung willst du denn jetzt ums Eck kommen?
Bei jedem Arbeitgeberwechsel muss eine neue Befreiung bei der Rentenversicherung beantragt werden. Einfach googlen und beim Versorgungswerk nachfragen. Der Antrag hat nur eine begrenzte Rückwirkung, also alsbald machen.
Nachversicherung verstehe ich auch nicht