22.10.2021, 12:31
Hallo,
wenn ich bei check24 mal den pkv vergleich anstelle wird mir die concordia stets als optimal angezeigt.
hat da jemand erfahrung mit? klassiker wie debek tauchen gar nicht auf
finde ich etwas merkwürdig
wenn ich bei check24 mal den pkv vergleich anstelle wird mir die concordia stets als optimal angezeigt.
hat da jemand erfahrung mit? klassiker wie debek tauchen gar nicht auf
finde ich etwas merkwürdig
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
22.10.2021, 12:50
Für mich gibt's nur die Capitol.
22.10.2021, 14:02
Traue nie Check24 oder ähnlichen Vergleichen (bzw. besser: Vermittlern). Die wirklich günstigen Versicherungen machen da ja gar nicht mit (Huk Coburg z.B.)!
Bei so einem komplexen Thema wie PKV würde ich mich ohnehin richtig (offline) beraten lassen von einem unabhängigen (!) Berater. Das dafür angelegte Geld rentiert sich wirklich!
Bei so einem komplexen Thema wie PKV würde ich mich ohnehin richtig (offline) beraten lassen von einem unabhängigen (!) Berater. Das dafür angelegte Geld rentiert sich wirklich!
22.10.2021, 16:19
Ich habe viele (!) Stunden in Recherche PKV iVm Beihilfe gesteckt und bin bei der Alten Oldenburger gelandet. Nur auf Suchmaschinen vertrauen sollte man auf keinen Fall! Entweder selber schlau machen und dann mehrere Angebote einholen und vergleichen oder zu einem unabhängigen (!) Berater gehen.
22.10.2021, 16:45
(22.10.2021, 12:31)Gast schrieb: hat da jemand erfahrung mit? klassiker wie debek tauchen gar nicht auf
finde ich etwas merkwürdig
Das liegt einfach darin, dass die Debeka generell nicht mit Maklern zusammenarbeit, sondern nur über den hauseigenen Direktvertrieb akquiriert. Kein Makler wird Dir daher jemals die Debeka empfehlen (eher sogar - mit manchmal fadenscheinigen Argumenten - von ihr abraten), weil er sie schlicht und ergreifend nicht provisionswirksam vermitteln kann.
Ansonsten gilt das bereits gesagte: das Thema PKV ist viel zu komplex, um sie allein auf der Basis von Vergleichsportalen abzuschließen. Das gilt vor allem auch wegen der Gesundheitsprüfung. Wenn Du nicht wirklich sämtliche Gesundheitsfragen guten Gewissens verneinen kannst, ist hier ausführlichere Beratung angezeigt, da Deine Vorgeschichte sauber aufgearbeitet und dann mit Fingerspitzengefühl ausgewählten Gesellschaften zur Risikoprüfung unterbreitet werden muss. Es braucht hierzu einen unabhängigen Fachmann mit entsprechendem Hintergrundwissen und Kontakten, andernfalls winkt die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Anfechtung des Vertrages und je nach individueller Konstellation möglicherweise ein Leben lang der Basistarif (= die 3. Klasse im deutschen Gesundheitswesen).
Und ja, die Alte Oldenburger gehört sicherlich zu den sehr guten Versicherern in der PKV, aber auch sie muss für den TE nicht zwingend die beste Lösung sein.
Und ja, zumindest im öD ist die Debeka der Klassiker, und sie ist mit Sicherheit auch nicht die schlechteste Wahl, aber ebenfalls nicht zwingend die beste für unseren TE.
22.10.2021, 17:11
(22.10.2021, 16:45)Gast schrieb:(22.10.2021, 12:31)Gast schrieb: hat da jemand erfahrung mit? klassiker wie debek tauchen gar nicht auf
finde ich etwas merkwürdig
Das liegt einfach darin, dass die Debeka generell nicht mit Maklern zusammenarbeit, sondern nur über den hauseigenen Direktvertrieb akquiriert. Kein Makler wird Dir daher jemals die Debeka empfehlen (eher sogar - mit manchmal fadenscheinigen Argumenten - von ihr abraten), weil er sie schlicht und ergreifend nicht provisionswirksam vermitteln kann.
Ansonsten gilt das bereits gesagte: das Thema PKV ist viel zu komplex, um sie allein auf der Basis von Vergleichsportalen abzuschließen. Das gilt vor allem auch wegen der Gesundheitsprüfung. Wenn Du nicht wirklich sämtliche Gesundheitsfragen guten Gewissens verneinen kannst, ist hier ausführlichere Beratung angezeigt, da Deine Vorgeschichte sauber aufgearbeitet und dann mit Fingerspitzengefühl ausgewählten Gesellschaften zur Risikoprüfung unterbreitet werden muss. Es braucht hierzu einen unabhängigen Fachmann mit entsprechendem Hintergrundwissen und Kontakten, andernfalls winkt die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Anfechtung des Vertrages und je nach individueller Konstellation möglicherweise ein Leben lang der Basistarif (= die 3. Klasse im deutschen Gesundheitswesen).
Und ja, die Alte Oldenburger gehört sicherlich zu den sehr guten Versicherern in der PKV, aber auch sie muss für den TE nicht zwingend die beste Lösung sein.
Und ja, zumindest im öD ist die Debeka der Klassiker, und sie ist mit Sicherheit auch nicht die schlechteste Wahl, aber ebenfalls nicht zwingend die beste für unseren TE.
im endeffekt hab ich tatsächlich nichts, sofern (leichte) kurzsichtigkeit und zwei knieoperationen aufgrund sportunfall (keine weitere op erforderlich) kein problem stellen.
wie sieht denn diese gesundheitsprüfung aus? ist das ein amtsarzt 2.0?
22.10.2021, 17:26
Nein, diese "Gesundheitsprüfung" erfolgt durch einen Fragenkatalog im Antrag. Klingt zunächst harmlos, jedoch können Fehler - ganz zu schweigen von Lügen - hierbei äußerst fatale Folgen haben!
Kurzsichtigkeit ist bei den meisten Versicherern kein Problem, ganz wenige veranschlagen einen minimalen Risikozuschlag.
Aber mit der anderen Geschichte geht es schon los: Du wirst allein deswegen höchstwahrscheinlich nirgendwo abgelehnt, wenn Atteste über die vollständige Ausheilung und nicht bestehende Gefahr von Langzeitschäden vorliegen. Aber hier müsste für die saubere Risikoprüfung bereits ein Fachmann ran! Denn: wenn Du es selbst versuchst und Dir dabei ausgerechnet eine Gesellschaft aussuchst, die damit ein Problem hat, gibt es einen schönen Eintrag im Datenpool der PKV-Anbieter (ähnlich Schufa), dass ein Antrag "nicht zu normalen Bedingungen angenommen werden konnte". Dann geht das Drama los. Also: keine Sorgen machen, aber spezialisierten Berater kontaktieren.
Kurzsichtigkeit ist bei den meisten Versicherern kein Problem, ganz wenige veranschlagen einen minimalen Risikozuschlag.
Aber mit der anderen Geschichte geht es schon los: Du wirst allein deswegen höchstwahrscheinlich nirgendwo abgelehnt, wenn Atteste über die vollständige Ausheilung und nicht bestehende Gefahr von Langzeitschäden vorliegen. Aber hier müsste für die saubere Risikoprüfung bereits ein Fachmann ran! Denn: wenn Du es selbst versuchst und Dir dabei ausgerechnet eine Gesellschaft aussuchst, die damit ein Problem hat, gibt es einen schönen Eintrag im Datenpool der PKV-Anbieter (ähnlich Schufa), dass ein Antrag "nicht zu normalen Bedingungen angenommen werden konnte". Dann geht das Drama los. Also: keine Sorgen machen, aber spezialisierten Berater kontaktieren.
25.10.2021, 09:23
Von wie viel Aufschlag reden wir da eigentlich? Die Beitragsbemessungsgrenze des als Grundlage berechneten Einkommens liegt doch bei 50k brutto, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet also für R1 steigt das ganze bei steigendem Gehalt nicht weiter an, da man die 50k bereits meist bei Berufseinstieg schon erreicht hat.
Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.
Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.
Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.
Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.
25.10.2021, 09:46
(25.10.2021, 09:23)Sky schrieb: Von wie viel Aufschlag reden wir da eigentlich? Die Beitragsbemessungsgrenze des als Grundlage berechneten Einkommens liegt doch bei 50k brutto, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet also für R1 steigt das ganze bei steigendem Gehalt nicht weiter an, da man die 50k bereits meist bei Berufseinstieg schon erreicht hat.
Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.
Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.
Max. 30%, es kann aber auch sein, dass Du einen Leistungsausschluss für bestimmte Sachen bekommst. Das habe ich leider und das ist recht unschön. Dann hast Du dafür keinen Versicherungsschutz und musst für den Teil, der nicht durch Beihilfe gedeckt ist, selbst aufkommen.
25.10.2021, 09:52
(25.10.2021, 09:23)Sky schrieb: Von wie viel Aufschlag reden wir da eigentlich? Die Beitragsbemessungsgrenze des als Grundlage berechneten Einkommens liegt doch bei 50k brutto, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet also für R1 steigt das ganze bei steigendem Gehalt nicht weiter an, da man die 50k bereits meist bei Berufseinstieg schon erreicht hat.
Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.
Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.
Die BBG spielt doch für Beamte (und sonstige) überhaupt keine Rolle. Das ist ein völlig anderes PKV-Konstrukt mit der Beihilfe (Heilfürsorge etc. lassen wir mal unberücksichtigt, weil für Richter und übliche jur. Beamte irrelevant) als die normale Versicherung in der PKV, für die die KV BBG überschritten sein muss. Der Aufschlag richtet sich allein nach dem Versicherungstarif der PKV. Alternativ zum Aufschlag kommt der Ausschluss bestimmter Krankheiten in Betracht. Regelmäßig wirst Du da nicht wählen können, sondern die PKV sagt Dir, ob sie Dich mit Aufschlag (insbes. bei Öffnungsaktion) oder Ausschluss bestimmter Leistungsfälle versichert-oder eben gar nicht.