07.10.2021, 17:46
Kann jemand überzeugende Bücher/Skripten für den og Bereich nennen? Es geht mir also um die stilistisch, argumentativ und strukturell überzeugende und auch übliche Darstellung in Urteil und Schriftsatz. Mir fehlt hierzu noch Input zu den üblichen Wendungen und auch Floskeln.
07.10.2021, 19:03
Dafür wäre ich auch dankbar!!!
07.10.2021, 23:04
Schellhammer, Arbeitsmethode des Zivilrichters



08.10.2021, 06:56
Es gibt Rechtsprechungsportale der Bundesländer. Klingt banal, aber wenn du dir dort täglich 2-3 erstinstanzliche Entscheidungen durchliest (, die im besten Fall inhaltlich in relevanten Rechtsbereichen spielen), bekommst du unterbewusst ein gutes Gefühl für praxisnahe Formulierungen. Das abstrakte Lesen von Textbausteinen wie etwa bei Kaiser hat mir zumindest nicht geholfen.
12.10.2021, 11:25
(08.10.2021, 06:56)Gast1803 schrieb: Es gibt Rechtsprechungsportale der Bundesländer. Klingt banal, aber wenn du dir dort täglich 2-3 erstinstanzliche Entscheidungen durchliest (, die im besten Fall inhaltlich in relevanten Rechtsbereichen spielen), bekommst du unterbewusst ein gutes Gefühl für praxisnahe Formulierungen.
1. Muss man dabei aufpassen, ob die erstinstanzl. Entsch. vom BGH kassiert worden ist oder ist es für den Lerneffekt egal?
2. Ich habe mal versucht von einer BGH-Entsch. zum vorinstanzl. LG-Urteil zu kommen. Hat aber nicht geklappt, weil das LG das Urteil nicht veröffentlicht hatte.
12.10.2021, 11:46
Spitzenklausuren im Assessor-Examen klingt, als könnte es das sein, was du suchst. Da wird die Sprache von Urteilen analysiert und Tipps gegeben, wie man das in Klausuren anwenden kann. Einiges, gerade auch zur Argumentations-Technik fand ich super, gerade am Anfang ist aber auch recht viel Sprachwissenschaftliches, was mir nicht sooo viel gebracht hat. Viel Erfolg!
13.10.2021, 08:11
(12.10.2021, 11:46)Gast schrieb: Spitzenklausuren im Assessor-Examen klingt, als könnte es das sein, was du suchst. Da wird die Sprache von Urteilen analysiert und Tipps gegeben, wie man das in Klausuren anwenden kann. Einiges, gerade auch zur Argumentations-Technik fand ich super, gerade am Anfang ist aber auch recht viel Sprachwissenschaftliches, was mir nicht sooo viel gebracht hat. Viel Erfolg!
Das Buch hat mir auch sehr viel gebracht. Noch besser finde ich den dazugehörigen „BGH-Klausurenkurs“, in dem man anhand von 6 Fällen lernt, wie man mithilfe der Kommentare eine praxisgerechte Lösung entwickelt.
13.10.2021, 09:07
Danke für die Hinweise!
15.10.2021, 14:04
(13.10.2021, 08:11)Gast schrieb:(12.10.2021, 11:46)Gast schrieb: Spitzenklausuren im Assessor-Examen klingt, als könnte es das sein, was du suchst. Da wird die Sprache von Urteilen analysiert und Tipps gegeben, wie man das in Klausuren anwenden kann. Einiges, gerade auch zur Argumentations-Technik fand ich super, gerade am Anfang ist aber auch recht viel Sprachwissenschaftliches, was mir nicht sooo viel gebracht hat. Viel Erfolg!
Das Buch hat mir auch sehr viel gebracht. Noch besser finde ich den dazugehörigen „BGH-Klausurenkurs“, in dem man anhand von 6 Fällen lernt, wie man mithilfe der Kommentare eine praxisgerechte Lösung entwickelt.
Metz, Spitzenklausuren im Assessorexamen, 1. März 2016. Dieses Buch soll schon in 2. Auflage, 2018 erschienen sein. Vgl. Homepage des Verfassers/Herausgebers (kurzundgutonline.de). Z. Zt. ist aber neu weder die Erst-, noch die Zweitauflage bei amazon oder im Beck-Verlag verfügbar.
Weil "Gast 2" das andere Buch von Florian Metz, BGH-Klausurenkurs Assessorexamen - BGH-Fälle als zivilrechtliche Assessorklausuren, besonders gelobt hat:
Anscheinend kann man dieses Buch nur über amazon (direkt vom Verfasser) beziehen. Gestern waren bei amazon noch 7 Exemplare verfügbar. Heute kein einziges mehr. Ich gehe mal davon aus, dass diese Bücher nur aufgrund der positiven Aussage des "Gastes 2" bestellt worden sind. Dabei hat er nicht einmal die Vorzüge des Buches genannt. Welch eine Wirkung ein Forum doch haben kann. Das ist erstaunlich.
15.10.2021, 14:15
Es kommt natürlich auf den individuellen Lerntyp an, aber ich persönlich halte nichts vom lösgelösten Lernen von Textbausteinen wie z.B bei Kaiser (würde die Skripten trotzdem wärmstens empfehlen). Meiner Meinung nach hat man dadurch nur einen weiteren und unnötigen Zwischenschritt in der Lernphase, weil man von den abstrakten Formulierungen auf die konkrete Formulierung in der Anwendung springen muss. Deshalb lohnt es sich veröffentlichte erstinstanzliche Urteile zu lesen. Bestenfalls natürlich zu den üblichen Themen (Mietrecht, Straßenverkehrsrecht etc.). Dann schlägt man gegebenenfalls auch noch zwei Fliegen mit einer Klappe, weil man auch rechtlich was dazu lernt.
Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Urteile nachher in der Folgeinstanz aufgehoben wurden. Urteile werden nicht deshalb aufgehoben, weil sie nicht der richtigen Technik entsprochen haben. Außerdem erwartet im Examen niemand, dass man perfekte Urteile im BGH Stil abliefert.
Ein wenig Vorsicht ist bei Urteilen von Ausbildern etc. geboten, die nicht unbedingt veröffentlicht werden/werden sollten. Teilweise wird auf LG Ebene dann doch ganz schön geschludert, aber die Damen und Herren müssen ja auch kein Examen mehr schreiben.
Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Urteile nachher in der Folgeinstanz aufgehoben wurden. Urteile werden nicht deshalb aufgehoben, weil sie nicht der richtigen Technik entsprochen haben. Außerdem erwartet im Examen niemand, dass man perfekte Urteile im BGH Stil abliefert.
Ein wenig Vorsicht ist bei Urteilen von Ausbildern etc. geboten, die nicht unbedingt veröffentlicht werden/werden sollten. Teilweise wird auf LG Ebene dann doch ganz schön geschludert, aber die Damen und Herren müssen ja auch kein Examen mehr schreiben.