25.07.2018, 08:58
(25.07.2018, 08:42)Gast schrieb: (Personaler sehen im übrigen auch, wenn die Gesamtnote sich primär aus einer (zu-)guten mündlichen Note speist.)
Wie will ein Personaler (außer solche, die Zugriff auf die vollständige Akte im öffentlichen Dienst haben) das bitte sehen? Ich musste in der freien Wirtschaft NIE Einzelnoten vorzeigen, sondern lediglich mein Zeugnis, in dem die Einzelnoten aufgeführt sind. Die Aussage ist also falsch.
Und selbst wenn sie es sehen würden - wenn ich 18 Punkte in Gespräch und Vortrag hätte, wäre dies von einer 3köpfigen Kommission abgesegnet. Das hat mitunter schon eine Legitimationswirkung.
25.07.2018, 09:03
(25.07.2018, 08:42)Gast schrieb: Mir ist dieses Anspruchsdenken etwas schleierhaft: iIm 2. Examen werden die Karten neu gemischt, sodass ein oberes VB im 1. Examen zurecht erstmal egal ist.
7,x sind dann eben „nur“ eine ordentliche Note, aber mit welcher Begründung sollte man damit einen Anspruch auf 9 punkte haben? Es handelt sich doch schriftlich lediglich um eine gehobene Durchschnittsleistung, sodass man in der Mündlichen sehr überzeugen müsste. Realitisch (und auch nur fair gegenüber leuten, die schon 8,x haben und damit ebenfalls keinefalls die 9 Punkte sicher haben) ist eine Anhebung von z.b. 7,75 auf 8,x - und auch das ist eine super Gesamt- Leistung.
Wer mehr will, muss eben schriftlich auch mehr leisten. (Personaler sehen im übrigen auch, wenn die Gesamtnote sich primär aus einer (zu-)guten mündlichen Note speist.)
Mein Gott, es geht doch gar nicht darum, dass jemand hier sagt, er hätte Anspruch auf ne bessere Note. Deine Reaktion bei 7,X ist also, dass du den Kopf in den Sand stecken würdest und nicht für 9 kämpfen würdest, weil du erstens keinen Anspruch drauf hast und zweitens irgendein Personaler das sehen würde? Glaube ich dir sofort.
Diese Missgunst, sobald es in Jura um Noten geht, ist unglaublich.
25.07.2018, 09:04
(25.07.2018, 07:51)Auch Gast schrieb:(25.07.2018, 01:21)Gast Nds schrieb: Da frage ich mich doch ob das ernst gemeint sein soll. Gibt es wirklich Leute die das nicht einschätzen können? Kennst du sonst keine Juristen? Auch in der ersten Prüfung mit niemandem drüber geredet?
Ich hab das gleiche Problem, bin zwar schriftlich ein bisschen näher an der 9 als der Vorposter, aber auch mit "Luxusnoten" aus dem 1. Examen und ziemlichem Engagement ins Ref gegangen. Ich hab die Noten sogar schon mehrmals durchgerechnet, was ich fürs mündliche brauche. Aber das "Gefühl" und die Zweifel gehen halt nicht weg. Dazu kommt, dass ich auch noch mit besser bepunkteten Leuten in der mündlichen sitzen werde (1x wohl 9,x und 1x so um die 8,8) und das fühlt sich einfach uncool an, wenn man ebenfalls auf die 9 will. Wenn die Prüfer einen schlechten Tag haben, könnten sie den 8,8-Typ heben und einen dann zu ihm negativ abgrenzen und sinngemäß sagen: "So, gute Noten sind für heute aus. Schönes Leben noch." Und es gibt eben auch noch die (meist ältere Generation von) Prüfern, die mit 10-stelligen Noten im mündlichen echt geizen... wenn man die dann mündlich braucht, dann kann man schon mal unsicher werden. ("Super Vortrag, Sie wussten ja alles und haben ordentlich präsentiert, 8 Punkte.")
Ich kann umgekehrt auch die Vorwürfe schlechter benoteter Leute nicht hören. Wir wissen alle, wie wichtig die Noten sind, wir wissen alle, dass die magische Grenze bei 9 verläuft. Und wer ernsthaft in dessen Nähe kommt, kann doch wohl auch enttäuscht bzw. unsicher sein, weil wir doch auch alle von der Wahnsinnswillkür wissen, die bei Notenvergaben herrscht. (Um diesen netten Herrn, der runterprüft, geht es doch hauptsächlich in diesem Thread...) Und wenn man sich nur einmal in die Position von jemandem reinversetzt, der bei 8,9 (schlimmstenfalls) hängen gelassen wird...jeder ist da doch sauer und enttäuscht.
Polemischer Vergleich: Nur weil die Leute in Afrika hungern, muss man hier in Europa nicht jeden Scheiss fressen und kommentarlos akzeptieren. Nur, weil es auch schlechter benotete Juristen (ich sage nicht schlechtere Juristen!!) gibt, kann man sich doch bitte trotzdem über bessere Punktebereiche austauschen können.
Sehe ich ganz genauso. Viel Glück bei der Prüfung auf jeden Fall, das wird bestimmt :)
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25.07.2018, 09:58
(25.07.2018, 09:03)Gast schrieb:(25.07.2018, 08:42)Gast schrieb: Mir ist dieses Anspruchsdenken etwas schleierhaft: iIm 2. Examen werden die Karten neu gemischt, sodass ein oberes VB im 1. Examen zurecht erstmal egal ist.
7,x sind dann eben „nur“ eine ordentliche Note, aber mit welcher Begründung sollte man damit einen Anspruch auf 9 punkte haben? Es handelt sich doch schriftlich lediglich um eine gehobene Durchschnittsleistung, sodass man in der Mündlichen sehr überzeugen müsste. Realitisch (und auch nur fair gegenüber leuten, die schon 8,x haben und damit ebenfalls keinefalls die 9 Punkte sicher haben) ist eine Anhebung von z.b. 7,75 auf 8,x - und auch das ist eine super Gesamt- Leistung.
Wer mehr will, muss eben schriftlich auch mehr leisten. (Personaler sehen im übrigen auch, wenn die Gesamtnote sich primär aus einer (zu-)guten mündlichen Note speist.)
Mein Gott, es geht doch gar nicht darum, dass jemand hier sagt, er hätte Anspruch auf ne bessere Note. Deine Reaktion bei 7,X ist also, dass du den Kopf in den Sand stecken würdest und nicht für 9 kämpfen würdest, weil du erstens keinen Anspruch drauf hast und zweitens irgendein Personaler das sehen würde? Glaube ich dir sofort.
Diese Missgunst, sobald es in Jura um Noten geht, ist unglaublich.
Mit Missgunst hat das nichts zutun. Ich bin nur der Auffassung, dass man bei 7,x schriftlich auch mit 8,x im Endergebnis zufrieden sein muss und sichdoppelt freuen sollte, wenn es mehr wird. Hier entstand nur der Eindruck, als müsse es sich um eine ganz miese, unfaire mündliche Prüfung handeln, sollten die 9 Punkte bei der Vornote nicht geknackt werden und man bei 8,x „hängen gelassen“ werden. Das ist definitiv nicht so, auch nicht bei 11 im ersten examen (die ich übrigens auch habe).
Falls man sich schriftlich unter Wert geschlagen hat, gibt es ja immer noch den Verbesserungsversuch.
25.07.2018, 10:07
Du bist mir ein Motivationskünstler, Bro...
25.07.2018, 10:11
25.07.2018, 10:12
Vielleicht etwas zur Aufmunterung: Ich bin damals auch mit exakt 7.75 Punkten aus den schriftlichen Prüfungen in die Mündliche gegangen und mit 9.46 Punkten im Endergebnis wieder rausgekommen. Sämtliche meiner Mitprüflinge konnten ebenfalls ihr Wunschergebnis erzielen.
25.07.2018, 10:15
(25.07.2018, 10:12)GPA_2016 schrieb: Vielleicht etwas zur Aufmunterung: Ich bin damals auch mit exakt 7.75 Punkten aus den schriftlichen Prüfungen in die Mündliche gegangen und mit 9.46 Punkten im Endergebnis wieder rausgekommen. Sämtliche meiner Mitprüflinge konnten ebenfalls ihr Wunschergebnis erzielen.
DAS hat mir jetzt wirklich sehr geholfen! :-) Danke!
25.07.2018, 10:43
Auch wenn ich gerne in euren Punkterängen spielen würde, gehe ich nur mit 4,6 in die Mündliche :s kann irgendwer berichten, ob der Sprung zum Befriedigend vielleicht wohlwollender gegeben wird, als zb zum Prädikat? Klar, rechnerisch ist es drin, aber muss dann halt auch gut laufen und das ist ja leider bekanntermaßen Glücksspiel deluxe
25.07.2018, 10:49
(25.07.2018, 10:43)Gast NRW schrieb: Auch wenn ich gerne in euren Punkterängen spielen würde, gehe ich nur mit 4,6 in die Mündliche :s kann irgendwer berichten, ob der Sprung zum Befriedigend vielleicht wohlwollender gegeben wird, als zb zum Prädikat? Klar, rechnerisch ist es drin, aber muss dann halt auch gut laufen und das ist ja leider bekanntermaßen Glücksspiel deluxe
Rechnerisch ist der Sprung sogar wahrscheinlicher, weil Du ja z.B. für einen Sprung weniger Punkte brauchst, als ein befr.-Kandidat zum VB.
Bsp.:
4,5 (Klausur-Schnitt) auf 6,5
7 (Klausur-Schnitt) auf 9
sind jeweils 2 Notenstufen notwendig.
Bei Kandidat 4,5 = 27 Vorpunkte bereinigt genügen 38 Punkte in der Mündlichen, also z.B. 8 und 10x3 für den Sprung.
Kandidat 7 hat bereinigt 42 Vorpunkte. Er braucht 48 Punkte in der Mündlichen für den Sprung, also 10 Punkte mehr.
Selbst wenn seine Tendenz "besser" ist, muss man sich die 10 Punkte auch erstmal verdienen. Wenn Du den AV rockst, hast Du sogar schonmal einen erheblichen Vorteil.