08.10.2021, 19:27
(08.10.2021, 14:09)Gast schrieb:(07.10.2021, 23:14)Praktiker schrieb: Meine Idee wäre auch Polas gewesen. Das Problem ist doch der dezentrale Aufbau der Polizei: nicht einer, sondern alle müssen es wissen. Das geht nur, wenn in den Systemen deutlich vor der Verwechslung gewarnt wird. Ich würde mich an die Juristen im Präsidium wenden, die für Datenschutz und Co. zuständig sind und auf die haftungsrechtlichen Folgen der Verwechslung hinweisen, die haben sicher eine Idee, wo man es hinterlegen kann.
Wer hier etwas von fehlendem Rechtsschutzbedürfnis schreibt, hat zu wenig Fantasie, was geschehen wird, sobald gegen den Namensvetter mal ein Haftbefehl erlassen wird. Dann kann der Mandant, der nur in Urlaub fliegen wollte, möglicherweise sonntags den Bereitschaftsrichter in Frankfurt versuchen zu überzeugen, dass er nicht der Gesuchte ist. Da ist der Flieger dann aber schon weg.
Musste instant an die Doku über den Frankfurter Haftrichter denken, dessen Vorzuführende jeden Morgen mit „final countdown“ geweckt werden.
Es gibt jedenfalls einen Grund dafür, dass die Protokollvorlage für die Haftbefehlseröffnung mit der Frage danach beginnt, ob der Vorgeführte die im Haftbefehl genannte Person ist...
09.10.2021, 19:40
Würde auch eine Namensänderung in Form einer Erweiterung andenken. Den jetzigen Namen als zweiten Namen behalten und einen irgendwie hübschen ersten Namen hinzufügen. Der muss ja im Alltag nicht verwendet werden, beseitigt aber das Verwechslungsrisiko
10.10.2021, 20:55
(07.10.2021, 23:14)Praktiker schrieb: Meine Idee wäre auch Polas gewesen. Das Problem ist doch der dezentrale Aufbau der Polizei: nicht einer, sondern alle müssen es wissen. Das geht nur, wenn in den Systemen deutlich vor der Verwechslung gewarnt wird. Ich würde mich an die Juristen im Präsidium wenden, die für Datenschutz und Co. zuständig sind und auf die haftungsrechtlichen Folgen der Verwechslung hinweisen, die haben sicher eine Idee, wo man es hinterlegen kann.
Wer hier etwas von fehlendem Rechtsschutzbedürfnis schreibt, hat zu wenig Fantasie, was geschehen wird, sobald gegen den Namensvetter mal ein Haftbefehl erlassen wird. Dann kann der Mandant, der nur in Urlaub fliegen wollte, möglicherweise sonntags den Bereitschaftsrichter in Frankfurt versuchen zu überzeugen, dass er nicht der Gesuchte ist. Da ist der Flieger dann aber schon weg.
Aber dafür haftet doch dann der Staat, oder? Und mir ist es wichtiger, dass die Sicherheit geschützt wird. Was passiert denn, wenn es doch mal der Mandant war? Sollen wir wegen möglicher Namensverwechselungen Fünfe gerade sein lassen? Nein, denke ich.
10.10.2021, 21:07
(10.10.2021, 20:55)Gast schrieb:(07.10.2021, 23:14)Praktiker schrieb: Meine Idee wäre auch Polas gewesen. Das Problem ist doch der dezentrale Aufbau der Polizei: nicht einer, sondern alle müssen es wissen. Das geht nur, wenn in den Systemen deutlich vor der Verwechslung gewarnt wird. Ich würde mich an die Juristen im Präsidium wenden, die für Datenschutz und Co. zuständig sind und auf die haftungsrechtlichen Folgen der Verwechslung hinweisen, die haben sicher eine Idee, wo man es hinterlegen kann.
Wer hier etwas von fehlendem Rechtsschutzbedürfnis schreibt, hat zu wenig Fantasie, was geschehen wird, sobald gegen den Namensvetter mal ein Haftbefehl erlassen wird. Dann kann der Mandant, der nur in Urlaub fliegen wollte, möglicherweise sonntags den Bereitschaftsrichter in Frankfurt versuchen zu überzeugen, dass er nicht der Gesuchte ist. Da ist der Flieger dann aber schon weg.
Aber dafür haftet doch dann der Staat, oder? Und mir ist es wichtiger, dass die Sicherheit geschützt wird. Was passiert denn, wenn es doch mal der Mandant war? Sollen wir wegen möglicher Namensverwechselungen Fünfe gerade sein lassen? Nein, denke ich.
Es wird der Polizei im Jahr 2021 wohl möglich sein zwei verschiedene Personen, die nicht in derselben Wohnung wohnen auseinander zu halten...