07.10.2021, 15:49
Ja ihr habt recht, 816 kommt da wirklich nicht infrage :/
07.10.2021, 15:54
(07.10.2021, 15:47)Gast schrieb:(07.10.2021, 15:40)Gast schrieb: Ich hab auch mit 816 I 1 BGB aufgerechnet. Durch Universalsukzession ist sie Eigentümerin des Wagens geworden, das ist ja auch nicht bestritten worden. Der Erwerb erfolgte gutgläubig, durch die nichtberechtigte Erbengemeinschaft. Dies stellt eine wirksame Verfügung dar, die der Beklagten zum Nachteil gereicht.
Diese hat dann einen Anspruch auf Herausgabe des Erlöses.
Ich wüsste nicht, wie Schadensersatz nach § 280 I infrage kommen soll!
Das setzt voraus, dass die Beklagte Erbin geworden ist. Das haben einige hier wie auch ich aber gerade nicht angenommen sondern eben nur ein Vermächtnis und dann ist sie gerade nicht Eigentümerin geworden sondern hatte nur einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch.
SE kam meiner Meinung nach auch nicht in Frage weil kein Schaden.
Blieb 285 iVm dem Schuldverhältnis aus dem Vermächtnis gerichtet auf den Erlös
Habe selbst auch 285, aber wenn man 285 II liest, hört sich das so an, als ob er ein Wahlrecht hat, ob er Surrogat oder Schadensersatz will... Als Schaden könnte man die Unmöglichkeit der Übergabe und Übereignung des Autos sehen, jedenfalls kann man bei der Differenzhypothese nicht sagen, er kann ja das Surrogat verlangen, das wäre zirkelschlüssig... also geht wohl beides und im Ergebnis egal, weil das Surrogat eben auch 50.000 € waren.
07.10.2021, 16:08
Ich hab mich mit der Entscheidung das Verfahren fortzusetzen richtig schwer getan. Habe mich dann letztlich dafür entschieden weil das Aktenzeichen ja in der mündlichen Verhandlung gleich geblieben ist und direkt im Anschluss das Urteil verkündet wurde :D aber kaum was zum Zwangsvollstreckungsrecht zu schreiben hat sich schon komisch angefühlt.
Hab den Vergleich dann auch an § 2040 BGB scheitern lassen, Aufrechnung zugelassen und auch über § 285 weil die Möglichkeit dazu zumindest im Palandt stand und dann auch der Herausgabeklage aus § 371 BGB stattgegeben.
Die Feststellungsklage hab ich tenoriert, da bin ich mir aber unsicher ob dass notwendig gewesen wäre. Aber das dürfte ja zumindest kein schwerwiegender Fehler sein. Bin aber skeptisch ob mein Tatbestand so ganz logisch aufgebaut ist ...
Hab den Vergleich dann auch an § 2040 BGB scheitern lassen, Aufrechnung zugelassen und auch über § 285 weil die Möglichkeit dazu zumindest im Palandt stand und dann auch der Herausgabeklage aus § 371 BGB stattgegeben.
Die Feststellungsklage hab ich tenoriert, da bin ich mir aber unsicher ob dass notwendig gewesen wäre. Aber das dürfte ja zumindest kein schwerwiegender Fehler sein. Bin aber skeptisch ob mein Tatbestand so ganz logisch aufgebaut ist ...
07.10.2021, 16:38
Also irgendwie ist das doch diesen Durchgang alles viel zu einfach um wahr zu sein. Wenn ich dran denke, was vergangenen Oktober für abgedrehte und vollgestopfte Klausuren kamen, komm ich mir irgendwie ein wenig verarscht vor
07.10.2021, 16:44
Also unterfordert habe ich mich noch nicht gefühlt..
07.10.2021, 16:47
(07.10.2021, 16:38)RLP schrieb: Also irgendwie ist das doch diesen Durchgang alles viel zu einfach um wahr zu sein. Wenn ich dran denke, was vergangenen Oktober für abgedrehte und vollgestopfte Klausuren kamen, komm ich mir irgendwie ein wenig verarscht vor
Mag sein, dass das aus materieller Sicht stimmt, allerdings ist es dann auch wesentlich schwerer, gute Noten zu erhalten.
Von daher würde ich diesen Durchgang auch nicht gerade als Geschenk ansehen.
07.10.2021, 16:50
Ich fand die Klausuren jetzt auch nicht gerade besonders leicht. Gerade die Klausur Dienstag war nicht ganz ohne.
07.10.2021, 16:50
(07.10.2021, 16:38)RLP schrieb: Also irgendwie ist das doch diesen Durchgang alles viel zu einfach um wahr zu sein. Wenn ich dran denke, was vergangenen Oktober für abgedrehte und vollgestopfte Klausuren kamen, komm ich mir irgendwie ein wenig verarscht vor
Die eigenen Klausuren sind wohl immer am schwierigsten und ich habe auch in AGs schon deutlich leichtere Klausuren geschrieben oder welche die mir besser lagen. In materieller Hinsicht war es tatsächlich oft nicht schwierig, aber dafür bekommt man dann ja auch keine Punkte geschenkt und prozessual fand ich es teilweise schon nicht ohne. Da habe ich dann leider auch die meisten Fehler gemacht und vermutlich Glück wenn meine passende materielle Lösung zum bestehen reicht.
07.10.2021, 16:50
Bin ebenfalls Verbesserer, und finde das Niveau auch deutlich niedriger als letztes Jahr (was aber wahrscheinlich einfach daran liegt, dass es letztes Jahr unnormal schwer war). Aber wir haben ja noch 4 Klausuren vor uns... freuen wir uns mal nicht zu früh :-D
07.10.2021, 17:07
...ja, auch wenn ich total viele Fehler gemacht habe, ich finde die Klausuren auch machbar. Jedenfalls nicht so schlimm, wie mir Kollegen aus den letzten Kampagnen berichtet haben. Vielleicht ist das der "Coronabonus", der durchschlägt? Oder sind die Plätze im EVD voll???
Wirklich blöd ist, dass bei weniger abgedrehten Klausuren die Fehler dann doppelt so schwer wiegen. Auf der anderen Seite kann man vermutlich weniger schnell durchfallen, weil man das erforderliche Mindestmaß schneller erreicht, dafür schwer nach oben kommt.
Ich kannte die Entscheidung am Montag zB nicht und bin geschwommen, so dass das keine gute Leistung wird. Und die GbR/OHG hab ich geraten.
Wirklich blöd ist, dass bei weniger abgedrehten Klausuren die Fehler dann doppelt so schwer wiegen. Auf der anderen Seite kann man vermutlich weniger schnell durchfallen, weil man das erforderliche Mindestmaß schneller erreicht, dafür schwer nach oben kommt.
Ich kannte die Entscheidung am Montag zB nicht und bin geschwommen, so dass das keine gute Leistung wird. Und die GbR/OHG hab ich geraten.