Wiiiiesoooo seid ihr Juristen alle so scheisse :D :D :D
Das ist doch einfach der Wahnsinn. Dieses Forum und insbesondere diese Diskussion zeigt doch wieder mal, wie unglaublich ätzend ihr seid... Unfassbar!
Das ist doch einfach der Wahnsinn. Dieses Forum und insbesondere diese Diskussion zeigt doch wieder mal, wie unglaublich ätzend ihr seid... Unfassbar!
19.07.2018, 15:18
Sorry, ich wollte niemanden beleidigen. Aber reißt euch doch mal zusammen und seid nicht solche Klugscheisserle. Das ist ja nicht auszuhalten.
19.07.2018, 15:35
Scheiße? Ätzend? Anzeige ist raus :rolleyes:.
19.07.2018, 15:38
(19.07.2018, 15:11)GastHH schrieb: Wiiiiesoooo seid ihr Juristen alle so scheisse :D :D :D
Das ist doch einfach der Wahnsinn. Dieses Forum und insbesondere diese Diskussion zeigt doch wieder mal, wie unglaublich ätzend ihr seid... Unfassbar!
Also man kann es auch übertreiben. Die Diskussion um den Schwerpunkt ist manchmal scharf, aber sachlich. Finde ihn letztlich auch überflüssig.
19.07.2018, 16:13
Ja, ihr habt ja recht. Sorry!!!!
19.07.2018, 17:06
(19.07.2018, 10:12)LOL schrieb: ...Es gibt genügend Arbeitgeber, die sich über Spezalisierung im Studium freuen und diese durchaus würdigen. Es gibt genug SP-Bereiche, die sehr umfangreich sind - dazu gehört übrigens auch manchmal überobligatorisch Veranstaltungen zu besuchen - das nennt man dann Interesse für den eigenen SP. Arbeitgeber kennen zuweilen auch häufig die prüfenden Professoren und können das Niveau einschätzen.
Überobgliatorisch Veranstaltungen besuchen aus eigenem Interesse: schön und gut und ja auch sehr löblich, um vllt. schon früh sein fachliches Interessefeld zu finden. Aber woran soll der Arbeitgeber das bitte erkennen? Wirbst du etwa nach dem 2. Examen bei der Arbeitssuche mit ausufernden Details aus deinem Schwerpunktbereich und das du im Rahmen des SPB auch mal an einer Veranstaltung oder Fahrt nach XYZ teilgenommen hast???? Das würde mich nun sehr wundern und käme in meinen Augen sehr komisch - da wären vielmehr Stationen im Ref interessant! Klar, wenn man beim Gespräch ist, kann man ansprechen, dass man bereits im Studium die Weichen für dieses Gebiet gelegt hat und man auch dabei geblieben ist - mehr aber auch nicht. Der SPB ist dann einfach zu viele Jahre her und nach meiner Erfahrung sind viele Praktiker auch nicht derart intensiv mit der Uni/Profs vernetzt: mal gehört vom Namen oder mal irgendwo gelesen: ja, aber das war es auch. Aber oftmals waren zu Zeiten der einstellenden Personaler/Anwälte noch ganz andere Profs am lehren, die mittlerweile emiritiert sind o.ä. und für die Praxis ist die Tätigkeit der Profs schlichtweg nicht von besonderer Bedeutung als das man das weiter verfolgt (es sei denn man bleibt zB in freundschaftlich-kollegialem Kontakt mit seinem Doktovater): was interessiert den Anwalt für sein Verfahren was Prof X aus Y zu dem Thema schreibt, wenn es richterliche Entscheidungen dazu gibt? Um letzteres geht es in der Praixs; da interessiert die Lehre/Forschung nicht. Und warum sollte irgendeine Kanzlei dann weitere Nachforschungen zu deinem SPB anstellen? Stimmen beide(!) Examensnoten für den Arbeitgeber, wird man zum Gespräch eingeladen. Stimmen sie nicht, bringt dir auch ein vor Jahren absolvierter einschlägiger Schwerpunkt mit 18 Pkt nichts der dein 1. Examen aufwertet, aber der dein 2. Examen - bei dem es keinen SPB gibt - dann auch nicht "retten" kann.
19.07.2018, 17:39
(19.07.2018, 17:06)GastGAST schrieb:(19.07.2018, 10:12)LOL schrieb: ...Es gibt genügend Arbeitgeber, die sich über Spezalisierung im Studium freuen und diese durchaus würdigen. Es gibt genug SP-Bereiche, die sehr umfangreich sind - dazu gehört übrigens auch manchmal überobligatorisch Veranstaltungen zu besuchen - das nennt man dann Interesse für den eigenen SP. Arbeitgeber kennen zuweilen auch häufig die prüfenden Professoren und können das Niveau einschätzen.
Überobgliatorisch Veranstaltungen besuchen aus eigenem Interesse: schön und gut und ja auch sehr löblich, um vllt. schon früh sein fachliches Interessefeld zu finden. Aber woran soll der Arbeitgeber das bitte erkennen? Wirbst du etwa nach dem 2. Examen bei der Arbeitssuche mit ausufernden Details aus deinem Schwerpunktbereich und das du im Rahmen des SPB auch mal an einer Veranstaltung oder Fahrt nach XYZ teilgenommen hast???? Das würde mich nun sehr wundern und käme in meinen Augen sehr komisch - da wären vielmehr Stationen im Ref interessant! Klar, wenn man beim Gespräch ist, kann man ansprechen, dass man bereits im Studium die Weichen für dieses Gebiet gelegt hat und man auch dabei geblieben ist - mehr aber auch nicht. Der SPB ist dann einfach zu viele Jahre her und nach meiner Erfahrung sind viele Praktiker auch nicht derart intensiv mit der Uni/Profs vernetzt: mal gehört vom Namen oder mal irgendwo gelesen: ja, aber das war es auch. Aber oftmals waren zu Zeiten der einstellenden Personaler/Anwälte noch ganz andere Profs am lehren, die mittlerweile emiritiert sind o.ä. und für die Praxis ist die Tätigkeit der Profs schlichtweg nicht von besonderer Bedeutung als das man das weiter verfolgt (es sei denn man bleibt zB in freundschaftlich-kollegialem Kontakt mit seinem Doktovater): was interessiert den Anwalt für sein Verfahren was Prof X aus Y zu dem Thema schreibt, wenn es richterliche Entscheidungen dazu gibt? Um letzteres geht es in der Praixs; da interessiert die Lehre/Forschung nicht. Und warum sollte irgendeine Kanzlei dann weitere Nachforschungen zu deinem SPB anstellen? Stimmen beide(!) Examensnoten für den Arbeitgeber, wird man zum Gespräch eingeladen. Stimmen sie nicht, bringt dir auch ein vor Jahren absolvierter einschlägiger Schwerpunkt mit 18 Pkt nichts der dein 1. Examen aufwertet, aber der dein 2. Examen - bei dem es keinen SPB gibt - dann auch nicht "retten" kann.
Genau das. Besser kann man es ihm wohl nicht erklären.
Bin mir aber nicht sicher, ob das nicht ein Trollbeitrag war. Falls nicht - Verzeihung. Aber spätestens bei den überobligatorisch besuchten Veranstaltungen, die beim kommenden Arbeitgeber richtig Punkte bringen sollen und gleichzeitig anderen Ahnung von Praxis absprechen wollen, fällt es schwer, das ernst zu nehmen.
21.07.2018, 16:10
1. Examen Herbst 2015, 4,01 Punkte
2. Examen Herbst 2017, 4.31 Punkte
seit März 2017 auf einer Halbtagsstelle (20h) für 12.000 p.a. in Frankfurt plus Kost und Logis. Im Ergebnis OK.
2. Examen Herbst 2017, 4.31 Punkte
seit März 2017 auf einer Halbtagsstelle (20h) für 12.000 p.a. in Frankfurt plus Kost und Logis. Im Ergebnis OK.
21.07.2018, 20:00
Bisschen unglaubwürdig, wie man exakt 2 Jahre nach dem 1. Examen bereits das 2. Examen haben kann - ist ja nicht so, dass man sich fürs Ref bewerben muss und mind. 2 oder mehr Monate dazwischen liegen bis man dann nach dem 1. Examen ins Ref starten kann. ;-)
21.07.2018, 21:00
(21.07.2018, 20:00)Noch ein Troll schrieb: Bisschen unglaubwürdig, wie man exakt 2 Jahre nach dem 1. Examen bereits das 2. Examen haben kann - ist ja nicht so, dass man sich fürs Ref bewerben muss und mind. 2 oder mehr Monate dazwischen liegen bis man dann nach dem 1. Examen ins Ref starten kann. ;-)
Also naja, man kann unter Herbst auch September und November fassen, von daher kann das schon passen. Bei mir liegen auch nur 2 Jahre 3 Monate dazwischen.