30.09.2021, 15:11
Flüchtige 96-jährige Ex-KZ-Sekretärin von Polizei gefasst
https://f7td5.app.goo.gl/gtbBxM
Wie findet ihr das? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam...
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Wie findet ihr das? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam...
30.09.2021, 21:46
Ob jetzt Gefängnis oder Altersheim macht mit 97 auck keinen Unterschied mehr. Altersheim bezahlt sie halt - wenn Geld da ist - selbst, Gefängnis der Staat.
Bestimmt haben ihre Enkel sie verpetzt, damit sie nicht das ganze Erbe verprasst.
Bestimmt haben ihre Enkel sie verpetzt, damit sie nicht das ganze Erbe verprasst.
30.09.2021, 23:00
"Da sie zur Tatzeit aber noch als Heranwachsende galt, ist eine Jugendkammer für die zuständig. In ihrem Brief an den Richter hatte sie bereits geschrieben: „Als 18/19-Jährige habe ich nichts getan, wofür ich mich als 96-Jährige verantworten soll.“ Um die greise Beschuldigte kümmert sich die Justiz wie um einen Teenager. Ein Platz im Saal ist mit einem Schild reserviert mit der Aufschrift „Jugendgerichtshilfe“."
Es kommt wohl auch darauf an, was man zu der Zeit mit Arbeitsverweigerinnen gemacht hätte und wie das zumutbare Alternativverhalten ausgesehen hätte. Kündigen, um Versetzung bitten, Arbeitslosenhilfe beantragen? Gab es das denn früher? Oder heiraten und den Mann für den Unterhalt zahlen lassen?
Für alle, die zu der Zeit nicht gelebt haben, gilt ja die Gnade der späten Geburt. Da ist es schwer darüber zu urteilen, wie Zeitzeugen das alles erlebt haben.
Es kommt wohl auch darauf an, was man zu der Zeit mit Arbeitsverweigerinnen gemacht hätte und wie das zumutbare Alternativverhalten ausgesehen hätte. Kündigen, um Versetzung bitten, Arbeitslosenhilfe beantragen? Gab es das denn früher? Oder heiraten und den Mann für den Unterhalt zahlen lassen?
Für alle, die zu der Zeit nicht gelebt haben, gilt ja die Gnade der späten Geburt. Da ist es schwer darüber zu urteilen, wie Zeitzeugen das alles erlebt haben.
30.09.2021, 23:15
(30.09.2021, 23:00)Gast schrieb: "Da sie zur Tatzeit aber noch als Heranwachsende galt, ist eine Jugendkammer für die zuständig. In ihrem Brief an den Richter hatte sie bereits geschrieben: „Als 18/19-Jährige habe ich nichts getan, wofür ich mich als 96-Jährige verantworten soll.“ Um die greise Beschuldigte kümmert sich die Justiz wie um einen Teenager. Ein Platz im Saal ist mit einem Schild reserviert mit der Aufschrift „Jugendgerichtshilfe“."Man kann dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord wohl kaum dadurch begegnen, dass man sonst keinen anderen Job gehabt hätte. Wer gedanklich den Parallelfall zum (ansonsten arbeitslosen) Drogendealer oder gar Auftragsmörder bildet, dem wird das unmittelbar einleuchten.
Es kommt wohl auch darauf an, was man zu der Zeit mit Arbeitsverweigerinnen gemacht hätte und wie das zumutbare Alternativverhalten ausgesehen hätte. Kündigen, um Versetzung bitten, Arbeitslosenhilfe beantragen? Gab es das denn früher? Oder heiraten und den Mann für den Unterhalt zahlen lassen?
Für alle, die zu der Zeit nicht gelebt haben, gilt ja die Gnade der späten Geburt. Da ist es schwer darüber zu urteilen, wie Zeitzeugen das alles erlebt haben.
Was die Gefahr für Leib oder Leben im Falle der Arbeitsverweigerung angeht, meine ich mich zu erinnern, dass die Gehilfen jedenfalls in den vorherigen Fällen nur zu befürchten hatten, dass die Karriere einen Knick erleidet. Das wäre hier aber sicherlich erneut zu prüfen.
30.09.2021, 23:16
Passend wäre in dem Fall ein 96-jähriger Richter und ein 96-jähriger Staatsanwalt für die Waffengleichheit.
Hätte sie früher das gemacht, was sie jetzt gemacht hat (Weglaufen), hätte sie das Problem jetzt nicht.
Hätte sie früher das gemacht, was sie jetzt gemacht hat (Weglaufen), hätte sie das Problem jetzt nicht.
30.09.2021, 23:19
(30.09.2021, 23:15)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:00)Gast schrieb: "Da sie zur Tatzeit aber noch als Heranwachsende galt, ist eine Jugendkammer für die zuständig. In ihrem Brief an den Richter hatte sie bereits geschrieben: „Als 18/19-Jährige habe ich nichts getan, wofür ich mich als 96-Jährige verantworten soll.“ Um die greise Beschuldigte kümmert sich die Justiz wie um einen Teenager. Ein Platz im Saal ist mit einem Schild reserviert mit der Aufschrift „Jugendgerichtshilfe“."Man kann dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord wohl kaum dadurch begegnen, dass man sonst keinen anderen Job gehabt hätte. Wer gedanklich den Parallelfall zum (ansonsten arbeitslosen) Drogendealer oder gar Auftragsmörder bildet, dem wird das unmittelbar einleuchten.
Es kommt wohl auch darauf an, was man zu der Zeit mit Arbeitsverweigerinnen gemacht hätte und wie das zumutbare Alternativverhalten ausgesehen hätte. Kündigen, um Versetzung bitten, Arbeitslosenhilfe beantragen? Gab es das denn früher? Oder heiraten und den Mann für den Unterhalt zahlen lassen?
Für alle, die zu der Zeit nicht gelebt haben, gilt ja die Gnade der späten Geburt. Da ist es schwer darüber zu urteilen, wie Zeitzeugen das alles erlebt haben.
Was die Gefahr für Leib oder Leben im Falle der Arbeitsverweigerung angeht, meine ich mich zu erinnern, dass die Gehilfen jedenfalls in den vorherigen Fällen nur zu befürchten hatten, dass die Karriere einen Knick erleidet. Das wäre hier aber sicherlich erneut zu prüfen.
In den vorherigen Fällen waren das meistens Leute mit mehr Macht als eine damals nicht volljährige Sekretärin.
Da hatte ich mal gelesen, dass einem vorgeworfen wurde, dass er nicht sofort die Versetzung beantragt hat als er mitbekommen hat, was los ist, sondern erst später.
Irgendwie hat das Ganze jetzt auch was von öffentlicher psychologischer Aufarbeitung bzw. Befragung von Zeitzeugen aus Neugier.
30.09.2021, 23:19
(30.09.2021, 23:00)Gast schrieb: "Da sie zur Tatzeit aber noch als Heranwachsende galt, ist eine Jugendkammer für die zuständig. In ihrem Brief an den Richter hatte sie bereits geschrieben: „Als 18/19-Jährige habe ich nichts getan, wofür ich mich als 96-Jährige verantworten soll.“ Um die greise Beschuldigte kümmert sich die Justiz wie um einen Teenager. Ein Platz im Saal ist mit einem Schild reserviert mit der Aufschrift „Jugendgerichtshilfe“."
Es kommt wohl auch darauf an, was man zu der Zeit mit Arbeitsverweigerinnen gemacht hätte und wie das zumutbare Alternativverhalten ausgesehen hätte. Kündigen, um Versetzung bitten, Arbeitslosenhilfe beantragen? Gab es das denn früher? Oder heiraten und den Mann für den Unterhalt zahlen lassen?
Für alle, die zu der Zeit nicht gelebt haben, gilt ja die Gnade der späten Geburt. Da ist es schwer darüber zu urteilen, wie Zeitzeugen das alles erlebt haben.
Die Gnade der späten Geburt ist tatsächlich das Sprichwort. Die rechtlichen Beurteilungen verstehe ich durchaus. Aber nach Mehr als 75 Jahren nach Kriegsende moralisch und auch rechtlich Recht zu sprechen fühlt sich falsch an.
Sinn der Bestrafung: Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung werden kaum vorhanden sein.
Alles in allem rechtlich haltbar, moralisch ein populistischer Prozess. Früher waren die Zeiten anders.
30.09.2021, 23:27
Man sollte sich auch mal selber fragen, ob man nicht vielleicht genau so gehandelt hätte aufgrund von Zwängen, die man sich in einer heutigen freiheitlichen Gesellschaft nicht mehr vorstellen kann und ob man dann wirklich anders hätte handeln können. Immerhin wurden damals willkürlich Leute umgebracht, auch Deserteure und andere Abweichler (Kranke, Widerständler etc.).
Die Erkenntnis könnte erschreckend sein.
Die Erkenntnis könnte erschreckend sein.
30.09.2021, 23:34
(30.09.2021, 23:27)Gast schrieb: Man sollte sich auch mal selber fragen, ob man nicht vielleicht genau so gehandelt hätte aufgrund von Zwängen, die man sich in einer heutigen freiheitlichen Gesellschaft nicht mehr vorstellen kann und ob man dann wirklich anders hätte handeln können. Immerhin wurden damals willkürlich Leute umgebracht, auch Deserteure und andere Abweichler (Kranke, Widerständler etc.).1. Darum geht es doch gar nicht. Es ist ein Strafverfahren. Was man selbst an der Stelle getan hätte, ist kein Maßstab. Wir fragen uns doch auch nicht, ob wir als Top-Steuerexperte mit besten Kontakten in die Finanzbranche und Kenntnissen der CumEx-Lücke diese ausgenutzt hätten.
Die Erkenntnis könnte erschreckend sein.
2. Dass die Verweigerung einer jungen Sekretärin oder gar nur der Versetzungswunsch zu einer Gefahr für Leib oder Leben geführt hätte, sollte man nicht pauschal unterstellen.
30.09.2021, 23:39
Das müsste man durch Historiker, Zeugenbefragung etc. herausfinden, was dann passiert wäre, wenn man dort dann so schnell wie möglich abgehauen wäre. Vorher kann man keine Schuld unterstellen.
Die jetzige Flucht ist jedenfalls wie eine späte Reaktion auf das, was man damals hätte tun sollen.
Die jetzige Flucht ist jedenfalls wie eine späte Reaktion auf das, was man damals hätte tun sollen.