23.09.2021, 17:45
Ich bin im Gnadenversuch durchgefallen und habe keine Chance mehr. Die Zeit war überaus schwierig und das Ergebnis eine ziemlich harte Kost. Man bedenke, dass mir die vergangenen drei Jahre nichts gebracht haben, sondern allenfalls die Erkenntnis, für die klassischen juristischen Berufe, wie die des Rechtsanwalts, nicht fähig zu sein.
Den Ergänzungsvorbereitungsdienst habe ich besucht, Klausuren geschrieben, sie auch bestanden. Teilweise auch im Bereich eines soliden befriedigend. Nur ist das Examen ein anderes Kaliber: physisch wie auch psychisch. Das erste habe ich noch ohne Probleme bestanden - befriedigend ohne Schwerpunktbereichsnote.
Was nun?
1. Habt ihr Erfahrungsberichte über erfolgreiche Widerspruchs- und Klageverfahren?
2. Welche Wege sind Kandidaten mit Ref-Erfahrung, aber ohne zweites Examen gegangen?
Keine Beleidigungen, keine Häme, kein Mitleid, sondern sachliche und objektive Antworten sind sehr erwünscht.
Den Ergänzungsvorbereitungsdienst habe ich besucht, Klausuren geschrieben, sie auch bestanden. Teilweise auch im Bereich eines soliden befriedigend. Nur ist das Examen ein anderes Kaliber: physisch wie auch psychisch. Das erste habe ich noch ohne Probleme bestanden - befriedigend ohne Schwerpunktbereichsnote.
Was nun?
1. Habt ihr Erfahrungsberichte über erfolgreiche Widerspruchs- und Klageverfahren?
2. Welche Wege sind Kandidaten mit Ref-Erfahrung, aber ohne zweites Examen gegangen?
Keine Beleidigungen, keine Häme, kein Mitleid, sondern sachliche und objektive Antworten sind sehr erwünscht.
23.09.2021, 18:46
Wie wäre es mit einem LLM und danach einer Karriere zB in der versicherungsbranche? Oder im gehobenen Dienst der Verwaltung. Du hast viel mehr Möglichkeiten, als du jetzt vielleicht siehst. Je nachdem wo Deine Schwerpunkt und Stärken liegen kannst du zb auch gut als Rechtspfleger arbeiten und zum Amtsanwalt aufsteigen.
23.09.2021, 19:29
Wenn du alle Möglichkeiten, also Widerspruch etc. ausgeschöpft hast, dann bleiben z.B. alle Jobs für Diplom-Juristen, oder du machst einen deutschen oder ausländischen LL.M., vielleicht ist im EU Ausland die Zulassung zum Anwalt möglich, dann könntest du dich über die Möglichkeit eines EU-Anwalts erkundigen und in Deutschland niederlassen. Oder du informierst dich insgesamt über Möglichkeiten im Ausland, falls das in Frage kommt.
Verwaltung ist noch möglich ode eben Versicherung. Einige GKen stellen auch Diplom- oder Wirtschaftsjuristen ein.
Es gibt viele Möglichkeiten. Inzwischen verzichten ja mehrere Juristen von vornherein nach dem ersten StEx aufs Ref.
Verwaltung ist noch möglich ode eben Versicherung. Einige GKen stellen auch Diplom- oder Wirtschaftsjuristen ein.
Es gibt viele Möglichkeiten. Inzwischen verzichten ja mehrere Juristen von vornherein nach dem ersten StEx aufs Ref.
23.09.2021, 21:46
Danke für die Tipps. Das klingt schon ganz gut. Ob ich noch ein LLM mache, muss ich mir überlegen, aber Öff-Dienst wäre eine gute Alternative.
Gibt es welche, die trotz des durchfallens im Gnadenversuch geschafft haben, per WIderspruch oder Klage in die mündliche Prüfung zu kommen. Wie haben da die Prüfer reagiert? Ich weiß, dass das sehr selten ist und die meisten gerichtlichen Verfahren erfolglos bleiben.
Gibt es welche, die trotz des durchfallens im Gnadenversuch geschafft haben, per WIderspruch oder Klage in die mündliche Prüfung zu kommen. Wie haben da die Prüfer reagiert? Ich weiß, dass das sehr selten ist und die meisten gerichtlichen Verfahren erfolglos bleiben.
23.09.2021, 21:49
Kollege hat bei ner Lebensversi für 50k angefangen. Erstes Examen hätte genügt
23.09.2021, 22:08
Theoretisch könnte auch ne Master in BWL oder so gehen und dann nen "normalen" Job in der Wirtschaft
24.09.2021, 09:38
(23.09.2021, 21:46)NRW schrieb: Danke für die Tipps. Das klingt schon ganz gut. Ob ich noch ein LLM mache, muss ich mir überlegen, aber Öff-Dienst wäre eine gute Alternative.
Gibt es welche, die trotz des durchfallens im Gnadenversuch geschafft haben, per WIderspruch oder Klage in die mündliche Prüfung zu kommen. Wie haben da die Prüfer reagiert? Ich weiß, dass das sehr selten ist und die meisten gerichtlichen Verfahren erfolglos bleiben.
Ich kenne so einen Fall. Die ist am Ende als Volljuristin rausgekommen.
24.09.2021, 09:52
Freundin von mir ist ebenfalls leider dreimal durchgefallen (und die ist wirklich keine schlechte Juristin! Nur im Examen kommt es darauf eben nicht unbedingt an..) und hat danach im ÖD angefangen. Die haben sie auch mit ersten Examen genommen. Klar, das Einstiegsgehalt ist ein anderes, als als Volljurist, und die Tätigkeit etwas mehr Verwaltung als reines Jura, aber sie ist zufrieden.
Und Qualifikationsmöglichkeiten gibt es ja auch einige.
Und Qualifikationsmöglichkeiten gibt es ja auch einige.
24.09.2021, 09:59
EU-Ausländische RA-Zulassung ist sicher eine Möglichkeit mit der man am Ende als deutscher Rechtsanwalt herauskommen kann. Allerdings wäre auch das mit Aufwand verbunden. Ösiland hat ja diesen ewigen - meist - unbezahlten Vorbereitungsdienst. Frankreich will die Zulassungsprüfung zur Kammer und dann den Vorbereitungsdienst. Luxemburg hat - soweit ich mich erinnere - auch einen Vorbereitungsdienst und fordert zumindest einen kleinen Nachweis des Luxemburgischen für die Zulassung zur Anwaltschaft (so zumindest bei einer frz. Kollegin vor etwa 5 Jahren).
24.09.2021, 10:49
Wenn du noch den Master machen willst, würde ich vom LLM abraten; du bis ja schon Diplom Jurist/in. Der LLM befähigt zwar zum höheren Dienst, aber auch hier konkurrierst du mit den Volljuristen. Es würde somit mehr Sinn machen, einen Master in einer anderen Fachrichtung zu machen; zB Governance, Wirtschaft oder Soziologie. Damit hättest du auf jeden Fall bessere Chancen in den höheren Dienst zu kommen; falls du das überhaupt möchtest. Ansonsten gibt es, wie auch schon angesprochen wurde, die Möglichkeit, den "Anwalt" im EU Ausland zu machen und dann auf dieser Grundlage in Deutschland rechtberatend tätig zu werden. Ansonsten weiß ich, dass es gar nicht so selten ist, dass Diplom Juristen in der Rechtsabteilung von Unternehmen sitzen; da brauch man ja auch nicht unbedingt das zweite Staatsexamen. Wenn du im ersten ein befriedigend hast, ist das doch gar keine schlechte Grundlage.