23.09.2021, 18:05
(23.09.2021, 17:54)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb: 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…
Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.
Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?
Habe ich ganz genauso!
23.09.2021, 18:06
(23.09.2021, 18:05)Gast789 schrieb:(23.09.2021, 17:54)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb: 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…
Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.
Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?
Habe ich ganz genauso!
+1
23.09.2021, 18:11
(23.09.2021, 17:54)OGast schrieb:(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb: 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…
Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.
Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?
Ich hatte da gesagt dass Durchsuchung ok weil zur Feststellung der Identität, aber die darauf basierende Beschlagnahme des „Zufallsfund“s im Nachhinein hätte richterlich bestätigt werden müssen. Keine Zeit gehabt, da nachzuschauen…
23.09.2021, 18:13
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder

23.09.2021, 18:17
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder
Ich meine auch es war das Fenster, auch wenn ich dafür jetzt nicht meine Hand ins Feuer legen würde. Aber hatte zwischenzeitlich auch gedacht es ging um die Tür und dann nochmal nachgeschaut extra. Aber da alles sehr schnell ging kann ich mich natürlich auch irren.
23.09.2021, 18:20
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder
Mag sein. In meinem Kopf haben Terrassen grundsätzlich keine Fenster sondern nur Türen

War halt als Antwort auf den Kommentar gedacht, der meinte wenn die Tür auf Kipp steht wäre es einsteigen. Das ist meiner Meinung nach halt nicht so.
23.09.2021, 18:43
Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar.
Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...
Hello 1-2 Punkte
Ich will einfach nicht mehr weitermachen.
Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...
Hello 1-2 Punkte

23.09.2021, 18:49
(23.09.2021, 18:43)Gast00 schrieb: Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar.
Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...
Hello 1-2 PunkteIch will einfach nicht mehr weitermachen.
Hey, mach dir da nicht soo einen Kopf. Ich schreibe gerade den Verbesserungsversuch. Beim ersten Mal hatte ich in der StA Klausur auch nur einen Teil des A Gutachtens und dort auch noch einen dicken Patzer, B Gutachten nur ganz rudimentär und keine Anklage. Trotzdem sind es zumindest 4 Pkte geworden. Es kommt also auf den Inhalt von dem an, was man geschafft hat. Ist das passabel, kann man auf jeden Fall bestehen. Natürlich gibt es Korrektoren die einen wegen sowas durchfallen lassen könnten, aber das ist die Ausnahme.
Und ansonsten war die Zeitlich einfach übertrieben krank, da gebe ich dir absolut recht.
23.09.2021, 18:50
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder
Ich hab 243 Nr.1 daran scheitern lassen, dass er nicht "zur Ausführung der Tat" eingestiegen ist, sondern den Diebstahlvorsatz erst später gefasst hat. So hatte ich seine Einlassung verstanden und mit in dubio argumentiert...

23.09.2021, 18:51
Das trauige daran ist vor allem, dass die meisten das Ganze ja checken..
Es ist halt schlicht menschlich unmöglich alles adäquat aufs Papier zu bringen.
Wir wären vermutlich besser dran mit dem E-Examen.
Es ist halt schlicht menschlich unmöglich alles adäquat aufs Papier zu bringen.
Wir wären vermutlich besser dran mit dem E-Examen.