23.09.2021, 17:30
(23.09.2021, 17:19)Gast345 schrieb: mein Vorschlag etwas anders:
Tk 1:
+ § 252, 250 II StGB: Beutesicherung (+) ("keine Faxen machen"), Problem: keine Wahrnehmbarkeit des Messers im Dunkeln bei der Drohung, Aussage des T verwertbar, weil 36 WÜK nur bei Festnahme greift, nicht aber bei Vernehmung
+ § 244 I Nr. 1 StGB
+ § 123 StGB
- § 249 StGB: weil hier Finalzusammenhang (-)
- § 244 I Nr. 3, IV StGB: weil Terassentür zum Eintreten bestimmt, Durchgreifen und Öffnen ≠ Einbrechen
Tk 2:
+ § 251 StGB: tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang (+), weil Patientenverfügung keine eigene Gefahr schafft, sondern nur auf der bereits gesetzten Gefahr aufbaut
+ § 222 StGB
Tk 3:
+ §§ 223, 226 I Nr. 2 StGB
- § 242 / § 249 StGB: weil Wegnahmehandlung nicht nachweisbar
Tk 4:
+ § 316 I StGB: Problem Beschlagnahme der Blutprobe trotz § 97 I StPO; nach BGH aber zulässig, wenn hypothetisch § 81a StPO möglich gewesen wäre
- § 315c I StGB: weil Scooter als vom T geführtes Fahrzeug keine andere Sache
ZME:
- Schwurgericht wegen § 251
- Haftbefehl: Fluchtgefahr wegen doppelter Staatsbürgerschaft; vorher aber jetzt Belehrung anch Art. 36 WÜK
- § 111a StPO
Ist er nicht durch TerrassenFENSTER? ?
23.09.2021, 17:34
Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
23.09.2021, 17:37
Bei mir sieht’s etwas anders aus:
1.Tatkomplex:
315c (-), da Schaden unter 750 Euro.
316 (+), Einführung durch Vernehmung PKe
Bzgl. A
A = 244 (+), da Diebstahl (+)Wohnung (+) Einsteigen (+)
A= 252, 250 II (+), Diebstahl beendet, danach Drohung mit Messer (+), Beutesicherungsabsicht vergessen, aber nach Fischer war glaube (+)
Taten nachweisbar, da Aussage T verwertbar (Kein Verstoß gg Wkü, da nur Vernehmung, kein Freiheitsentzug, sonst ordnungsgemäß belehrt, BKA-Wert auch verwertbar) Und Aussage A (+)
Bzgl. D:
223 (+),
224 (-)
226 (-), weil hier zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht eingetreten (hoffe habe hier nicht gesponnen), 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…
Bzgl. G
249 (+), verminderte Schuldfähigkeit (+)
251 (-), weil Tod nicht durch 249
223, 224 (-) mangels Vorsatz
229 (+)
Nachweisbar, da Videoaufnahme verwertbar, aber nicht Inhalt des Rucksacks
Prozessuales Gutachten:
Einstellung bzgl. D
Keine Pflichtverteidigung, da wahlverteidiger (+)
Kein Haftbefehl
Entzug Fahrerlaubnis (+)
AG, Schöffengericht
1.Tatkomplex:
315c (-), da Schaden unter 750 Euro.
316 (+), Einführung durch Vernehmung PKe
Bzgl. A
A = 244 (+), da Diebstahl (+)Wohnung (+) Einsteigen (+)
A= 252, 250 II (+), Diebstahl beendet, danach Drohung mit Messer (+), Beutesicherungsabsicht vergessen, aber nach Fischer war glaube (+)
Taten nachweisbar, da Aussage T verwertbar (Kein Verstoß gg Wkü, da nur Vernehmung, kein Freiheitsentzug, sonst ordnungsgemäß belehrt, BKA-Wert auch verwertbar) Und Aussage A (+)
Bzgl. D:
223 (+),
224 (-)
226 (-), weil hier zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht eingetreten (hoffe habe hier nicht gesponnen), 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…
Bzgl. G
249 (+), verminderte Schuldfähigkeit (+)
251 (-), weil Tod nicht durch 249
223, 224 (-) mangels Vorsatz
229 (+)
Nachweisbar, da Videoaufnahme verwertbar, aber nicht Inhalt des Rucksacks
Prozessuales Gutachten:
Einstellung bzgl. D
Keine Pflichtverteidigung, da wahlverteidiger (+)
Kein Haftbefehl
Entzug Fahrerlaubnis (+)
AG, Schöffengericht
23.09.2021, 17:38
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
23.09.2021, 17:40
Entweder richtig abgefuckte Klausuren oder Rennfahrer, wenn der SV einigermaßen übersichtlich ist...

23.09.2021, 17:41
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Boah für solche Genauigkeiten hatte ich nun wirklich keine Zeit mehr

23.09.2021, 17:46
23.09.2021, 17:49
(23.09.2021, 17:41)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Boah für solche Genauigkeiten hatte ich nun wirklich keine Zeit mehr
Ich dachte das war "der Clou", dass Terrassentür zu war und nur Fenster angekippt...
23.09.2021, 17:54
(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb: 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…
Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.
Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?
23.09.2021, 17:58
(23.09.2021, 17:49)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:41)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb: Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.
Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
Boah für solche Genauigkeiten hatte ich nun wirklich keine Zeit mehr
Ich dachte das war "der Clou", dass Terrassentür zu war und nur Fenster angekippt...
Mag sein, dass es so war, ich war jedenfalls nach dem Lesen der festen Überzeugung er sei durch die Tür rein. Hatte aber auch nicht die Zeit noch mal nachzulesen
