22.09.2021, 11:29
Wiege bei 1,84 um die 70 Kilo, wurde bei der Untersuchung nicht thematisiert. Ich denke alles was unter dem BMI Wert 17,5 liegt dürfte konkret angesprochen werden.
22.09.2021, 21:57
Also mich (1,72 m/55 kg) hat die Amtsärztin lediglich gefragt, ob ich schon immer so schlank gewesen sei und das wars.
18.12.2023, 09:48
Hey!
Wie weit rückwirkend muss man Behandlungen angeben bei der Amtsärztlichen Untersuchung? Also muss ich zB angeben, wenn ich mir was vor 10 Jahren gebrochen habe oder vor 8 Jahren ne Magenspiegelung hatte (bei uns steht nämlich was von Behandlung von Magenproblemen).
Ich weiß leider nicht wie weit man da in die Vergangenheit gehen muss ohne das man Probleme bekommt weil ja jeder irgendwie mal behandelt wurde.
Wie weit rückwirkend muss man Behandlungen angeben bei der Amtsärztlichen Untersuchung? Also muss ich zB angeben, wenn ich mir was vor 10 Jahren gebrochen habe oder vor 8 Jahren ne Magenspiegelung hatte (bei uns steht nämlich was von Behandlung von Magenproblemen).
Ich weiß leider nicht wie weit man da in die Vergangenheit gehen muss ohne das man Probleme bekommt weil ja jeder irgendwie mal behandelt wurde.
31.05.2024, 16:58
Hallo,
Ich bin Justizhelfer 39 Jahre alt und habe trotz meines Alters nun doch noch die Chance bekommen verbeamtet zu werden.
Mein zukünftiger Dienstherr hat selbstverständlich eine amtsärztliche Untersuchung angefordert.
Soweit so gut.
2022 wurde mir ein Tennisarm diagnostiziert und erfolgreich operativ behoben. Keine Einschränkungen mehr.
2023 hatte ich eine Tumorerkrankung im rechten Oberschenkelknochen. Auch dieser Riesenzelltumor wurde mir operativ entfernt.
Natürlich sind durch die Operationen sichtbare Narben entstanden. Jetzt habe ich schon die Chance bekommen trotz meines Alters noch verbeamtet zu werden und jetzt macht mir der Termin beim Amtsarzt richtige Bauchschmerzen.
Sind diese Erkrankungen vielleicht dass Aus für mich?
Bin körperlich keineswegs eingeschränkt.
Würde sagen top Fit.
Hat jemand ähnliche Erkrankungen gehabt und wurde deswegen abgelehnt?
Ich bin Justizhelfer 39 Jahre alt und habe trotz meines Alters nun doch noch die Chance bekommen verbeamtet zu werden.
Mein zukünftiger Dienstherr hat selbstverständlich eine amtsärztliche Untersuchung angefordert.
Soweit so gut.
2022 wurde mir ein Tennisarm diagnostiziert und erfolgreich operativ behoben. Keine Einschränkungen mehr.
2023 hatte ich eine Tumorerkrankung im rechten Oberschenkelknochen. Auch dieser Riesenzelltumor wurde mir operativ entfernt.
Natürlich sind durch die Operationen sichtbare Narben entstanden. Jetzt habe ich schon die Chance bekommen trotz meines Alters noch verbeamtet zu werden und jetzt macht mir der Termin beim Amtsarzt richtige Bauchschmerzen.
Sind diese Erkrankungen vielleicht dass Aus für mich?
Bin körperlich keineswegs eingeschränkt.
Würde sagen top Fit.
Hat jemand ähnliche Erkrankungen gehabt und wurde deswegen abgelehnt?
31.05.2024, 17:49
(31.05.2024, 16:58)Stefan1512 schrieb: Hallo,
Ich bin Justizhelfer 39 Jahre alt und habe trotz meines Alters nun doch noch die Chance bekommen verbeamtet zu werden.
Mein zukünftiger Dienstherr hat selbstverständlich eine amtsärztliche Untersuchung angefordert.
Soweit so gut.
2022 wurde mir ein Tennisarm diagnostiziert und erfolgreich operativ behoben. Keine Einschränkungen mehr.
2023 hatte ich eine Tumorerkrankung im rechten Oberschenkelknochen. Auch dieser Riesenzelltumor wurde mir operativ entfernt.
Natürlich sind durch die Operationen sichtbare Narben entstanden. Jetzt habe ich schon die Chance bekommen trotz meines Alters noch verbeamtet zu werden und jetzt macht mir der Termin beim Amtsarzt richtige Bauchschmerzen.
Sind diese Erkrankungen vielleicht dass Aus für mich?
Bin körperlich keineswegs eingeschränkt.
Würde sagen top Fit.
Hat jemand ähnliche Erkrankungen gehabt und wurde deswegen abgelehnt?
Hi Stefan,
erstmal Glückwunsch zur anstehenden Verbeamtung!
Aus der Ferne und mit wenig Details kann man hier natürlich nicht viel sagen. Aber soviel steht fest, der Maßstab beim Amtsarzt hat sich seit einem grundlegenden Urteil zugunsten der zu Untersuchenden verändert. Nach heute geltendem Maßstab darfst du nur wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung abgelehnt werden, wenn "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht" das du mehr Fehlzeiten als üblich haben wirst und oder absehbar ist, dass du es nicht bis in Pensionsalter schaffen wirst.
Damit kann meines Erachtens nach jeder (der ehrlich zu sich selbst ist) beurteilen, ob er die gesundheitliche Eignung aufweist.
Du schreibst, dass deine Erkrankungen erfolgreich behandelt wurden - damit hast du hier nichts geschildert, was einer Verbeamtung entgegenstehen sollte. Das wird schon!
01.06.2024, 12:28
Wenn es vollständig remittieret ist und du im rechtsstaatlichen Teil der brd lebst (in Bayern ist alles möglich), würde ich mir keine Sorgen machen.