13.09.2021, 20:47
Ich dachte, der alte DH erfährt automatisch von der Bewerbung, weil die Personalakte angefordert wird
13.09.2021, 21:07
Was mich mal interessieren würde, da ja oft auch über bestimmte Rechtsgebiete Frust entsteht s. Parallelthreads. Ist es im Bezirk Hamm gar nicht möglich im ersten oder zweiten Jahr auch mal in die Strafkammer zu kommen, zB wenn Not am Mann ist? Oder ist das komplett ausgeschlossen und erst im dritten Jahr drin? In anderen Bundesländern/Regionen scheint das flexibel zu sein. Kennt ihr jemanden im Bereich OLG Hamm, bei dem das möglich war?
13.09.2021, 21:20
(13.09.2021, 20:47)Gast schrieb: Ich dachte, der alte DH erfährt automatisch von der Bewerbung, weil die Personalakte angefordert wird
Die involvierten Damen (und - selten - Herren) wissen i.d.R. durchaus um die gewisse einem solchen Vorgang inhärente Brisanz. Mich haben sie damals jedenfalls, bevor die Anforderung rausging, nochmal explizit gefragt, ob denn mein alter Dienstherr inzwischen informiert sei.
Überhaupt musst Du ja schriftlich Dein Einverständnis erklären, bevor der Akt angefordert wird.
13.09.2021, 22:11
(13.09.2021, 21:20)Gast schrieb:(13.09.2021, 20:47)Gast schrieb: Ich dachte, der alte DH erfährt automatisch von der Bewerbung, weil die Personalakte angefordert wird
Die involvierten Damen (und - selten - Herren) wissen i.d.R. durchaus um die gewisse einem solchen Vorgang inhärente Brisanz. Mich haben sie damals jedenfalls, bevor die Anforderung rausging, nochmal explizit gefragt, ob denn mein alter Dienstherr inzwischen informiert sei.
Überhaupt musst Du ja schriftlich Dein Einverständnis erklären, bevor der Akt angefordert wird.
Und war es dann so brisant?
13.09.2021, 22:19
13.09.2021, 22:26
Kurze Zwischenfrage zur Rückkehr in die GKV durch Unterschreiten der Verdienstgrenze: wie regelt man das in der Praxis, wenn man in eine Kanzlei will, die deutlich mehr zahlt? Arbeitet man ein paar Monate Teilzeit oder/und befristet (um unter den ca 64k zu bleiben) und schließt danach einen neuen Vertrag oder wie geht das?
13.09.2021, 22:27
(13.09.2021, 22:26)Gast2 schrieb: Kurze Zwischenfrage zur Rückkehr in die GKV durch Unterschreiten der Verdienstgrenze: wie regelt man das in der Praxis, wenn man in eine Kanzlei will, die deutlich mehr zahlt? Arbeitet man ein paar Monate Teilzeit oder/und befristet (um unter den ca 64k zu bleiben) und schließt danach einen neuen Vertrag oder wie geht das?
Brückenteilzeit oder individuell vereinbaren
14.09.2021, 07:32
Vielen Dank für die Antwort! Weist du auch, für welchen Zeitraum man unter der Verdienstgrenze liegen muss ? Ein ganzes Jahr oder reichen ein paar Monate ?
14.09.2021, 08:23
Inzwischen reicht prinzipiell ein einziger Monat, um danach freiwillig bleiben zu dürfen, wenn das Einkommen wieder steigt. Die frühere Mindestzeit von 12 Monaten wurde abgeschafft.
14.09.2021, 08:27
Ich kann nur empfehlen vorher bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen. Ich war bei der debeka und die haben mich ohne Probleme ziehen lassen. Kein ALG Anspruch und Verdienst über der Bemessungsgrundlage. Kannst dir dann noch für n paar Euro deine Anwartschaft sichern, sodass du ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV zurück kannst.
Wahrscheinlich wissen die auch, dass man sonst den ersten Monat auf Teilzeit arbeitet und ohnehin gehen kann wenn man wirklich will.
Wahrscheinlich wissen die auch, dass man sonst den ersten Monat auf Teilzeit arbeitet und ohnehin gehen kann wenn man wirklich will.