10.09.2021, 16:28
Kam man über Wiedereinsetzung überhaupt weiter? Die Wochenfrist zur Nachholung der Prozesshandlung war doch schon um, oder? Mandant kam am 31.08. und brachte das Schreiben mit - am 10.09. damit zu spät
10.09.2021, 16:28
(10.09.2021, 16:26)Gast schrieb: Ich hab wegen M/G 341 Rn 12 (s. 2018/ hatte im Examen einen Neueren) gesagt, dass solange Revisionsschreiben beim richtigen Gericht eingegangen und das Urteil korrekt bezeichnet ist, das Aktenzeichen falsch sein kann sowie das Kurzrubrum. Daher keine Wiedereinsetzung geprüft
War definitiv die gemütlichere Variante :-D Ist sicherlich beides vertretbar!
10.09.2021, 16:29
Stimmt, ging schnell :)
10.09.2021, 16:32
Huch, ich glaube (hoffe) das war in NRW anders. Mdt. war in U-Haft und Gespräch war meine ich erst am 10.9.21
10.09.2021, 16:32
(10.09.2021, 16:28)Gast schrieb: Kam man über Wiedereinsetzung überhaupt weiter? Die Wochenfrist zur Nachholung der Prozesshandlung war doch schon um, oder? Mandant kam am 31.08. und brachte das Schreiben mit - am 10.09. damit zu spät
In NRW kam der Mandant am 2.9.21
Der Tag bleibt ja unberücksichtigt, somit am 10.9.21 WE noch möglich.
10.09.2021, 16:39
Was habt ihr denn (NRW) in der Sachrüge alles geprüft? War mir bzgl. des Fernsehers unsicher...
10.09.2021, 16:41
(10.09.2021, 16:28)Gast schrieb: Kam man über Wiedereinsetzung überhaupt weiter? Die Wochenfrist zur Nachholung der Prozesshandlung war doch schon um, oder? Mandant kam am 31.08. und brachte das Schreiben mit - am 10.09. damit zu spät
Es kam, meine ich, nicht auf den 31.08. an, sondern auf die Bestellung der neuen Verteidigerin am 02.09.2021.
Der Tag selber zählte wiederum nicht mit. Vom 03.09. an gerechnet war der 10.09. (Bearbeiterzeitpunkt) eine Punktlandung.
10.09.2021, 16:45
(10.09.2021, 16:39)MarioBasler schrieb: Was habt ihr denn (NRW) in der Sachrüge alles geprüft? War mir bzgl. des Fernsehers unsicher...
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/20/2-170-20.php

10.09.2021, 16:53
Die Frist nach 45 I ist doch nach 43 zu berechnen. M.E. wäre der Fristablauf daher der Ablauf des 09.09. gewesen.
10.09.2021, 16:55
(10.09.2021, 16:45)NRWler91 schrieb:(10.09.2021, 16:39)MarioBasler schrieb: Was habt ihr denn (NRW) in der Sachrüge alles geprüft? War mir bzgl. des Fernsehers unsicher...
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/20/2-170-20.php
Wurde das abgeprüft? Wäre ja schon sehr schnell so ein halbes Jahr nach Urteilsfällung!