06.09.2021, 15:38
Kann jemand mal die grobe Lösung skizzieren bitte?
06.09.2021, 16:14
(06.09.2021, 15:38)hessen gast schrieb: Kann jemand mal die grobe Lösung skizzieren bitte?
https://examensgerecht.de/die-unendliche-probefahrt/
Aber lass es ruhen und konzentrier dich auf morgen.
06.09.2021, 16:51
(06.09.2021, 16:14)Gastnrw34 schrieb:(06.09.2021, 15:38)hessen gast schrieb: Kann jemand mal die grobe Lösung skizzieren bitte?
https://examensgerecht.de/die-unendliche-probefahrt/
Aber lass es ruhen und konzentrier dich auf morgen.
Vielen Dank
06.09.2021, 16:54
Prozessual ging es übrigens um eine Drittwiderspruchsklage und Widerklage. Die Wiedereinsetzung wurde ja bereits erwähnt. Fand die Klausur auch sehr umfangreich aber inhaltlich gut machbar. Habe allerdings die Besitzdienerschaft (aufgrund der Angabe im Palandt) angenommen. Kannte die BGH-Rspr. dazu nicht. Natürlich soll man immer mit der Meinung des BGH gehene, aber das Abhandenkommen zu bejahen scheint ja zumindest nicht absurd zu sein.
06.09.2021, 17:01
(06.09.2021, 16:54)NRWler91 schrieb: Prozessual ging es übrigens um eine Drittwiderspruchsklage und Widerklage. Die Wiedereinsetzung wurde ja bereits erwähnt. Fand die Klausur auch sehr umfangreich aber inhaltlich gut machbar. Habe allerdings die Besitzdienerschaft (aufgrund der Angabe im Palandt) angenommen. Kannte die BGH-Rspr. dazu nicht. Natürlich soll man immer mit der Meinung des BGH gehene, aber das Abhandenkommen zu bejahen scheint ja zumindest nicht absurd zu sein.hast du gar keine aktuelle Rspr. gelernt beim Tauchen?? Das hätte ich mich nicht getraut. Das Urteil heute ist doch eigentlich bekannt, sollte zumindest. Der Einstieg über 771 ist natürlich nice.
06.09.2021, 17:07
PAber Ich habe auch Besitzdienerschaft angenommen. Es wird aber vertretbar sein hoffe ich
06.09.2021, 17:10
(06.09.2021, 16:54)NRWler91 schrieb: Prozessual ging es übrigens um eine Drittwiderspruchsklage und Widerklage. Die Wiedereinsetzung wurde ja bereits erwähnt. Fand die Klausur auch sehr umfangreich aber inhaltlich gut machbar. Habe allerdings die Besitzdienerschaft (aufgrund der Angabe im Palandt) angenommen. Kannte die BGH-Rspr. dazu nicht. Natürlich soll man immer mit der Meinung des BGH gehene, aber das Abhandenkommen zu bejahen scheint ja zumindest nicht absurd zu sein.
Stand im palandt nicht drinnen , dass probefahrer keine besitzdiener sind?
06.09.2021, 17:11
(06.09.2021, 17:07)Gast2021 schrieb: PAber Ich habe auch Besitzdienerschaft angenommen. Es wird aber vertretbar sein hoffe ich
Als Ideallösung will das LJPA sicherlich die Meinung des BGH lesen, aber im Palandt steht unter 855 nunmal die Probefahrt beim Kauf eines KfZ als Beispiel drin.
Immerhin sieht das OLG Köln das auch so :D und wir waren das LG Köln und sollten das Urteil berufungsfest schreiben


So rede ich mir das schön!
06.09.2021, 17:11
Da steht, dass sie bei Probefahrt von längerer Dauer Besitzer sind…
06.09.2021, 17:14
(06.09.2021, 17:11)NRWler91 schrieb:(06.09.2021, 17:07)Gast2021 schrieb: PAber Ich habe auch Besitzdienerschaft angenommen. Es wird aber vertretbar sein hoffe ich
Als Ideallösung will das LJPA sicherlich die Meinung des BGH lesen, aber im Palandt steht unter 855 nunmal die Probefahrt beim Kauf eines KfZ als Beispiel drin.
Immerhin sieht das OLG Köln das auch so :D und wir waren das LG Köln und sollten das Urteil berufungsfest schreiben![]()
So rede ich mir das schön!
Umso besser! Als falsch können sie das nicht werten, wenn das Olg Köln das auch so sieht… durchfallen wird man dafür wohl nicht