22.06.2018, 08:53
Hi, ich hab am 13.7. Prüfung bei PHS
Thomas Bönders, HS Bund
VorsRiOLG Joachim Lüblinghoff, OLG Hamm
RA.in Nicole Weber, RA’in Weber
kennt die jemand und hat Erfahrungswerte?
Thomas Bönders, HS Bund
VorsRiOLG Joachim Lüblinghoff, OLG Hamm
RA.in Nicole Weber, RA’in Weber
kennt die jemand und hat Erfahrungswerte?
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
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22.06.2018, 15:21
Oh Mann... mein Beileid!
22.06.2018, 15:25
Wenn du dir die Protokolle über den erstgenannten Prüfer anschaust, verstehst du was ich meine...
hatte ihn selbst im 1.Examen.. Freundlicher Mensch, der allerdings extrem streng benotet. Eine Verbesserung war bei niemandem in meiner Prüfung drin. Im Gegenteil...
hatte ihn selbst im 1.Examen.. Freundlicher Mensch, der allerdings extrem streng benotet. Eine Verbesserung war bei niemandem in meiner Prüfung drin. Im Gegenteil...
22.06.2018, 15:33
Lies dir einfach mal den Thread zum Thema „Mündliche Prüdung ungerecht“ (hier auf Seite 2 momentan) durch..
22.06.2018, 15:50
(22.06.2018, 15:25)Gast schrieb: Wenn du dir die Protokolle über den erstgenannten Prüfer anschaust, verstehst du was ich meine...
hatte ihn selbst im 1.Examen.. Freundlicher Mensch, der allerdings extrem streng benotet. Eine Verbesserung war bei niemandem in meiner Prüfung drin. Im Gegenteil...
Kann ich so unterschreiben! Nett, aber prüft auch gerne mal runter. Ich kenne eine Person, die bei ihm von 8,0 auf 9,0 bekommen ist. Zu dem Zeitpunkt hatte er aber eine sehr milde Phase. Habe gerüchteweise gehört, dass die aber vorbei sein soll.
02.07.2018, 09:51
Ich hatte sogar bei dem von dir erstgenannten Prüfer und der letztgenannten die mündliche Prüfung. Erst letzten Monat. Habe mich sogar noch verschlechtert. Mit diesen beiden Prüfer hast du also leider kein gutes Los gezogen...
Das klingt ja schon sehr heftig, was man hier so liest. Beginne jetzt bald meine Lernphase und habe keine Lust mir durch die Mündliche alles abzusägen.
05.07.2018, 12:38
Mein Examen ist schon was her, aber ich wurde in meiner Prüfung in einem kleinen Bundesland von einem Vorsitz mal ausgelacht. Der Kerl war Richter am OLG und fand es lustig, dass ich seine Fragen nicht beantworten konnte. Nach der Verkündung meines ausreichend kam er am Ende zu mir und sagte, ich solle mir doch gut überlegen, ob die Juristerei etwas für mich sei. Dies tat sehr weh. Heute arbeite ich in einer Behörde und leiste scheinbar recht gute Arbeit.
05.07.2018, 13:42
(05.07.2018, 12:38)Kleines Bundesland schrieb: Mein Examen ist schon was her, aber ich wurde in meiner Prüfung in einem kleinen Bundesland von einem Vorsitz mal ausgelacht. Der Kerl war Richter am OLG und fand es lustig, dass ich seine Fragen nicht beantworten konnte. Nach der Verkündung meines ausreichend kam er am Ende zu mir und sagte, ich solle mir doch gut überlegen, ob die Juristerei etwas für mich sei. Dies tat sehr weh. Heute arbeite ich in einer Behörde und leiste scheinbar recht gute Arbeit.
Es ist also nichts aussichtslos, wenn man im 2. Examen ein ausreichend geschafft hat und in eine Behörde möchte? Das macht mir Mut.^^
VG
05.07.2018, 13:44
(05.07.2018, 12:38)Kleines Bundesland schrieb: Mein Examen ist schon was her, aber ich wurde in meiner Prüfung in einem kleinen Bundesland von einem Vorsitz mal ausgelacht. Der Kerl war Richter am OLG und fand es lustig, dass ich seine Fragen nicht beantworten konnte. Nach der Verkündung meines ausreichend kam er am Ende zu mir und sagte, ich solle mir doch gut überlegen, ob die Juristerei etwas für mich sei. Dies tat sehr weh. Heute arbeite ich in einer Behörde und leiste scheinbar recht gute Arbeit.
Was zur Hö.....? Also sowas geht gar nicht. Sich so ein Urteil nur aufgrund einer mündlichen Prüfung zu erlauben, ist einfach nur eine Anmaßung.
Das blendet sowas wie Aufgeregtheit oder ungünstige Themengebiete völlig aus und ist darüber hinaus eine Frechheit, da man soeben zumindest diese harte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.