30.08.2021, 15:59
(30.08.2021, 15:51)Gasto schrieb:(30.08.2021, 15:24)Gast schrieb:(30.08.2021, 10:58)DMOWMYH schrieb: Danke für die Antworten.
Also würde auch mit mehr als A13 rechnen, bzw. traue mir mehr zu. Aber aufgrund der zeitlichen Beförderungssperren weiß man ja, dass es frühestens in 8 Jahren was mit A15 werden könnte. Das ist einfach schade.
Aber am Ende werden es wohl die Arbeitszeiten und der wirtschaftliche Druck wohl zugunsten der Behörde entscheiden.
Nur zum "Stundenlohn Argument":
Alles netto: Verdiene 4600 pm, mache pro Woche circa 50h = netto Stundenlohn von 23 €
In der Verwaltung wären es 3200 netto bei 41h macht einen Stundenlohn von 19,50.
(Jeweils bei einem 4 Wochen-Monat).
ORR/A14 beim Bund in Erfahrungsstufe 5, die man mit Deinem Vorleben sicher zeitig bekommt: 4160 EUR netto, bei 4 Wochen/41h = 25,37 EUR netto/Stunde. Mit Ehegatten und Kindern noch mehr und Du kannst (bei Umleiten des Kindergeldes auf Dich) für lange Zeit (bis 12. Lebensjahr) auf die 40h/Woche reduzieren, was Deinen Stundenlohn weiter erhöht.
Aber nicht den Abzug der PKV vergessen, wenn man schon die Einsparung von 1 Arbeitsstunde im Übrigen hervorhebt.
PKV muss der Anwaltskollege mit 4.600 EUR sicher auch bezahlen. Es ist klar, dass die vom Einkommensnetto abgeht. Aber auch da dürfte man als Beamter mit einem 50%-Tarif günstig fahren, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze beim Angestellten und den gedeckelten AG-Anteil berücksichtigt. Vom Rentnerdasein (kein AG-Anteil mehr) ganz zu schweigen.
30.08.2021, 16:03
(30.08.2021, 15:59)Gast schrieb:(30.08.2021, 15:51)Gasto schrieb:(30.08.2021, 15:24)Gast schrieb:(30.08.2021, 10:58)DMOWMYH schrieb: Danke für die Antworten.
Also würde auch mit mehr als A13 rechnen, bzw. traue mir mehr zu. Aber aufgrund der zeitlichen Beförderungssperren weiß man ja, dass es frühestens in 8 Jahren was mit A15 werden könnte. Das ist einfach schade.
Aber am Ende werden es wohl die Arbeitszeiten und der wirtschaftliche Druck wohl zugunsten der Behörde entscheiden.
Nur zum "Stundenlohn Argument":
Alles netto: Verdiene 4600 pm, mache pro Woche circa 50h = netto Stundenlohn von 23 €
In der Verwaltung wären es 3200 netto bei 41h macht einen Stundenlohn von 19,50.
(Jeweils bei einem 4 Wochen-Monat).
ORR/A14 beim Bund in Erfahrungsstufe 5, die man mit Deinem Vorleben sicher zeitig bekommt: 4160 EUR netto, bei 4 Wochen/41h = 25,37 EUR netto/Stunde. Mit Ehegatten und Kindern noch mehr und Du kannst (bei Umleiten des Kindergeldes auf Dich) für lange Zeit (bis 12. Lebensjahr) auf die 40h/Woche reduzieren, was Deinen Stundenlohn weiter erhöht.
Aber nicht den Abzug der PKV vergessen, wenn man schon die Einsparung von 1 Arbeitsstunde im Übrigen hervorhebt.
PKV muss der Anwaltskollege mit 4.600 EUR sicher auch bezahlen. Es ist klar, dass die vom Einkommensnetto abgeht. Aber auch da dürfte man als Beamter mit einem 50%-Tarif günstig fahren, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze beim Angestellten und den gedeckelten AG-Anteil berücksichtigt. Vom Rentnerdasein (kein AG-Anteil mehr) ganz zu schweigen.
Die PKV geht bei einem Angestelltengehalt nicht vom Einkommensnetto ab. Hier unterscheiden sich ÖD und normale Angestelltentätigkeit. Im ÖD wird ein netto ausgewiesen und davon muss man noch die PKV zahlen. Wenn man in der freien Wirtschaft von seinem "netto" redet, ist das immer nach Abzug aller Kosten wie PKV und Versorgungswerk gemeint (selbst wenn der AG einem das auszahlt).
Mir ging es auch nicht um besser oder schlechter, sondern schlicht darum, dass man es berücksichtigen muss.
30.08.2021, 20:04
(30.08.2021, 16:03)Gasto schrieb:(30.08.2021, 15:59)Gast schrieb:(30.08.2021, 15:51)Gasto schrieb:(30.08.2021, 15:24)Gast schrieb:(30.08.2021, 10:58)DMOWMYH schrieb: Danke für die Antworten.
Also würde auch mit mehr als A13 rechnen, bzw. traue mir mehr zu. Aber aufgrund der zeitlichen Beförderungssperren weiß man ja, dass es frühestens in 8 Jahren was mit A15 werden könnte. Das ist einfach schade.
Aber am Ende werden es wohl die Arbeitszeiten und der wirtschaftliche Druck wohl zugunsten der Behörde entscheiden.
Nur zum "Stundenlohn Argument":
Alles netto: Verdiene 4600 pm, mache pro Woche circa 50h = netto Stundenlohn von 23 €
In der Verwaltung wären es 3200 netto bei 41h macht einen Stundenlohn von 19,50.
(Jeweils bei einem 4 Wochen-Monat).
ORR/A14 beim Bund in Erfahrungsstufe 5, die man mit Deinem Vorleben sicher zeitig bekommt: 4160 EUR netto, bei 4 Wochen/41h = 25,37 EUR netto/Stunde. Mit Ehegatten und Kindern noch mehr und Du kannst (bei Umleiten des Kindergeldes auf Dich) für lange Zeit (bis 12. Lebensjahr) auf die 40h/Woche reduzieren, was Deinen Stundenlohn weiter erhöht.
Aber nicht den Abzug der PKV vergessen, wenn man schon die Einsparung von 1 Arbeitsstunde im Übrigen hervorhebt.
PKV muss der Anwaltskollege mit 4.600 EUR sicher auch bezahlen. Es ist klar, dass die vom Einkommensnetto abgeht. Aber auch da dürfte man als Beamter mit einem 50%-Tarif günstig fahren, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze beim Angestellten und den gedeckelten AG-Anteil berücksichtigt. Vom Rentnerdasein (kein AG-Anteil mehr) ganz zu schweigen.
Die PKV geht bei einem Angestelltengehalt nicht vom Einkommensnetto ab. Hier unterscheiden sich ÖD und normale Angestelltentätigkeit. Im ÖD wird ein netto ausgewiesen und davon muss man noch die PKV zahlen. Wenn man in der freien Wirtschaft von seinem "netto" redet, ist das immer nach Abzug aller Kosten wie PKV und Versorgungswerk gemeint (selbst wenn der AG einem das auszahlt).
Mir ging es auch nicht um besser oder schlechter, sondern schlicht darum, dass man es berücksichtigen muss.
Also hatte bei dem netto, das ich derzeit beziehe bereits den Beitrag für das Versorgungswerk (welcher mit ausgezahlt wird) abgezogen.
Ebenso hab ich von dem Beamtengehalt 3500 netto mal pauschal 300 für die pkv abgezogen. Nicht berücksichtigt habe ich, dass ich aufgrund der Berufserfahrung schon eine Erfahrungsstufe geschafft hätte und kurz vor der zweiten stehe.
30.08.2021, 20:19
(30.08.2021, 20:04)DMOWMYH schrieb:(30.08.2021, 16:03)Gasto schrieb:(30.08.2021, 15:59)Gast schrieb:(30.08.2021, 15:51)Gasto schrieb:(30.08.2021, 15:24)Gast schrieb: ORR/A14 beim Bund in Erfahrungsstufe 5, die man mit Deinem Vorleben sicher zeitig bekommt: 4160 EUR netto, bei 4 Wochen/41h = 25,37 EUR netto/Stunde. Mit Ehegatten und Kindern noch mehr und Du kannst (bei Umleiten des Kindergeldes auf Dich) für lange Zeit (bis 12. Lebensjahr) auf die 40h/Woche reduzieren, was Deinen Stundenlohn weiter erhöht.
Aber nicht den Abzug der PKV vergessen, wenn man schon die Einsparung von 1 Arbeitsstunde im Übrigen hervorhebt.
PKV muss der Anwaltskollege mit 4.600 EUR sicher auch bezahlen. Es ist klar, dass die vom Einkommensnetto abgeht. Aber auch da dürfte man als Beamter mit einem 50%-Tarif günstig fahren, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze beim Angestellten und den gedeckelten AG-Anteil berücksichtigt. Vom Rentnerdasein (kein AG-Anteil mehr) ganz zu schweigen.
Die PKV geht bei einem Angestelltengehalt nicht vom Einkommensnetto ab. Hier unterscheiden sich ÖD und normale Angestelltentätigkeit. Im ÖD wird ein netto ausgewiesen und davon muss man noch die PKV zahlen. Wenn man in der freien Wirtschaft von seinem "netto" redet, ist das immer nach Abzug aller Kosten wie PKV und Versorgungswerk gemeint (selbst wenn der AG einem das auszahlt).
Mir ging es auch nicht um besser oder schlechter, sondern schlicht darum, dass man es berücksichtigen muss.
Also hatte bei dem netto, das ich derzeit beziehe bereits den Beitrag für das Versorgungswerk (welcher mit ausgezahlt wird) abgezogen.
Ebenso hab ich von dem Beamtengehalt 3500 netto mal pauschal 300 für die pkv abgezogen. Nicht berücksichtigt habe ich, dass ich aufgrund der Berufserfahrung schon eine Erfahrungsstufe geschafft hätte und kurz vor der zweiten stehe.
So macht es ja auch Sinn
