10.08.2021, 16:12
(10.08.2021, 16:02)Gast schrieb:(10.08.2021, 16:00)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:54)Verzweifelte Referendarin schrieb: Ich habe den Eröffnungsbeschluss falsch bewertet und gesagt, er sei ordnungsgemäß :/
Zudem habe ich die Präklusion des § 338 Nr. 1 2. Hs nicht gesehen und habe ellenlang den Verstoß zu § 21 e GVG diskutiert und ihn angenommen.
Auch habe ich den 238 II StPO nicht gesehen und habe den § 252 angenommen :/
Blöde Frage, aber meint ihr man kann mit so vielen falschen Schlussfolgerungen überhaupt noch bestehen? Hatte während der Klausur das Gefühl habt, dass es ganz gut läuft und jetzt nachdem ich das hier gelesen habe, überkommt mich wieder ein ganz schlimmes Gefühl :////
Nein bleib entspann, es gibt ja kein richtig und falsch, sondern deine Argumentation ist wichtig. Und du hast ja die Probleme gesehen.
Die meisten haben irgendwo, was vergessen oder falsch. Wir waren alle unter Zeitdruck, das wissen die ja
Ich bin dir gerade einfach nur dankbar, was du geschrieben hast. Ich bin mittlerweile so panisch, weil ich Angst vor dem Todesversuch habe..Stehe mir total selber im Weg
Keine Panik! Wir sitzen alle im selben Boot und wir kochen alle nur mit Wasser. Im Ernst bei solchen Klausuren ist extra viel zum finden versteckt gewesen und da kann man nicht alles finden und auch nicht alles richtig annehmen. Hauptsache man sieht überhaupt irgendwas und schreibt was. Das Ergebnis ist meistens egal!
10.08.2021, 16:19
(10.08.2021, 16:01)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:43)GastausHH schrieb:Danke für die Antwort(10.08.2021, 15:34)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:22)Gast schrieb:(10.08.2021, 14:49)Gast schrieb: Das Protokoll wurde in NRW am 22.06 fertiggestellt, sodass die Revisionsbegründungsfrist gem. 273 IV StPO nicht in Gang gesetzt wurde…also jetzt die Revisionsbegründung am 10.08 noch fristgerecht möglich war.
Ärgerlich! Hatte die Fertigstellung des Protokolls mit Blick auf 273 IV noch extra nachgeschaut, aber scheinbar konnte ich nicht (richtig) lesen.
Ich meine das Problem hab’s im GPA Bereich nicht oder GPAler?
Doch, Urteilszustellung am 21.6 und Protokollfertigstellung am 22.6 im SV in HH
Radikal übersehen ?. Hab’s auch das Problem mit dem eröffnungsbeschluss?
Hab es zumindest nicht gesehen, aber kann es auch übersehen haben
10.08.2021, 16:26
(10.08.2021, 16:19)GastausHH schrieb:(10.08.2021, 16:01)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:43)GastausHH schrieb:Danke für die Antwort(10.08.2021, 15:34)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:22)Gast schrieb: Ärgerlich! Hatte die Fertigstellung des Protokolls mit Blick auf 273 IV noch extra nachgeschaut, aber scheinbar konnte ich nicht (richtig) lesen.
Ich meine das Problem hab’s im GPA Bereich nicht oder GPAler?
Doch, Urteilszustellung am 21.6 und Protokollfertigstellung am 22.6 im SV in HH
Radikal übersehen ?. Hab’s auch das Problem mit dem eröffnungsbeschluss?
Hab es zumindest nicht gesehen, aber kann es auch übersehen haben
Bei uns gab es das nicht. Da stand nur im Protokoll, dass die Eröffnung durch Beschluss am so und so vielten festgestellt wurde. Wer an der Eröffnung mitgewirkt hat, stand da nicht. Aber es wurde nicht erst während der HV unter Beteiligung der Schöffen eröffnet, sondern deutlich früher. Bei uns im Februar oder so.
10.08.2021, 16:30
(10.08.2021, 16:26)SHGast schrieb:(10.08.2021, 16:19)GastausHH schrieb:(10.08.2021, 16:01)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:43)GastausHH schrieb:Danke für die Antwort(10.08.2021, 15:34)Gast schrieb: Ich meine das Problem hab’s im GPA Bereich nicht oder GPAler?
Doch, Urteilszustellung am 21.6 und Protokollfertigstellung am 22.6 im SV in HH
Radikal übersehen ?. Hab’s auch das Problem mit dem eröffnungsbeschluss?
Hab es zumindest nicht gesehen, aber kann es auch übersehen haben
Bei uns gab es das nicht. Da stand nur im Protokoll, dass die Eröffnung durch Beschluss am so und so vielten festgestellt wurde. Wer an der Eröffnung mitgewirkt hat, stand da nicht. Aber es wurde nicht erst während der HV unter Beteiligung der Schöffen eröffnet, sondern deutlich früher. Bei uns im Februar oder so.
Dann war dieses Problem in eurer Klausur defintiv nicht angelegt. Das klingt nämlich nach dem ganz herkömmlichen EB.
10.08.2021, 16:32
(10.08.2021, 16:26)SHGast schrieb:(10.08.2021, 16:19)GastausHH schrieb:(10.08.2021, 16:01)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:43)GastausHH schrieb:Danke für die Antwort(10.08.2021, 15:34)Gast schrieb: Ich meine das Problem hab’s im GPA Bereich nicht oder GPAler?
Doch, Urteilszustellung am 21.6 und Protokollfertigstellung am 22.6 im SV in HH
Radikal übersehen ?. Hab’s auch das Problem mit dem eröffnungsbeschluss?
Hab es zumindest nicht gesehen, aber kann es auch übersehen haben
Bei uns gab es das nicht. Da stand nur im Protokoll, dass die Eröffnung durch Beschluss am so und so vielten festgestellt wurde. Wer an der Eröffnung mitgewirkt hat, stand da nicht. Aber es wurde nicht erst während der HV unter Beteiligung der Schöffen eröffnet, sondern deutlich früher. Bei uns im Februar oder so.
Super, danke
10.08.2021, 16:42
(10.08.2021, 16:30)Gast schrieb:(10.08.2021, 16:26)SHGast schrieb:(10.08.2021, 16:19)GastausHH schrieb:(10.08.2021, 16:01)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:43)GastausHH schrieb: Doch, Urteilszustellung am 21.6 und Protokollfertigstellung am 22.6 im SV in HHDanke für die Antwort
Radikal übersehen ?. Hab’s auch das Problem mit dem eröffnungsbeschluss?
Hab es zumindest nicht gesehen, aber kann es auch übersehen haben
Bei uns gab es das nicht. Da stand nur im Protokoll, dass die Eröffnung durch Beschluss am so und so vielten festgestellt wurde. Wer an der Eröffnung mitgewirkt hat, stand da nicht. Aber es wurde nicht erst während der HV unter Beteiligung der Schöffen eröffnet, sondern deutlich früher. Bei uns im Februar oder so.
Dann war dieses Problem in eurer Klausur defintiv nicht angelegt. Das klingt nämlich nach dem ganz herkömmlichen EB.
Ja seh ich auch so
10.08.2021, 16:48
Gedächtnisprotokoll S II, Standort MV:
Anwalt hat am 10.08.2021 Termin beim A in der JVA.
A sagt:
Ich wurde vom LG Rostock verurteilt. Mein Verteidiger Fischer (F) hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Am 20.07.2021 war er bei mir und hat gesagt, dass für die Revisionsbegründung noch ausreichend Zeit wäre. Da ich seitdem nichts von ihm gehört habe, habe ich versucht ihn zu kontaktieren. Ich habe herausgefunden, dass F in der Nacht vom 20.07. auf den 21.07.2021 gestorben ist.
Das Urteil beruht vor allem auf der Aussage meiner Verlobten V. Sie hat ihre Aussage verweigert, aber das Gericht hat einfach die zwei Kriminalkommissare K und J vernommen, die sie verhöht haben. Das ist doch nicht in Ordnung!
Das Urteil wurde mir und auch F am 21.06.2021 zugestellt
Vermerk des Anwalts:
A hat mir eine Vollmachtsurkunde ausgestellt.
Ich war heute beim LG Rostock und habe Akteneinsicht genommen. Folgendes ist zu beachten:
• Zwischen dem 2. und 3. Verhandlungstag lagen mehr als 21 Tage Pause.
• F ist in der Nacht auf den 21.07. bei einem Bootsunfall gestorben.
• Laut Geschäftsverteilungsplan war Richter R Mitglied der Kammer. Dieser ist am 15.02.2021 gestorben. Es gab im Plan keine Vertretungsregelung. Ab dem neuen Geschäftsverteilungsplan vom 01.06.2021 ist Richterin Q Mitglied der Kammer, die zuvor in einer anderen Kammer tätig war.
Anlagen:
Urteil:
In der Strafsache gegen A
hat das Landgericht Rostock – Schwurgericht – in der mündlichen Verhandlung vom 03.03., 10.03., 06.04., 21.04., 05.05. an der teilgenommen haben:
[…]
Richterin Q
[…]
für Recht erkannt:
A wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren Haft verurteilt.
[…]
Angewendete Vorschriften: §§ 212 I, 223 I, 224 I Nr. 2 1. Alt, 21, 52 I, 53 I StGB
Gründe:
I. […]
II.
1. A war mit Ortmann (O) in seiner Wohnung. A trank schon seit dem Morgen. Am Abend stach A mehrfach auf den O ein. O verstarb an seinen Verletzungen. Bei der Obduktion wurden 63 Schnitt- und Stichwunden festgestellt. A hatte am Abend eine maximale BAK von 2,63 Promille.
2. Nachbarn alamierten daraufhin die Polizei. Die Feuerwehr sollte die Tür eintreten, die Polizei dann in die Wohnung gehen. A bekam dies mit und rief die Polizei an: „Wehe ihr kommt rein, ich habe hier eine Pistole. Wenn ihr reinkommt erschieße ich entweder mich selbst oder den der reinkommt“. Wegen eines Versehens wurde den Beamten vor Ort gesagt, dass die Lage sicher sei.
Die Feuerwehr öffnet die Tür. Der Polizeibeamte U will die Wohnung betreten. A gibt 3 Schüsse in Tötungsabsicht ab. Der erste Schuss ist ein Querschläger und streift U am Arm. Die beiden anderen Schüsse gehen daneben. Nach dem dritten Schuss blockierte die Waffe. A hätte einen Augenblick gebraucht um sie wieder in Betrieb zu setzen. Die Personen vor der Tür brachten sich in Sicherheit.
Die Pistole war eigentlich eine Deko-Waffe, die A in eine funktionsfähige Waffe umgebaut hat.
III. [Es ist davon auszugehen, dass in der Beweiswürdigung die unter I. 1. genannten Feststellungen anhand der Aussagen der Kriminalkommisare K und J über die Vernehmung der V getroffen wurden]
IV. [Rechtliche Würdigung aus Prüfungszwecken nicht abgedruckt. Es ist davon auszugehen, dass keine Strafmilderungsgründe erörtert wurden]
V. [Es ist davon auszugehen, dass die Strafzumessung ordnungsgemäß erfolgte.]
(Unterschriften)
Hauptverhandlungsprotokoll
Zu den Akten gelangt am 16.06.2021. JHS'in X
1. Hauptverhandlungstag: 03.03.2021
Anwesenheit wird festgestellt
Gericht teilt seine Besetzung mit
Staatsanwalt verliest Anklage
Die Akte III – Selbstleseverfahren soll im Selbstleseverfahren gelesen werden. Verteidiger, Angeklagter, Staatsanwalt erhalten Kopie der Akte. Das Original befindet sich bei den Akten.
2. Hauptverhandlungstag: 10.03.2021
V soll vernommen werden
V erklärt: Ich bin seit 28.02.2021 mit A verlobt.
Der Vorsitzende belehrt V, dass sie nach § 52 I Nr. 1 StPO nicht aussagen muss
V erklärt: Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
V wird entlassen.
Andere Zeugen werden gehört.
Es wird erneut das Verlöbnis der V mit A diskutiert.
3. Hauptverhandlungstag: 06.04.2021
4. Hauptverhandlungstag: 21.04.2021
V soll erneut vernommen werden.
Der Vorsitzende erklärt: Ich erkenne die Verlobung nicht an.
V wird nach § 55 Abs. 2 StPO belehrt.
V erklärt: Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
V wird entlassen.
Die Kriminalkommissare K und J werden jeweils vernommen und sagen über die Vernehmung der V aus.
5. Hauptverhandlungstag: 05.05.2021
Zur Akte III – Selbstleseverfahren erklären unabhängig voneinander die Richter 1, 2 und Q: „Ich habe vom Inhalt der Akte III Kenntnis genommen“. Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt erklären jeweils: „Ich hatte Gelegenheit, von Akte III Kenntnis zu nehmen“.
Der Vorsitzende unterbricht die Hauptverhandlung für eine „kurze“ Urteilsberatung.
Das Urteil wird verkündet [entsprechend oben].
Bearbeitervermerk:
Die Erfolgsaussichten der Revision sind zu beurteilen. Auf Zweckmäßigkeitserwägungen ist einzugehen. Etwaige Revisionsanträge sollen ausformuliert werden.
Straftatbestände außerhalb des StGB sind nicht zu prüfen.
Anwalt hat am 10.08.2021 Termin beim A in der JVA.
A sagt:
Ich wurde vom LG Rostock verurteilt. Mein Verteidiger Fischer (F) hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Am 20.07.2021 war er bei mir und hat gesagt, dass für die Revisionsbegründung noch ausreichend Zeit wäre. Da ich seitdem nichts von ihm gehört habe, habe ich versucht ihn zu kontaktieren. Ich habe herausgefunden, dass F in der Nacht vom 20.07. auf den 21.07.2021 gestorben ist.
Das Urteil beruht vor allem auf der Aussage meiner Verlobten V. Sie hat ihre Aussage verweigert, aber das Gericht hat einfach die zwei Kriminalkommissare K und J vernommen, die sie verhöht haben. Das ist doch nicht in Ordnung!
Das Urteil wurde mir und auch F am 21.06.2021 zugestellt
Vermerk des Anwalts:
A hat mir eine Vollmachtsurkunde ausgestellt.
Ich war heute beim LG Rostock und habe Akteneinsicht genommen. Folgendes ist zu beachten:
• Zwischen dem 2. und 3. Verhandlungstag lagen mehr als 21 Tage Pause.
• F ist in der Nacht auf den 21.07. bei einem Bootsunfall gestorben.
• Laut Geschäftsverteilungsplan war Richter R Mitglied der Kammer. Dieser ist am 15.02.2021 gestorben. Es gab im Plan keine Vertretungsregelung. Ab dem neuen Geschäftsverteilungsplan vom 01.06.2021 ist Richterin Q Mitglied der Kammer, die zuvor in einer anderen Kammer tätig war.
Anlagen:
Urteil:
In der Strafsache gegen A
hat das Landgericht Rostock – Schwurgericht – in der mündlichen Verhandlung vom 03.03., 10.03., 06.04., 21.04., 05.05. an der teilgenommen haben:
[…]
Richterin Q
[…]
für Recht erkannt:
A wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren Haft verurteilt.
[…]
Angewendete Vorschriften: §§ 212 I, 223 I, 224 I Nr. 2 1. Alt, 21, 52 I, 53 I StGB
Gründe:
I. […]
II.
1. A war mit Ortmann (O) in seiner Wohnung. A trank schon seit dem Morgen. Am Abend stach A mehrfach auf den O ein. O verstarb an seinen Verletzungen. Bei der Obduktion wurden 63 Schnitt- und Stichwunden festgestellt. A hatte am Abend eine maximale BAK von 2,63 Promille.
2. Nachbarn alamierten daraufhin die Polizei. Die Feuerwehr sollte die Tür eintreten, die Polizei dann in die Wohnung gehen. A bekam dies mit und rief die Polizei an: „Wehe ihr kommt rein, ich habe hier eine Pistole. Wenn ihr reinkommt erschieße ich entweder mich selbst oder den der reinkommt“. Wegen eines Versehens wurde den Beamten vor Ort gesagt, dass die Lage sicher sei.
Die Feuerwehr öffnet die Tür. Der Polizeibeamte U will die Wohnung betreten. A gibt 3 Schüsse in Tötungsabsicht ab. Der erste Schuss ist ein Querschläger und streift U am Arm. Die beiden anderen Schüsse gehen daneben. Nach dem dritten Schuss blockierte die Waffe. A hätte einen Augenblick gebraucht um sie wieder in Betrieb zu setzen. Die Personen vor der Tür brachten sich in Sicherheit.
Die Pistole war eigentlich eine Deko-Waffe, die A in eine funktionsfähige Waffe umgebaut hat.
III. [Es ist davon auszugehen, dass in der Beweiswürdigung die unter I. 1. genannten Feststellungen anhand der Aussagen der Kriminalkommisare K und J über die Vernehmung der V getroffen wurden]
IV. [Rechtliche Würdigung aus Prüfungszwecken nicht abgedruckt. Es ist davon auszugehen, dass keine Strafmilderungsgründe erörtert wurden]
V. [Es ist davon auszugehen, dass die Strafzumessung ordnungsgemäß erfolgte.]
(Unterschriften)
Hauptverhandlungsprotokoll
Zu den Akten gelangt am 16.06.2021. JHS'in X
1. Hauptverhandlungstag: 03.03.2021
Anwesenheit wird festgestellt
Gericht teilt seine Besetzung mit
Staatsanwalt verliest Anklage
Die Akte III – Selbstleseverfahren soll im Selbstleseverfahren gelesen werden. Verteidiger, Angeklagter, Staatsanwalt erhalten Kopie der Akte. Das Original befindet sich bei den Akten.
2. Hauptverhandlungstag: 10.03.2021
V soll vernommen werden
V erklärt: Ich bin seit 28.02.2021 mit A verlobt.
Der Vorsitzende belehrt V, dass sie nach § 52 I Nr. 1 StPO nicht aussagen muss
V erklärt: Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
V wird entlassen.
Andere Zeugen werden gehört.
Es wird erneut das Verlöbnis der V mit A diskutiert.
3. Hauptverhandlungstag: 06.04.2021
4. Hauptverhandlungstag: 21.04.2021
V soll erneut vernommen werden.
Der Vorsitzende erklärt: Ich erkenne die Verlobung nicht an.
V wird nach § 55 Abs. 2 StPO belehrt.
V erklärt: Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
V wird entlassen.
Die Kriminalkommissare K und J werden jeweils vernommen und sagen über die Vernehmung der V aus.
5. Hauptverhandlungstag: 05.05.2021
Zur Akte III – Selbstleseverfahren erklären unabhängig voneinander die Richter 1, 2 und Q: „Ich habe vom Inhalt der Akte III Kenntnis genommen“. Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt erklären jeweils: „Ich hatte Gelegenheit, von Akte III Kenntnis zu nehmen“.
Der Vorsitzende unterbricht die Hauptverhandlung für eine „kurze“ Urteilsberatung.
Das Urteil wird verkündet [entsprechend oben].
Bearbeitervermerk:
Die Erfolgsaussichten der Revision sind zu beurteilen. Auf Zweckmäßigkeitserwägungen ist einzugehen. Etwaige Revisionsanträge sollen ausformuliert werden.
Straftatbestände außerhalb des StGB sind nicht zu prüfen.
11.08.2021, 16:07
Ist die erste ÖR I immer ein Urteil oder Beschluss?
11.08.2021, 17:04
Ziemlich wahrscheinlich. Aber in diesem Durchgang trau ich denen leider alles zu. Müsste mir Anwalt bzw. Behörde morgen nochmal anschauen…
11.08.2021, 17:10
(11.08.2021, 17:04)Gast GPA HH schrieb: Ziemlich wahrscheinlich. Aber in diesem Durchgang trau ich denen leider alles zu. Müsste mir Anwalt bzw. Behörde morgen nochmal anschauen…
Ja ich auch..ich bin so komplett raus aus ÖR ...ich bin noch voll im Strafrecht...ich guck mir heut erstmal nur Urteil und Beschluss nochmal an. Mehr schaff ich eh nicht.