10.08.2021, 14:32
Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
10.08.2021, 14:33
Und habt ihr was bei der Darstellungsrüge?
10.08.2021, 14:35
(10.08.2021, 14:32)Gast schrieb: Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?Sollte wohl auf 273 IV und gar kein in Gang setzen der Begründungsfrist hinauslaufen.
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Gab noch § 249 II 3 StPO, weil die Schöffen keine Kenntnis genommen haben.
10.08.2021, 14:44
(10.08.2021, 14:35)GastSh schrieb:(10.08.2021, 14:32)Gast schrieb: Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?Sollte wohl auf 273 IV und gar kein in Gang setzen der Begründungsfrist hinauslaufen.
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Gab noch § 249 II 3 StPO, weil die Schöffen keine Kenntnis genommen haben.
Wurde das Protokoll nicht am 20. fertiggestellt und dann Urteil wurde am 21. zugestellt? Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Und welche Urkunde wurde im Selbstleseverfahren eingeführt?
Oder gab es bei euch Unterschiede zu uns in NRW?
10.08.2021, 14:49
(10.08.2021, 14:44)Gast schrieb:(10.08.2021, 14:35)GastSh schrieb:(10.08.2021, 14:32)Gast schrieb: Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?Sollte wohl auf 273 IV und gar kein in Gang setzen der Begründungsfrist hinauslaufen.
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Gab noch § 249 II 3 StPO, weil die Schöffen keine Kenntnis genommen haben.
Wurde das Protokoll nicht am 20. fertiggestellt und dann Urteil wurde am 21. zugestellt? Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Und welche Urkunde wurde im Selbstleseverfahren eingeführt?
Oder gab es bei euch Unterschiede zu uns in NRW?
Dachte ich auch mit Fertigstellung am 20. und Zustellung am 21.
10.08.2021, 14:49
Das Protokoll wurde in NRW am 22.06 fertiggestellt, sodass die Revisionsbegründungsfrist gem. 273 IV StPO nicht in Gang gesetzt wurde…also jetzt die Revisionsbegründung am 10.08 noch fristgerecht möglich war.
10.08.2021, 14:49
(10.08.2021, 14:44)Gast schrieb:(10.08.2021, 14:35)GastSh schrieb:(10.08.2021, 14:32)Gast schrieb: Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?Sollte wohl auf 273 IV und gar kein in Gang setzen der Begründungsfrist hinauslaufen.
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Gab noch § 249 II 3 StPO, weil die Schöffen keine Kenntnis genommen haben.
Wurde das Protokoll nicht am 20. fertiggestellt und dann Urteil wurde am 21. zugestellt? Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Und welche Urkunde wurde im Selbstleseverfahren eingeführt?
Oder gab es bei euch Unterschiede zu uns in NRW?
In SH Protokoll am 22.06. fertiggestellt und Urteil 21.06. zugestellt.
Vlt gabs Unterschiede zu NRW. In SH bzw. GPA-Bereich gabs diese § 249 Geschichte ausweislich des Protokolls.
10.08.2021, 14:49
(10.08.2021, 14:35)GastSh schrieb:(10.08.2021, 14:32)Gast schrieb: Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?Sollte wohl auf 273 IV und gar kein in Gang setzen der Begründungsfrist hinauslaufen.
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Gab noch § 249 II 3 StPO, weil die Schöffen keine Kenntnis genommen haben.
-Wiedereinsetzung in die vorige Frist
Absolute Gründe
-338 Nr. 1 ivm 21eGVG hinsichtlich Änderung und fehlender Vertretungsregelung
-338 Nr. 7 (-) weil Fristverlängerung gem. 275 I 2 Hs. 2
Relative Gründe
-260 I kurze Urteilsberatung
-52, 252
-249 II 3
-229 I weil eine Unterbrechung länger als 3 Wochen
Sachrüge
-Darstellungsmangel und weitere Fehler (zudem weitere Strafbarkeiten 241, 240 im Versuch etc. vom Gericht vergessen)
Zweckmäßigkeit
-Hinweis auf Verschlechterungsverbot
10.08.2021, 14:50
Upst, heute das erste Mal seit 1 Mio Jahren im Saarland auch die Revisionsklausur aus dem Ring. Das lief noch nie!!!!
10.08.2021, 14:51
An die Leute aus dem GPA nord: habt ihr verfahrensvoraussetzungen problematisiert ? Und hat wer 268 III 2 StPO angesprochen ?