07.08.2021, 10:25
Gedächtnisprotokoll Z IV (Standort MV):
A, B und C erscheinen zusammen beim Anwalt:
Wir sind neben unserem Bruder D Miterben einer Erbengemeinschaft mit einem Erbanteil von je ¼.
Wir wollen ein unbebautes Grundstück des Erbes an die S GmbH verkaufen. D ist dagegen. Der Kaufpreis soll 150.000 € (die marktgerecht sind) betragen. D will das Grundstück in Zeiten niedriger Zinsen und höher Börsenkurse lieber behalten. Er sagt, dass wir nur über ¾ des Grundstückes verfügen könnten, nicht aber über seinen Teil. Stimmt das? Wir haben sogar vor einem Notar eine Erbenversammlung abgehalten und mit Mehrheitsbeschluss über den Verkauf abgestimmt. Das muss für uns doch irgendwie möglich sein, das Grundstück zu veräußern.
Das Grundstück liegt in einem Überschwemmungsgebiet und könnte mit Chemikalien belastet sein. S will das Grundstück daher vom Gutachter Dipl.-Ing. W untersuchen lassen. Wir und die S gehen davon aus, dass die Beseitigungskosten für die Bodenverunreinigung unter 20.000 € liegen werden. Falls dem so ist, wollen wir die Kosten übernehmen. Das ist nur fair, weil wir von einem Marktpreis von 150.000 € ausgehen, falls das Grundstück gerade nicht belastet ist. Falls die Kosten darüber liegen soll S die einseitige Möglichkeit bekommen, sich vom Vertrag zu lösen. Wir möchten aber nicht, dass S noch Monate nach dem Gutachten vom Vertrag zurücktreten kann. Die Gutachterkosten soll S tragen, auch wenn der Vertrag später scheitern sollte. Der Gutachter W hat gesagt, dass er ca. 2 Monate für die Erstellung eines Gutachtens brauchen wird. Wir gehen mit der Zeit für die Beauftragung des Gutachtens und anderen organisatorischen Dingen von 3 Monaten aus, bis das Gutachten vorliegt.
Der Anwalt der S wird sich bei Ihnen melden und noch Wünsche der S ausführen. Wir möchten den Vertrag schnell unter Dach und Fach bringen, deshalb sollen die Wünsche der S Berücksichtigung finden solange sie üblich sind. Der Vertrag soll nicht mehrfach über Wochen hin- und hergeschickt werden. Wir sind bereit, die Nebenkosten des Vertrags zu bezahlen. Um die Auflassung brauchen Sie sich noch nicht kümmern. Teilen Sie uns aber mit, falls es diesbezüglich zu Problemen kommen kann.
Falls der Verkauf ohne Zustimmung von D nicht möglich ist, erstellen Sie bitte trotzdem den Vertragsentwurf. Vielleicht können wir D noch umstimmen.
Der Anwalt der S schreibt:
Wie besprochen sind wir bereit, einen Gutachter mit der Untersuchung des Grundstücks auf Altlasten zu beauftragen und zu bezahlen. Ihre Mandantin soll wie vereinbart die Kosten für die Beseitigung der Altlasten bis 20.000 € bezahlen. Falls die Kosten höher sein werden gehen wir davon aus, dass das Geschäft nicht mehr zustande kommen wird. Meine Mandantin will für diesen Fall nicht an die Vereinbarung gebunden sein. Wie können wir dies lösen? Mit einer aufschiebenden Bedingung? Einem vollmachtlosen Vertreter? Einem Angebot durch Ihre Mandantin? Oder haben Sie eine bessere Idee? Schlagen Sie bitte etwas vor.
Meine Mandantin möchte möglichst sofort mit Vermessungsarbeiten am Grundstück beginnen. Wir sind deshalb bereit, den Kaufpreis im Voraus zu zahlen. Für den Fall, dass der Vertrag doch scheitern sollte, möchten wir ein dingliches Sicherungsrecht zur Sicherung unseres schuldrechtlichen Anspruchs eintragen lassen. Wir sind auch bereit, Nebenkosten wie Notar- und Grundbuchskosten und Steuern zu tragen. Gewährleistungsrechte sollten beiderseitig ausgeschlossen werden.
Anlagen:
- Erbschein
- Nachlassverzeichnis: Zum Erbe gehören insgesamt neun Grundstücke mit einem Verkehrswert zwischen 50.000 und 300.000 Euro
- Protokoll der Erbenversammlung vor dem Notar: Die Erben A, B und C erklärten ihre Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks an S mit einem Gesamtstimmanteil von ¾. D (¼ der Anteile) war dagegen.
Aufgabe:
Gutachten und Klauseln erstellen. Auf Zweckmäßigkeitserwägungen ist einzugehen. Ein Rubrum ist nicht erforderlich. Klageschrift, Schriftsätze an Mandantin, Gegner o.ä. sind nicht erforderlich. Es wird auf § 29 GBO hingewiesen.
A, B und C erscheinen zusammen beim Anwalt:
Wir sind neben unserem Bruder D Miterben einer Erbengemeinschaft mit einem Erbanteil von je ¼.
Wir wollen ein unbebautes Grundstück des Erbes an die S GmbH verkaufen. D ist dagegen. Der Kaufpreis soll 150.000 € (die marktgerecht sind) betragen. D will das Grundstück in Zeiten niedriger Zinsen und höher Börsenkurse lieber behalten. Er sagt, dass wir nur über ¾ des Grundstückes verfügen könnten, nicht aber über seinen Teil. Stimmt das? Wir haben sogar vor einem Notar eine Erbenversammlung abgehalten und mit Mehrheitsbeschluss über den Verkauf abgestimmt. Das muss für uns doch irgendwie möglich sein, das Grundstück zu veräußern.
Das Grundstück liegt in einem Überschwemmungsgebiet und könnte mit Chemikalien belastet sein. S will das Grundstück daher vom Gutachter Dipl.-Ing. W untersuchen lassen. Wir und die S gehen davon aus, dass die Beseitigungskosten für die Bodenverunreinigung unter 20.000 € liegen werden. Falls dem so ist, wollen wir die Kosten übernehmen. Das ist nur fair, weil wir von einem Marktpreis von 150.000 € ausgehen, falls das Grundstück gerade nicht belastet ist. Falls die Kosten darüber liegen soll S die einseitige Möglichkeit bekommen, sich vom Vertrag zu lösen. Wir möchten aber nicht, dass S noch Monate nach dem Gutachten vom Vertrag zurücktreten kann. Die Gutachterkosten soll S tragen, auch wenn der Vertrag später scheitern sollte. Der Gutachter W hat gesagt, dass er ca. 2 Monate für die Erstellung eines Gutachtens brauchen wird. Wir gehen mit der Zeit für die Beauftragung des Gutachtens und anderen organisatorischen Dingen von 3 Monaten aus, bis das Gutachten vorliegt.
Der Anwalt der S wird sich bei Ihnen melden und noch Wünsche der S ausführen. Wir möchten den Vertrag schnell unter Dach und Fach bringen, deshalb sollen die Wünsche der S Berücksichtigung finden solange sie üblich sind. Der Vertrag soll nicht mehrfach über Wochen hin- und hergeschickt werden. Wir sind bereit, die Nebenkosten des Vertrags zu bezahlen. Um die Auflassung brauchen Sie sich noch nicht kümmern. Teilen Sie uns aber mit, falls es diesbezüglich zu Problemen kommen kann.
Falls der Verkauf ohne Zustimmung von D nicht möglich ist, erstellen Sie bitte trotzdem den Vertragsentwurf. Vielleicht können wir D noch umstimmen.
Der Anwalt der S schreibt:
Wie besprochen sind wir bereit, einen Gutachter mit der Untersuchung des Grundstücks auf Altlasten zu beauftragen und zu bezahlen. Ihre Mandantin soll wie vereinbart die Kosten für die Beseitigung der Altlasten bis 20.000 € bezahlen. Falls die Kosten höher sein werden gehen wir davon aus, dass das Geschäft nicht mehr zustande kommen wird. Meine Mandantin will für diesen Fall nicht an die Vereinbarung gebunden sein. Wie können wir dies lösen? Mit einer aufschiebenden Bedingung? Einem vollmachtlosen Vertreter? Einem Angebot durch Ihre Mandantin? Oder haben Sie eine bessere Idee? Schlagen Sie bitte etwas vor.
Meine Mandantin möchte möglichst sofort mit Vermessungsarbeiten am Grundstück beginnen. Wir sind deshalb bereit, den Kaufpreis im Voraus zu zahlen. Für den Fall, dass der Vertrag doch scheitern sollte, möchten wir ein dingliches Sicherungsrecht zur Sicherung unseres schuldrechtlichen Anspruchs eintragen lassen. Wir sind auch bereit, Nebenkosten wie Notar- und Grundbuchskosten und Steuern zu tragen. Gewährleistungsrechte sollten beiderseitig ausgeschlossen werden.
Anlagen:
- Erbschein
- Nachlassverzeichnis: Zum Erbe gehören insgesamt neun Grundstücke mit einem Verkehrswert zwischen 50.000 und 300.000 Euro
- Protokoll der Erbenversammlung vor dem Notar: Die Erben A, B und C erklärten ihre Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks an S mit einem Gesamtstimmanteil von ¾. D (¼ der Anteile) war dagegen.
Aufgabe:
Gutachten und Klauseln erstellen. Auf Zweckmäßigkeitserwägungen ist einzugehen. Ein Rubrum ist nicht erforderlich. Klageschrift, Schriftsätze an Mandantin, Gegner o.ä. sind nicht erforderlich. Es wird auf § 29 GBO hingewiesen.
07.08.2021, 11:46
Ich muss sagen, dass sich der August-Termin wirklich sehr ungemütlich anhört (auch dadurch, dass offenbar mehrfach ähnliche Problemkreise abgeprüft wurden), während die Klausuren aus dem Juli eigentlich sehr fair klangen.
Vielleicht sollten die Ringtauschländer künftig weniger Prüfungstermine anbieten und mehr darauf achten, dass dann auch thematisch ausgewogene Klausuren gestellt werden.
Vielleicht sollten die Ringtauschländer künftig weniger Prüfungstermine anbieten und mehr darauf achten, dass dann auch thematisch ausgewogene Klausuren gestellt werden.
09.08.2021, 14:17
Und, womit haben sie euch heute rangenommen?
09.08.2021, 14:34
(09.08.2021, 14:17)Gast schrieb: Und, womit haben sie euch heute rangenommen?
Fairerweise muss man sagen - zumindest nach meinem Empfinden - war es heute machbar.
Biologischer Vater des Adams will seinen Namen auf der Geburtsurkunde des Sohns. Ruft die Mutti an (die anderweitig verheiratet ist seit 2015 aber seit 2016 getrennt). Sie ignoriert ihn. Die sehen sich in der stadt. Es kommt zum streit. Er schubst sie, und tritt auf sie ein. Sie versucht paar Meter weiter aufzustehen. Da schnappt er sich das Kind. Rennt weg. Steigt in ein taxi nach 20 min halt. Er kann aber nicht bezahlen. Flüchtet und sagt zum taxifahrer gib mal der mutter das kind. Der fahrer brüllt du musst zahlen. Er kommt wieder streckt ein messer entgegen und sagt hdf verpiss dich und läuft weg.
So später sagt natürlich die Geschädigte ich widerrufe meinen Strafantrag bin verlobt sag nix mehr und Entbindung der Schweigepflicht widerrufe ich auch. Sie wirkt aber verängstigt.
Er ist in uhaft.
09.08.2021, 14:35
(09.08.2021, 14:34)NRW schrieb:(09.08.2021, 14:17)Gast schrieb: Und, womit haben sie euch heute rangenommen?
Fairerweise muss man sagen - zumindest nach meinem Empfinden - war es heute machbar.
Biologischer Vater des Adams will seinen Namen auf der Geburtsurkunde des Sohns. Ruft die Mutti an (die anderweitig verheiratet ist seit 2015 aber seit 2016 getrennt). Sie ignoriert ihn. Die sehen sich in der stadt. Es kommt zum streit. Er schubst sie, und tritt auf sie ein. Sie versucht paar Meter weiter aufzustehen. Da schnappt er sich das Kind. Rennt weg. Steigt in ein taxi nach 20 min halt. Er kann aber nicht bezahlen. Flüchtet und sagt zum taxifahrer gib mal der mutter das kind. Der fahrer brüllt du musst zahlen. Er kommt wieder streckt ein messer entgegen und sagt hdf verpiss dich und läuft weg.
So später sagt natürlich die Geschädigte ich widerrufe meinen Strafantrag bin verlobt sag nix mehr und Entbindung der Schweigepflicht widerrufe ich auch. Sie wirkt aber verängstigt.
Er ist in uhaft.
Und betrunken war er auch mit 1.83 promille
09.08.2021, 14:40
War es also eine StA Klausur?
09.08.2021, 14:51
Was habt ihr geprüft?
Ich habe:
223 (+)
224 (-)
235 (-)
255,253 ivm 250 II Nr. 2 (+)
261 (-)
Ich habe:
223 (+)
224 (-)
235 (-)
255,253 ivm 250 II Nr. 2 (+)
261 (-)
09.08.2021, 14:58
09.08.2021, 14:59
09.08.2021, 15:04
Bzgl Mutter/Kind:
-239b I Hs.1 Var.1,2 (-)
-239b I Hs.2 (-)
-239 I (-)
-235 I Nr.2 (-)
-224 I Nr.2 Var.2 (-)
-223 I Var.1 und 2. (+) (§ 230 I im B-Gutachtgen bejaht)
Bzgl Taxi:
- 263 I bei Fahrtantritt (+)
- 253, 255, 250 II Nr.1 Var.2 (-)
- 239a I Hs.1 (-)
- 316a I (-)
- 240 I, IV (+)
- 241 (-)
-239b I Hs.1 Var.1,2 (-)
-239b I Hs.2 (-)
-239 I (-)
-235 I Nr.2 (-)
-224 I Nr.2 Var.2 (-)
-223 I Var.1 und 2. (+) (§ 230 I im B-Gutachtgen bejaht)
Bzgl Taxi:
- 263 I bei Fahrtantritt (+)
- 253, 255, 250 II Nr.1 Var.2 (-)
- 239a I Hs.1 (-)
- 316a I (-)
- 240 I, IV (+)
- 241 (-)