06.08.2021, 18:47
(06.08.2021, 18:21)sl4442 schrieb:(06.08.2021, 15:12)GastSh schrieb: Dann wohl nur im GPA-Bereich. Fehlende und/oder falsche Wörter im Sachverhalt, dies das.
In MV auch nicht. Fehlende/falsche Wörter im Sachverhalt sind mir auch nicht aufgefallen
(06.08.2021, 15:44)Lawyal202 schrieb: Ich zitier mich nicht selbst. Aber hätte ich irgendwo auf ne Kautelarklausur wetten können? Möchte mich über den verlorenen Wettgewinn ärgern..
Ich fand es heute einigermaßen okay. Ich war anfangs geschockt, weil ErbR und ImmoR, aber der Schock hat sich mit der Zeit gelegt.
Ging mir genauso. Beim ersten Durchlesen dachte ich mir nur "wtf ist das wieder für ein Mist", aber die meisten Sachen schienen sich mit dem Kommentar gut lösen zu können und ich hatte am Ende noch recht viel Zeit übrig. Aber es hängt natürlich auch immer davon ab, wie hart korrigiert wird. Unsere AG-Leiter behaupten immer, die Kautelarklausur falle recht gut aus obwohl sie so gefürchtet ist. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber das könnte durchaus die bestbewertetste Z-Klausur sein :D
Was hast du denn wie geprüft? Ich war einfach nur baff…
06.08.2021, 18:49
(06.08.2021, 18:21)sl4442 schrieb:(06.08.2021, 15:12)GastSh schrieb: Dann wohl nur im GPA-Bereich. Fehlende und/oder falsche Wörter im Sachverhalt, dies das.
In MV auch nicht. Fehlende/falsche Wörter im Sachverhalt sind mir auch nicht aufgefallen
(06.08.2021, 15:44)Lawyal202 schrieb: Ich zitier mich nicht selbst. Aber hätte ich irgendwo auf ne Kautelarklausur wetten können? Möchte mich über den verlorenen Wettgewinn ärgern..
Ich fand es heute einigermaßen okay. Ich war anfangs geschockt, weil ErbR und ImmoR, aber der Schock hat sich mit der Zeit gelegt.
Ging mir genauso. Beim ersten Durchlesen dachte ich mir nur "wtf ist das wieder für ein Mist", aber die meisten Sachen schienen sich mit dem Kommentar gut lösen zu können und ich hatte am Ende noch recht viel Zeit übrig. Aber es hängt natürlich auch immer davon ab, wie hart korrigiert wird. Unsere AG-Leiter behaupten immer, die Kautelarklausur falle recht gut aus obwohl sie so gefürchtet ist. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber das könnte durchaus die bestbewertetste Z-Klausur sein :D
Ich glaube, so geht es der Mehrheit der Leute: Schockiert war am Anfang jeder und bis zum Ende hin wird jeder mehr oder minder seine Klausur einer (seiner Auffassung nach) vertretbaren Lösung zugeführt haben, wobei sich die Mehrheit natürlich am Kommentar bedient hat.
Ich glaube das ist halt der Trugschluss. Das Gefühl meine Lösung könnte richtig sein...
06.08.2021, 19:54
Im August läuft häufig eine Kautelarklausur, neu ist das also nicht. Und ist Grundstückskaufvertrag wirklich so pervers?? Die Bayern lachen über sowas ?
06.08.2021, 19:58
06.08.2021, 20:16
(06.08.2021, 19:54)Gast schrieb: Im August läuft häufig eine Kautelarklausur, neu ist das also nicht. Und ist Grundstückskaufvertrag wirklich so pervers?? Die Bayern lachen über sowas ?
Oh man wie peinlich ist der Beitrag denn bitte? Aber ist immer einfacher solche Aussagen zu treffen, wenn man nicht selbst dabei war
06.08.2021, 21:06
(06.08.2021, 19:54)Gast schrieb: Im August läuft häufig eine Kautelarklausur, neu ist das also nicht. Und ist Grundstückskaufvertrag wirklich so pervers?? Die Bayern lachen über sowas ?
Wenn man wirklich keine Ahnung hat, wie in welchen Bundesländern welche Schwerpunkte gesetzt werden und welche Hilfsmittel akzeptiert werden, dann sollte man doch wirklich den Rand halten.
Für uns NRWler, die mal am Anfang der F-AG so fünf Termine Rechtsgestaltung haben und KEIN Formularhandbuch nutzen dürfen, ist es keine leichte Kost.
06.08.2021, 21:21
(06.08.2021, 21:06)Gast schrieb:(06.08.2021, 19:54)Gast schrieb: Im August läuft häufig eine Kautelarklausur, neu ist das also nicht. Und ist Grundstückskaufvertrag wirklich so pervers?? Die Bayern lachen über sowas ?
Wenn man wirklich keine Ahnung hat, wie in welchen Bundesländern welche Schwerpunkte gesetzt werden und welche Hilfsmittel akzeptiert werden, dann sollte man doch wirklich den Rand halten.
Für uns NRWler, die mal am Anfang der F-AG so fünf Termine Rechtsgestaltung haben und KEIN Formularhandbuch nutzen dürfen, ist es keine leichte Kost.
In der Formularsammlung findest du aber keine Hilfe für die Kautelarklausur
06.08.2021, 23:14
(06.08.2021, 18:47)Gast schrieb:(06.08.2021, 18:21)sl4442 schrieb:(06.08.2021, 15:12)GastSh schrieb: Dann wohl nur im GPA-Bereich. Fehlende und/oder falsche Wörter im Sachverhalt, dies das.
In MV auch nicht. Fehlende/falsche Wörter im Sachverhalt sind mir auch nicht aufgefallen
(06.08.2021, 15:44)Lawyal202 schrieb: Ich zitier mich nicht selbst. Aber hätte ich irgendwo auf ne Kautelarklausur wetten können? Möchte mich über den verlorenen Wettgewinn ärgern..
Ich fand es heute einigermaßen okay. Ich war anfangs geschockt, weil ErbR und ImmoR, aber der Schock hat sich mit der Zeit gelegt.
Ging mir genauso. Beim ersten Durchlesen dachte ich mir nur "wtf ist das wieder für ein Mist", aber die meisten Sachen schienen sich mit dem Kommentar gut lösen zu können und ich hatte am Ende noch recht viel Zeit übrig. Aber es hängt natürlich auch immer davon ab, wie hart korrigiert wird. Unsere AG-Leiter behaupten immer, die Kautelarklausur falle recht gut aus obwohl sie so gefürchtet ist. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber das könnte durchaus die bestbewertetste Z-Klausur sein :D
Was hast du denn wie geprüft? Ich war einfach nur baff…
Hab schon wieder das meiste vergessen. Im Gutachten hab ich einfach die im SV angesprochenen Punkte aufgezählt und geprüft, was mir dazu in den Sinn gekommen ist, sowie alles, was mir noch irgendwie für den Vertragsentwurf wichtig erschien
Woran ich mich noch erinnere (und was auch die wichtigsten Punkte bei mir waren):
1. Einigung
Grundsatz, dass alle Erben zustimmen müssen. Keine Verfügung über einzelnen Teil (Behauptung vom Hans falsch, dass die Erben über 3/4 verfügen können). Aber Mehrheitsbeschluss ausreichend bei Verwaltung des Erbes. Das Grundstück war nur eins von 9 und hat wirtschaftlich am Gesamterbe keinen großen Teil ausgemacht, deshalb Mehrheitsbeschluss ausreichend.
2. Lösungsrecht der Gegnerin
auf die Vorschläge vom Gegner-RA eingegangen:
- vollmachtloser Vertreter nicht sinnvoll, da Gegner sonst Vertrag genehmigen könnte oder nicht
- Angebot durch Mandantin (mit Frist): nicht sinnvoll, da Gegnerin das Angebot noch ausschlagen könnte
- aufschiebende Bedingung: nicht sinnvoll, da auch bei einer geringfügigen Überschreitung der 20.000-Euro-Beseitigungskosten der Vertrag hinfällig wäre, auch wenn die Gegnerin sich das vielleicht noch mal anders überlegen würde
Deshalb Vorschlag: Rücktrittsrecht für Gegnerin falls Gutachten von Beseitigungskosten über 20.000 Euro ausgeht, Rücktritt muss bis 2 Wochen zugehen nachdem Gegnerin Gutachten erhalten hat
07.08.2021, 08:52
07.08.2021, 08:57
(06.08.2021, 23:14)sl4442 schrieb:(06.08.2021, 18:47)Gast schrieb:(06.08.2021, 18:21)sl4442 schrieb:(06.08.2021, 15:12)GastSh schrieb: Dann wohl nur im GPA-Bereich. Fehlende und/oder falsche Wörter im Sachverhalt, dies das.
In MV auch nicht. Fehlende/falsche Wörter im Sachverhalt sind mir auch nicht aufgefallen
(06.08.2021, 15:44)Lawyal202 schrieb: Ich zitier mich nicht selbst. Aber hätte ich irgendwo auf ne Kautelarklausur wetten können? Möchte mich über den verlorenen Wettgewinn ärgern..
Ich fand es heute einigermaßen okay. Ich war anfangs geschockt, weil ErbR und ImmoR, aber der Schock hat sich mit der Zeit gelegt.
Ging mir genauso. Beim ersten Durchlesen dachte ich mir nur "wtf ist das wieder für ein Mist", aber die meisten Sachen schienen sich mit dem Kommentar gut lösen zu können und ich hatte am Ende noch recht viel Zeit übrig. Aber es hängt natürlich auch immer davon ab, wie hart korrigiert wird. Unsere AG-Leiter behaupten immer, die Kautelarklausur falle recht gut aus obwohl sie so gefürchtet ist. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber das könnte durchaus die bestbewertetste Z-Klausur sein :D
Was hast du denn wie geprüft? Ich war einfach nur baff…
Hab schon wieder das meiste vergessen. Im Gutachten hab ich einfach die im SV angesprochenen Punkte aufgezählt und geprüft, was mir dazu in den Sinn gekommen ist, sowie alles, was mir noch irgendwie für den Vertragsentwurf wichtig erschien
Woran ich mich noch erinnere (und was auch die wichtigsten Punkte bei mir waren):
1. Einigung
Grundsatz, dass alle Erben zustimmen müssen. Keine Verfügung über einzelnen Teil (Behauptung vom Hans falsch, dass die Erben über 3/4 verfügen können). Aber Mehrheitsbeschluss ausreichend bei Verwaltung des Erbes. Das Grundstück war nur eins von 9 und hat wirtschaftlich am Gesamterbe keinen großen Teil ausgemacht, deshalb Mehrheitsbeschluss ausreichend.
2. Lösungsrecht der Gegnerin
auf die Vorschläge vom Gegner-RA eingegangen:
- vollmachtloser Vertreter nicht sinnvoll, da Gegner sonst Vertrag genehmigen könnte oder nicht
- Angebot durch Mandantin (mit Frist): nicht sinnvoll, da Gegnerin das Angebot noch ausschlagen könnte
- aufschiebende Bedingung: nicht sinnvoll, da auch bei einer geringfügigen Überschreitung der 20.000-Euro-Beseitigungskosten der Vertrag hinfällig wäre, auch wenn die Gegnerin sich das vielleicht noch mal anders überlegen würde
Deshalb Vorschlag: Rücktrittsrecht für Gegnerin falls Gutachten von Beseitigungskosten über 20.000 Euro ausgeht, Rücktritt muss bis 2 Wochen zugehen nachdem Gegnerin Gutachten erhalten hat
Klingt nach ner guten Lösung. Ich hab leider den Palandt in der Eile nicht richtig gelesen und zu 1) gesagt dass durch den Mehrheitsbeschluss der Hans verpflichtet ist zuzustimmen, andernfalls kann der UWE als Vollstreckungstitel dienen und seine Zustimmung erzwungen werden -.- glaubt ihr das ist ein „Kardinalfehler“?
Ansonsten habe ich die Schwerpunkte wie du gesetzt, insb zu 2) alle möglichen Vertragsgestaltungen angesprochen (Vorvertrag, Option, aufsch und aufl Bedingung etc)
Habe das Gefühl dass ich in der Klausur vor lauter Panik die Gesetze und den Palandt kaum richtig lese :(