16.03.2015, 14:57
16.03.2015, 15:27
(13.03.2015, 20:53)Gast schrieb: Was meinst du mit brutal ?
Nur die Harten kommen in den Ga.... äh nach Berlin! Und Hamburg.
Ist einfach extrem schlecht ausgefallen:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/...nload.html
Mit 6 Punkten schriftlich braucht man sich in Berlin jedenfalls wahrlich nicht zu schämen! Zumal von den Durchfallern fast 50% noch mal durchgefallen sind, trotz des hach so tollen EVD.
Mündlich kann man sich in Berlin aber mit etwas Glück wenigstens noch ordentlich verbessern (= 2-3 Notenpunkte).
16.03.2015, 15:38
Boa wie krass ist das denn in Berlin? 5 Leute mit dem über 9 Schnitt, der Rest sieht fatal aus.... Wahnsinn!
Für HH gibt es so einen Druchschnitt nicht, oder? Das würde mich mal interessieren. Haben HH udn Berlin ähnliche KLausuren geschrieben?
Für HH gibt es so einen Druchschnitt nicht, oder? Das würde mich mal interessieren. Haben HH udn Berlin ähnliche KLausuren geschrieben?
16.03.2015, 16:07
Berlin war mit im Ringtausch. Und wie man hier gesehen hat, waren die Klausuren in einigen BL deutlich abgespeckt...
16.03.2015, 16:28
Aber, wenn ich lese, was grad im März läuft, wird mich echt nur schlecht. Oder steckt man schon nicht mehr drin und reagiert deshalb so?
*Gruselig*
*Gruselig*
31.03.2015, 10:58
Wie sind die Ergebnisse denn in NRW ausgefallen?
02.04.2015, 14:02
In NRW sind die Klausuren auch katastrophal ausgefallen. Viele enttäuscht über ihre Ergebnisse und weit unter den Möglichkeiten. Insbesondere Zivilrecht mega schlecht.

03.04.2015, 12:36
Mal eine Frage zur ÖR1 hinsichtlich des Antrags zu 1, die Personalausweisänderung. Meiner Meinung nach stellt weder die Ausstellung noch der Perso selbst einen VA dar. Oder hat jemand von euch schon mal eine Rechtsbehelfsbelehrung bei der Aushändigung bekommen?:D
Der Korrektor meint, statthafte Klageart sei die Verpflichtungsklage. ME ist das aus o.g. Gründen Quatsch. Und gegen die ursprüngliche Adresszuteilung wollte er ja nicht vorgehen. Das Problem, dass er schon mal einen Antrag auf Änderung gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden war, ordnete ich daher bei der Frage eines qualifiziertes Rechtsschutzbefürfnisses bzw. einer möglichen Verwirkung ein.
Die Behörde hat sich bei der Ausstellung ja auch keine Gedanken gemacht, sondern die Anschrift einfach aus der Adresszuteilung übernommen. Da das PAuswG auch genau vorschreibt, welche Angaben ein Perso zu enthalten hat, liegt mE keine Regelung vor. Der Perso selbst ist zudem eine Urkunde (kein VA).
Leider wird sich in dem Urteil, das hier ja schon mal gepostet wurde, nicht zur Klageart geäußert.
Wie seht ihr das? Ich schreibe grade den Widerspruch zu der Klausur.
Der Korrektor meint, statthafte Klageart sei die Verpflichtungsklage. ME ist das aus o.g. Gründen Quatsch. Und gegen die ursprüngliche Adresszuteilung wollte er ja nicht vorgehen. Das Problem, dass er schon mal einen Antrag auf Änderung gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden war, ordnete ich daher bei der Frage eines qualifiziertes Rechtsschutzbefürfnisses bzw. einer möglichen Verwirkung ein.
Die Behörde hat sich bei der Ausstellung ja auch keine Gedanken gemacht, sondern die Anschrift einfach aus der Adresszuteilung übernommen. Da das PAuswG auch genau vorschreibt, welche Angaben ein Perso zu enthalten hat, liegt mE keine Regelung vor. Der Perso selbst ist zudem eine Urkunde (kein VA).
Leider wird sich in dem Urteil, das hier ja schon mal gepostet wurde, nicht zur Klageart geäußert.
Wie seht ihr das? Ich schreibe grade den Widerspruch zu der Klausur.
03.04.2015, 18:32
09.04.2015, 18:33
Danke für deinen Beitrag, achja! Das ist ja recht niederschmetternd. Bin aber der Meinung, dass die Klausur eben die Arbeit mit unbekannten Normen enthielt u dadurch etwaige "Fehler" nicht so stark ins Gewicht fallen dürften.
Weiß jemand von euch, ob es Rechtsprechung zu der Frage gibt, wie der Bewertungsmaßstab in solchen Fällen auszusehen hat? Hab leider keinen eigenen juris-Zugang.
Ich hab sogar Klausuren dabei, in denen die Korrektoren selbst schreiben, die Klausuraufgabe wäre sehr anspruchsvoll gewesen... und frag mich, wie man die dazu bringen kann, wenigstens einen Punkt mehr zu vergeben.... Zumal ich in der Schnellkorrektur war, d.h. der Großteil der Klausuren wurde erst viel später korrigiert und eventuell noch nach oben hin rauf, da zuvor alles so schlecht ausgefallen ist....
Weiß jemand von euch, ob es Rechtsprechung zu der Frage gibt, wie der Bewertungsmaßstab in solchen Fällen auszusehen hat? Hab leider keinen eigenen juris-Zugang.
Ich hab sogar Klausuren dabei, in denen die Korrektoren selbst schreiben, die Klausuraufgabe wäre sehr anspruchsvoll gewesen... und frag mich, wie man die dazu bringen kann, wenigstens einen Punkt mehr zu vergeben.... Zumal ich in der Schnellkorrektur war, d.h. der Großteil der Klausuren wurde erst viel später korrigiert und eventuell noch nach oben hin rauf, da zuvor alles so schlecht ausgefallen ist....