05.08.2021, 12:38
05.08.2021, 12:46
Die nächste Gehaltserhöhung geht erstmal an den ÖRR, dank rückwirkender Gebührenerhöhung durch das BVerfG.
05.08.2021, 14:56
Ich gönne allen Juristen eine Gehaltserhöhung, auch den GK-Anwälten! Schließlich arbeiten sie in der Regel auch viel dafür und geben unverhältnismäßig viel (meiner Meinung nach) an den Staat ab und finanzieren so einen Großteil des Gemeinwesens.
Interessant ist jedenfalls, dass sich einige R1-Anwärter nun vielleicht doch nochmal überlegen, ob sie ein weiteres, zusätzliches Gehaltsdelta i.H.v. rund 1.000 € pro Monat in Kauf nimmt. Es wurde ja zutreffend hier festgestellt, dass die Großkanzleien und Justiz aus dem gleichen Bewerberpool fischen. Wer ein Prädikat hat, kann sich entscheiden. Und da ein drastischer Nachwuchsmangel insbesondere für die Justiz besteht - und die Lage droht sich durch die Pensionierungswelle mit bis zu 40 % Pensionierungen in den nächsten Jahren - treiben die Gehaltserhöhungen für Prädikatsjuristen früher oder später auch die Gehälter der Richter und Staatsanwälte nach oben. Derzeit ist R1 ja relativ ähnlich an A13 gekoppelt. Ich frage mich, ob es hier vielleicht bald eine Entkopplung gibt, schlicht einfach aus dem Grund, dass man für A13-Juristen vielleicht noch schlechtere Bewerber in Kauf nimmt, für Richter und Staatsanwälte aber weiterhin berechtigterweise annähernd die besten Köpfe haben möchte. Dann könnte es gut sein, dass die R-Besoldung insoweit verändert wird, dass diese doch nochmal erhöht wird.
Fazit: Gehaltserhöhungen in der freien Wirtschaft für Einstiegsjuristen mit Prädikat dürften längerfristig bei bestehendem Nachwuchsmangel auch die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ansteigen lassen. Denn sicherlich werden sich nun einige unentschlossene Prädikatsjuristen doch eher für die GK interessieren. Da die Justiz aber jeden guten Juristen gebrauchen und sich noch weniger Bewerber einfach schlichtweg nicht leisten kann, wird auch hier etwas passieren müssen.
Wie seht ihr das?
Interessant ist jedenfalls, dass sich einige R1-Anwärter nun vielleicht doch nochmal überlegen, ob sie ein weiteres, zusätzliches Gehaltsdelta i.H.v. rund 1.000 € pro Monat in Kauf nimmt. Es wurde ja zutreffend hier festgestellt, dass die Großkanzleien und Justiz aus dem gleichen Bewerberpool fischen. Wer ein Prädikat hat, kann sich entscheiden. Und da ein drastischer Nachwuchsmangel insbesondere für die Justiz besteht - und die Lage droht sich durch die Pensionierungswelle mit bis zu 40 % Pensionierungen in den nächsten Jahren - treiben die Gehaltserhöhungen für Prädikatsjuristen früher oder später auch die Gehälter der Richter und Staatsanwälte nach oben. Derzeit ist R1 ja relativ ähnlich an A13 gekoppelt. Ich frage mich, ob es hier vielleicht bald eine Entkopplung gibt, schlicht einfach aus dem Grund, dass man für A13-Juristen vielleicht noch schlechtere Bewerber in Kauf nimmt, für Richter und Staatsanwälte aber weiterhin berechtigterweise annähernd die besten Köpfe haben möchte. Dann könnte es gut sein, dass die R-Besoldung insoweit verändert wird, dass diese doch nochmal erhöht wird.
Fazit: Gehaltserhöhungen in der freien Wirtschaft für Einstiegsjuristen mit Prädikat dürften längerfristig bei bestehendem Nachwuchsmangel auch die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ansteigen lassen. Denn sicherlich werden sich nun einige unentschlossene Prädikatsjuristen doch eher für die GK interessieren. Da die Justiz aber jeden guten Juristen gebrauchen und sich noch weniger Bewerber einfach schlichtweg nicht leisten kann, wird auch hier etwas passieren müssen.
Wie seht ihr das?
05.08.2021, 15:07
(05.08.2021, 14:56)GastBerlin8163 schrieb: Ich gönne allen Juristen eine Gehaltserhöhung, auch den GK-Anwälten! Schließlich arbeiten sie in der Regel auch viel dafür und geben unverhältnismäßig viel (meiner Meinung nach) an den Staat ab und finanzieren so einen Großteil des Gemeinwesens.
Interessant ist jedenfalls, dass sich einige R1-Anwärter nun vielleicht doch nochmal überlegen, ob sie ein weiteres, zusätzliches Gehaltsdelta i.H.v. rund 1.000 € pro Monat in Kauf nimmt. Es wurde ja zutreffend hier festgestellt, dass die Großkanzleien und Justiz aus dem gleichen Bewerberpool fischen. Wer ein Prädikat hat, kann sich entscheiden. Und da ein drastischer Nachwuchsmangel insbesondere für die Justiz besteht - und die Lage droht sich durch die Pensionierungswelle mit bis zu 40 % Pensionierungen in den nächsten Jahren - treiben die Gehaltserhöhungen für Prädikatsjuristen früher oder später auch die Gehälter der Richter und Staatsanwälte nach oben. Derzeit ist R1 ja relativ ähnlich an A13 gekoppelt. Ich frage mich, ob es hier vielleicht bald eine Entkopplung gibt, schlicht einfach aus dem Grund, dass man für A13-Juristen vielleicht noch schlechtere Bewerber in Kauf nimmt, für Richter und Staatsanwälte aber weiterhin berechtigterweise annähernd die besten Köpfe haben möchte. Dann könnte es gut sein, dass die R-Besoldung insoweit verändert wird, dass diese doch nochmal erhöht wird.
Fazit: Gehaltserhöhungen in der freien Wirtschaft für Einstiegsjuristen mit Prädikat dürften längerfristig bei bestehendem Nachwuchsmangel auch die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ansteigen lassen. Denn sicherlich werden sich nun einige unentschlossene Prädikatsjuristen doch eher für die GK interessieren. Da die Justiz aber jeden guten Juristen gebrauchen und sich noch weniger Bewerber einfach schlichtweg nicht leisten kann, wird auch hier etwas passieren müssen.
Wie seht ihr das?
Mit Gehaltserhöhungen für - nach Ansicht des Durchschnittswählers - ohnehin schon gut bezahlte Richter kann man keinen Wahlkampf machen. Da senkt die Politik wohl doch eher die Notengrenzen wenn ein Bewerbermangel eintritt.
Sinnvoll ist das sicherlich nicht, aber Politiker wollen gewählt werden und ob dann vlt langfristig die Qualität der Amtsgerichtsurteile sinkt ist da erstmal egal - der Durchschnittswähler benerkt da eh keine Unterschiede.
05.08.2021, 15:13
Aber fragt man den Durchschnittswähler, denkt er, dass Richter viel mehr verdienen würden. Wenn man ihnen dann die Besoldung mitteilt, sind viele erstaunt. Meiner Meinung nach ließe sich eine Erhöhung der Besoldung von Staatsanwältern und Richtern auch vor den Bürgern rechtfertigen. Ich glaube, dass vielen nur die Verbeamtung von Lehrern usw. auf den Senkel geht. Bei wichtigen Ämtern wie Richter oder Staatsanwalt sehen das aber viele anders.
05.08.2021, 15:14
Logisch wäre das, aber so wird es nicht kommen.
Es wird immer viele Leute mit einem sehr stark ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis geben, die lieber für 3-4K netto als Richter quer durch den OLG-Bezirk gejagt werden wollen als sich den aus ihrer Sicht waghalsigen Risiken der freien Wirtschaft auszusetzen.
Es wird immer viele Leute mit einem sehr stark ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis geben, die lieber für 3-4K netto als Richter quer durch den OLG-Bezirk gejagt werden wollen als sich den aus ihrer Sicht waghalsigen Risiken der freien Wirtschaft auszusetzen.
05.08.2021, 15:42
Wirst auch keinem erzählen können, wieso nur die Richterbesoldung steigen soll. Das wird niemals akzeptiert werden. Zumal die Pension ja eh schon viel zu viel des Haushalts verschlingt und eigentlich in Zukunft nicht mehr finanzierbar ist.
05.08.2021, 15:48
(05.08.2021, 15:42)Gast schrieb: Wirst auch keinem erzählen können, wieso nur die Richterbesoldung steigen soll. Das wird niemals akzeptiert werden. Zumal die Pension ja eh schon viel zu viel des Haushalts verschlingt und eigentlich in Zukunft nicht mehr finanzierbar ist.
Einzige Möglichkeit wäre es, Richtern einen höheren Sold zu zahlen, dafür aber den Pension abzuschaffen. Richter müssten dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ob das die Attraktivität erhöht und verfassungsrechtlich möglich sei aber mal dahingestellt...
05.08.2021, 15:56
(05.08.2021, 14:56)GastBerlin8163 schrieb: Ich gönne allen Juristen eine Gehaltserhöhung, auch den GK-Anwälten! Schließlich arbeiten sie in der Regel auch viel dafür und geben unverhältnismäßig viel (meiner Meinung nach) an den Staat ab und finanzieren so einen Großteil des Gemeinwesens.
Interessant ist jedenfalls, dass sich einige R1-Anwärter nun vielleicht doch nochmal überlegen, ob sie ein weiteres, zusätzliches Gehaltsdelta i.H.v. rund 1.000 € pro Monat in Kauf nimmt. Es wurde ja zutreffend hier festgestellt, dass die Großkanzleien und Justiz aus dem gleichen Bewerberpool fischen. Wer ein Prädikat hat, kann sich entscheiden. Und da ein drastischer Nachwuchsmangel insbesondere für die Justiz besteht - und die Lage droht sich durch die Pensionierungswelle mit bis zu 40 % Pensionierungen in den nächsten Jahren - treiben die Gehaltserhöhungen für Prädikatsjuristen früher oder später auch die Gehälter der Richter und Staatsanwälte nach oben. Derzeit ist R1 ja relativ ähnlich an A13 gekoppelt. Ich frage mich, ob es hier vielleicht bald eine Entkopplung gibt, schlicht einfach aus dem Grund, dass man für A13-Juristen vielleicht noch schlechtere Bewerber in Kauf nimmt, für Richter und Staatsanwälte aber weiterhin berechtigterweise annähernd die besten Köpfe haben möchte. Dann könnte es gut sein, dass die R-Besoldung insoweit verändert wird, dass diese doch nochmal erhöht wird.
Fazit: Gehaltserhöhungen in der freien Wirtschaft für Einstiegsjuristen mit Prädikat dürften längerfristig bei bestehendem Nachwuchsmangel auch die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ansteigen lassen. Denn sicherlich werden sich nun einige unentschlossene Prädikatsjuristen doch eher für die GK interessieren. Da die Justiz aber jeden guten Juristen gebrauchen und sich noch weniger Bewerber einfach schlichtweg nicht leisten kann, wird auch hier etwas passieren müssen.
Wie seht ihr das?
Bleibt abzuwarten, in die Nähe von GK-Gehältern (netto, brutto ohnehin nicht, aber das ist ja auch unerheblich) wird nie ein Staatsdiener kommen. Das steht außer Frage und ist kein Thema. Dass die Regierungen, sowohl Länder als auch Bund, die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig kritisierte Besoldung bei vielen Beamten und Richtern noch nicht oder nur sehr langsam angepasst hat, spricht schon für sich und gegen Erhöhungen. Wettbewerblicher Druck ist nochmal etwas weniger gravierendes als Verfassungswidrigkeit.
Allerdings hat die Justiz seit letztem Jahr weitgehend keinen Mangel mehr, tw. wird schon gar nicht mehr gesucht, weil es so viele Bewerber auch im VB-Bereich gab. Dieses Horrorszenario ist also keins.
I.Ü. sollte man berücksichtigen, dass zwischen den Ländern einerseits und Bund und Ländern andererseits nochmal erhebliche Besoldungsunterschiede herrschen A13 ist nicht gleich A13. Gleiches gilt für Richter, auch wenn da der Bund (für die Forenschreiber;) ) keine Rolle spielt. Mit meiner A13 Einstiegsstelle beim Bund bekomme ich brutto 500€ mehr als ich meinem Bundesland bekäme. Aufs Jahr gesehen, sind das ein paar tausend Euro.
Zudem unterliegst Du auch dem hier weit verbreiteten Irrtum, dass mehr GK-Gehalt dazu führt, dass noch mehr Leute von der Justiz da hin wollen. Die, die jetzt im Staat sind, sind nicht alle dahingegangen, weil eine GK sie nicht wollte. Es gibt einfach mehr Leute als für Euch anscheinend vorstellbar ist, die um nahezu keinen Preis in einer GK oder sonst als Anwalt arbeiten wollen. Da ist das Gehalt dort irrelevant, selbst wenn es nochmal 5k mehr pro Monat wären. Das kann eigentlich doch nicht so schwer zu verstehen sein. Nach Eurer Logik muss man Euch eigentlich fragen, warum die Männer alle nicht Profifußballer werden wollen. Dagegen ist das GK-Gehalt schließlich ein Fliegenschieß. Selbst mein Kumpel, der unter der Regionalliga kickt, bekommt monatlich einen fünfstelligen Betrag.
05.08.2021, 16:28
Bereits jetzt werden doch schon lieber die Notengrenzen gesenkt, statt die Besoldung erhöht. Wer denkt, dass das zukünftig anders läuft: Die bisherige Handhabe spricht dagegen.