04.08.2021, 14:48
Liebe Freunde,
zählt die Zeit als wiss. MItarbeiter (Promotion) und das Referendariat als Berufserfahrung und hat diese Zeit Auswirkung auf die Entgeltstufe?
Müsste man bei 5 Jahren "Berufserfahrung" (3 Jahre wiss.Mit plus Referendariat) im Falle einer Eingruppierung nach TVöD 13 nicht direkt in Entgeltstufe 2 einsteigen? Gilt dies auch für andere Tarifverträge (TV-L; TV-N usw.)?
Vielen Dank schonmal für eure Antwort!
zählt die Zeit als wiss. MItarbeiter (Promotion) und das Referendariat als Berufserfahrung und hat diese Zeit Auswirkung auf die Entgeltstufe?
Müsste man bei 5 Jahren "Berufserfahrung" (3 Jahre wiss.Mit plus Referendariat) im Falle einer Eingruppierung nach TVöD 13 nicht direkt in Entgeltstufe 2 einsteigen? Gilt dies auch für andere Tarifverträge (TV-L; TV-N usw.)?
Vielen Dank schonmal für eure Antwort!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
04.08.2021, 15:14
(04.08.2021, 14:48)NRWler202108 schrieb: Liebe Freunde,
zählt die Zeit als wiss. MItarbeiter (Promotion) und das Referendariat als Berufserfahrung und hat diese Zeit Auswirkung auf die Entgeltstufe?
Müsste man bei 5 Jahren "Berufserfahrung" (3 Jahre wiss.Mit plus Referendariat) im Falle einer Eingruppierung nach TVöD 13 nicht direkt in Entgeltstufe 2 einsteigen? Gilt dies auch für andere Tarifverträge (TV-L; TV-N usw.)?
Vielen Dank schonmal für eure Antwort!
Wenn du 3 Jahre Wiss Mit bist, bist du doch eh schon E13 III oder hast du extern promoviert?
04.08.2021, 15:18
Anerkannt werden nur hauptberufliche Tätigkeiten und solche, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind. Dir wird also weder deine Wiss-Mit-Zeit noch das Ref angerechnet.
04.08.2021, 15:29
Kollege hat dreieinhalb Jahre Ref gemacht (einmal durchgefallen und mehrfach krank beim Zweitversuch) und drei Jahre promoviert. Wurde dann als Proberichter am Amtsgericht direkt mit R2 eingeordnet.
04.08.2021, 15:39
(04.08.2021, 15:14)Gast schrieb:(04.08.2021, 14:48)NRWler202108 schrieb: Liebe Freunde,
zählt die Zeit als wiss. MItarbeiter (Promotion) und das Referendariat als Berufserfahrung und hat diese Zeit Auswirkung auf die Entgeltstufe?
Müsste man bei 5 Jahren "Berufserfahrung" (3 Jahre wiss.Mit plus Referendariat) im Falle einer Eingruppierung nach TVöD 13 nicht direkt in Entgeltstufe 2 einsteigen? Gilt dies auch für andere Tarifverträge (TV-L; TV-N usw.)?
Vielen Dank schonmal für eure Antwort!
Wenn du 3 Jahre Wiss Mit bist, bist du doch eh schon E13 III oder hast du extern promoviert?
Ne, bin bis E13 II gekommen. Aber gut, bei der Beamtenbesoldung wird das angerechnet, bei den Tarifverträgen wird das unterschiedlich behandelt. Sehr merkwürdig
04.08.2021, 15:41
(04.08.2021, 15:29)Gast schrieb: Kollege hat dreieinhalb Jahre Ref gemacht (einmal durchgefallen und mehrfach krank beim Zweitversuch) und drei Jahre promoviert. Wurde dann als Proberichter am Amtsgericht direkt mit R2 eingeordnet.
Genau, so kenne ich das auch, dass im Öffentlichen Dienst eine Anrechnung stattfindet. Aber in anderen Bereichen, bspw. beim TV AOK nicht bzw. es hängt von viel Überzeugungsarbeit ab.
04.08.2021, 18:53
(04.08.2021, 15:41)Gast schrieb:(04.08.2021, 15:29)Gast schrieb: Kollege hat dreieinhalb Jahre Ref gemacht (einmal durchgefallen und mehrfach krank beim Zweitversuch) und drei Jahre promoviert. Wurde dann als Proberichter am Amtsgericht direkt mit R2 eingeordnet.
Genau, so kenne ich das auch, dass im Öffentlichen Dienst eine Anrechnung stattfindet. Aber in anderen Bereichen, bspw. beim TV AOK nicht bzw. es hängt von viel Überzeugungsarbeit ab.
Das war offensichtlich nicht ernst gemeint.
04.08.2021, 19:01
(04.08.2021, 18:53)HerrKules schrieb:(04.08.2021, 15:41)Gast schrieb:(04.08.2021, 15:29)Gast schrieb: Kollege hat dreieinhalb Jahre Ref gemacht (einmal durchgefallen und mehrfach krank beim Zweitversuch) und drei Jahre promoviert. Wurde dann als Proberichter am Amtsgericht direkt mit R2 eingeordnet.
Genau, so kenne ich das auch, dass im Öffentlichen Dienst eine Anrechnung stattfindet. Aber in anderen Bereichen, bspw. beim TV AOK nicht bzw. es hängt von viel Überzeugungsarbeit ab.
Das war offensichtlich nicht ernst gemeint.
Eben, denn weil er ja schon R2 bekam und aufgrund seines Versagens im Ref besondere Eignung aufweist, wurde er wohl direkt ans OLG geholt. Klassiker.
04.08.2021, 19:16
Bin WissMit an der Uni und meine vorherige Tätigkeit als WissMit einer Anwaltskanzlei (50%, 1 Jahr) wurde nicht angerechnet. Hatte die Stelle auch angegeben.
05.08.2021, 07:50
Das Ref zählt nicht mit, weil es wie bereits gesagt Voraussetzung für die Laufbahnqualifikation ist.
Ansonsten würde das auch R1 Stufe 1 absolet machen, weil jeder neue Proberichter in Stufe 2 anfinge (an den einen Vorposter: R2 ist eine andere Gruppierung, die Proberichter nicht bekommen können. Vermutlich war Stufe 2 gemeint).
Ob der WissMit anrechnungsfähig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn das Vollzeit war spricht aber viel dafür.
Ansonsten würde das auch R1 Stufe 1 absolet machen, weil jeder neue Proberichter in Stufe 2 anfinge (an den einen Vorposter: R2 ist eine andere Gruppierung, die Proberichter nicht bekommen können. Vermutlich war Stufe 2 gemeint).
Ob der WissMit anrechnungsfähig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn das Vollzeit war spricht aber viel dafür.