30.07.2021, 11:38
(30.07.2021, 10:37)GAsst schrieb:(30.07.2021, 10:00)Gast schrieb:(30.07.2021, 09:04)Gast schrieb: Als Anwalt habe ich schon seit vielen Jahren keine gedruckten Standardwerke mehr in der Hand. Alles wichtige lässt sich bei Beck-Online finden. Wozu da jedes Jahr eine Neuauflage von diesen Klassikern kaufen?
Nur für das zweite Examen. Durch die Beschränkung auf den Palandt als zuläsiges Hilfsmittel garantiert der Staat dem Verlag auch einen gewissen Mindestabsatz. Das gleiche beim Schönfelder. Dabei gibt es auch andere ausreichende Gesetzessammlungen. Sowieso verstehe ich nicht, warum der Staat die Bücher nicht für die Prüfung stellt. In der Mündlichen wird es ja auch gemacht. Und zumindest in NRW schreiben jeden Monat Referendare das 2. Examen. Aber anstatt der Staat ein Mal für alle kauft: Neeeeeeeein. Jeder kauft selber das Buch, in das er nur wenigste Male innerhalb von 5 Tagen reinsehen wird.
Der Palandt ist zu recht nicht bei Beck Online zu finden. Sobald der digital ist, gibt es das Papiersparargument nicht mehr für die ganzen seltsamen Abkürzungen.
Naja, allein in ddorf schreiben jeden Monat etwa 80 Leute. Bei 4 Loseblattsammlungen mit je 3 El pro Jahr zu je im Schnitt 15 Euro sind das allein dafür ca. 15000 Euro im Jahr. Plus nochmal 5000 für Kommentare. Dazu kommen dann die Leute aus Köln und Hamm. Kann schon verstehen, warum die das nicht machen ;)
Durch den Verkauf der Altexemplare kann man aber auch wieder Kohle rein holen. So oder so ähnlich machen es die Referendare dann ja notgedrungen auch. Der Staat kann es billiger. Dafür fällt dann ebenhalt die nächste Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe aus. Passt schon.
Die gewerblichen Vermieter stellen die Bücher auch für mehrere Hundert Prüflinge bereit. Und fahren diese noch quer durchs Land. Und machen dabei noch (nach Steuern) Profit. Der Staat könnte diesen Service billiger anbieten.
Aber die Referendare von heute sind die Richter von Morgen. Die sollen ruhig direkt sehen, wie wenig der möglicherweise spätere Dienstherr hier mitdenkt.
01.08.2021, 09:35
Ich finde die Beschränkung auf Beck-Kommentare im 2. Examen äußerst kritisch (Zöller war ja mal in ein paar Ländern erlaubt - immer noch?). Die obrigkeitshörige VG-Rechtsprechung, dass das ja alles toll und rechtmäßig sei, ist mE auch kritisch (wurde das dem EuGH vorgelegt?). Hier liegt ein staatlich gefördertes Zwangsmonopol vor, unabhängig von den Etiketten, die die VGs gern verwenden.
Klar gibt es nicht in allen Bereichen Alternativen, aber zB der Prütting als Alternative wäre sinnvoll; außerdem gibt es in HGB, ZPO, StPO, StGB durchaus einbändige Alternative (zugegebenermaßen nicht allzu viele, aber das ist nicht der Punkt).
Klar gibt es nicht in allen Bereichen Alternativen, aber zB der Prütting als Alternative wäre sinnvoll; außerdem gibt es in HGB, ZPO, StPO, StGB durchaus einbändige Alternative (zugegebenermaßen nicht allzu viele, aber das ist nicht der Punkt).
01.08.2021, 09:38
Zum Palandt und Elektronik: Im Moment gibt es ja noch die Anwälte, die sich der Digitalisierung verweigern und treue Kunden haben, weil sie ja ach so erfahrene alte Hasen sind. Aber das wird weniger: Auch der noch so tolle Partner blamiert sich, wenn er. die Antwort auf die E-Mail auf Kassette diktiert, während schon längst die dritte Follow-Up-E-Mail geschrieben ist.
Solange Beck noch von seinem Zwangsmonopol zehren kann, wird der Palandt so laufen. Dann wird es irgendwann ein Wucherpreismodul Palandt (ach nein - Grüneberg) bei Beck-Online geben, und irgendwann wird er eingegliedert.
Solange Beck noch von seinem Zwangsmonopol zehren kann, wird der Palandt so laufen. Dann wird es irgendwann ein Wucherpreismodul Palandt (ach nein - Grüneberg) bei Beck-Online geben, und irgendwann wird er eingegliedert.
01.08.2021, 11:56
(27.07.2021, 18:49)omnimodo schrieb:(27.07.2021, 18:36)Gast schrieb: Ich finde die Umbenennung einfach nur peinlich.
Natürlich gibt es einen Grund, weshalb die Werke bisher hießen wie sie hießen. Namensgeber waren die Gründer. Mit deren politischen Tätigkeiten hat das im Grundsatz ersteinmal nichts zu tun. Soweit von den Gründern nationalsozialistisch geprägte Rechtsansichten verbreitet worden sein solllten, wäre es viel besser, das in entsprechenden, unaufgeregten aber gut geschriebenen Darstellungen in den aktuellen Ausgaben bekanntzumachen. Das regt zum Denken und Erinnern an, nicht irgendwelche Symbolpolitik.
Die Herausgeberschaft war ja erst möglich durch deren politische Arbeit.
Der gängigste BGB-Kommentar sowie DIE Gesetzessammlung müssen wirklich nicht die Namen von Nazis perpetuieren. Das waren beides Gestalten, die man gut und gerne völlig vergessen kann.
Warum man deren Namen über Generationen hinweg aufrecht erhält ist völlig schleierhaft.
Ich nenne eine Allee doch auch nicht "Adolf Hitler Allee", weil ich die Leute zum Gedenken an dessen begangenes Unrecht ermutigen will.
Der in Rede stehenden Werke sind ja vom Grunde auf etwas Gutes und Nützliches. Warum sollte man positive Assoziationen mit Nazis ziehen? Total daneben.
Politisch ist davon schon einmal gar nichts.
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