29.07.2021, 17:58
(29.07.2021, 15:00)Gast schrieb: Wenn diese Leute doch so fürchterlich waren (was sein mag) und man mit denen nichts mehr zu tun haben will (was jedenfalls nicht immer so konsequent gehandhabt wurde): Wieso führt man dann deren Werk überhaupt weiter? Man könnte freilich auch einen ganz neuen BGB-Kommenatr mit ganz neuer Bearbeiter-Riege auflegen. Man bedient sich also weiterhin des Werkes von Palandt, aber will das so nicht mehr kennzeichnen. Bischen halbgar und rosinenpickerisch, oder?
Zumal der Palandt sowieso ein Auslaufmodell ist. Internet und so.
29.07.2021, 18:21
(29.07.2021, 15:55)Gast schrieb:letzteres ist eine später entwickelte Untermenge des ersteren(28.07.2021, 23:23)Gast schrieb:(28.07.2021, 08:36)Gast schrieb: ....
Und es ist so: Sprache schafft Realität. Keine ausgeklügelten Theorien oder akademische Diskussionen.
Nein. Sprache beschreibt einen Ausschnitt der Realität. Je ausdifferenzierter die sprachlichen Mittel sind, desto näher kann sich die sprachliche Beschreibung der Realität annähern. Alles andere ist marxistischer Quatsch.
nicht marxistisch sondern poststruktualistisch
29.07.2021, 19:01
(29.07.2021, 16:50)Gast schrieb: Wenn das mit den Büchernamen geklärt ist, sollten wir alle unsere Aufmerksamkeit auf den Protestantismus richten, da einer der Begründer (möglicherweise auch mehrere!!1!) Antisemit und Freuenfeind war.
Eine unfassbare Scheußlichkeit, dass man sogar bei Amazon eine Lutherbibel kaufen kann!!!11!1!!
Die lutherisch-protestantische Kirche muss dringend umbenannt werden. Hiermit wird doch nur diesem Antisemiten geehrt. Genau wie mit Luther-Schulen, Luther-Jahren und was nicht allem. Während der Beck-Verlag ein Privater ist und noch tun kann, was er möchte, handelt es sich bei der Schulbenennung dann um Antisemiten verehrende Staatsgewalt. Hier muss gehandelt werden!
Ich schlage "baerbockisch-protestantische Kirche" vor.
29.07.2021, 20:02
(29.07.2021, 17:58)HerrKules schrieb:(29.07.2021, 15:00)Gast schrieb: Wenn diese Leute doch so fürchterlich waren (was sein mag) und man mit denen nichts mehr zu tun haben will (was jedenfalls nicht immer so konsequent gehandhabt wurde): Wieso führt man dann deren Werk überhaupt weiter? Man könnte freilich auch einen ganz neuen BGB-Kommenatr mit ganz neuer Bearbeiter-Riege auflegen. Man bedient sich also weiterhin des Werkes von Palandt, aber will das so nicht mehr kennzeichnen. Bischen halbgar und rosinenpickerisch, oder?
Zumal der Palandt sowieso ein Auslaufmodell ist. Internet und so.
Man gibt den Palandt Grüneberg dann einfach jährlich als Tablet heraus mit Suchfunktion. Preis dann so 500 EUR. Aber hey, Digitalisierung gibt's halt nicht umsonst.
29.07.2021, 20:10
(29.07.2021, 20:02)omnimodo schrieb:(29.07.2021, 17:58)HerrKules schrieb:(29.07.2021, 15:00)Gast schrieb: Wenn diese Leute doch so fürchterlich waren (was sein mag) und man mit denen nichts mehr zu tun haben will (was jedenfalls nicht immer so konsequent gehandhabt wurde): Wieso führt man dann deren Werk überhaupt weiter? Man könnte freilich auch einen ganz neuen BGB-Kommenatr mit ganz neuer Bearbeiter-Riege auflegen. Man bedient sich also weiterhin des Werkes von Palandt, aber will das so nicht mehr kennzeichnen. Bischen halbgar und rosinenpickerisch, oder?
Zumal der Palandt sowieso ein Auslaufmodell ist. Internet und so.
Man gibt den Palandt Grüneberg dann einfach jährlich als Tablet heraus mit Suchfunktion. Preis dann so 500 EUR. Aber hey, Digitalisierung gibt's halt nicht umsonst.
Ich nutz den Palandt schon jetzt kaum noch, weil er nicht in meinem Beck-online Modul enthalten ist. Für die erste BGB-Recherche reicht ein zerfledderter alter Palandt noch. Ich werde mich auch dieses Jahr gegen eine Neuanschaffung aussprechen, unabhängig vom Namen. Nennen werde ich den Palandt weiterhin Palandt.
29.07.2021, 20:53
29.07.2021, 21:00
(29.07.2021, 20:10)Gast schrieb:(29.07.2021, 20:02)omnimodo schrieb:(29.07.2021, 17:58)HerrKules schrieb:(29.07.2021, 15:00)Gast schrieb: Wenn diese Leute doch so fürchterlich waren (was sein mag) und man mit denen nichts mehr zu tun haben will (was jedenfalls nicht immer so konsequent gehandhabt wurde): Wieso führt man dann deren Werk überhaupt weiter? Man könnte freilich auch einen ganz neuen BGB-Kommenatr mit ganz neuer Bearbeiter-Riege auflegen. Man bedient sich also weiterhin des Werkes von Palandt, aber will das so nicht mehr kennzeichnen. Bischen halbgar und rosinenpickerisch, oder?
Zumal der Palandt sowieso ein Auslaufmodell ist. Internet und so.
Man gibt den Palandt Grüneberg dann einfach jährlich als Tablet heraus mit Suchfunktion. Preis dann so 500 EUR. Aber hey, Digitalisierung gibt's halt nicht umsonst.
Ich nutz den Palandt schon jetzt kaum noch, weil er nicht in meinem Beck-online Modul enthalten ist. Für die erste BGB-Recherche reicht ein zerfledderter alter Palandt noch. Ich werde mich auch dieses Jahr gegen eine Neuanschaffung aussprechen, unabhängig vom Namen. Nennen werde ich den Palandt weiterhin Palandt.
Du Held.
30.07.2021, 09:04
Als Anwalt habe ich schon seit vielen Jahren keine gedruckten Standardwerke mehr in der Hand. Alles wichtige lässt sich bei Beck-Online finden. Wozu da jedes Jahr eine Neuauflage von diesen Klassikern kaufen?
30.07.2021, 10:00
(30.07.2021, 09:04)Gast schrieb: Als Anwalt habe ich schon seit vielen Jahren keine gedruckten Standardwerke mehr in der Hand. Alles wichtige lässt sich bei Beck-Online finden. Wozu da jedes Jahr eine Neuauflage von diesen Klassikern kaufen?
Nur für das zweite Examen. Durch die Beschränkung auf den Palandt als zuläsiges Hilfsmittel garantiert der Staat dem Verlag auch einen gewissen Mindestabsatz. Das gleiche beim Schönfelder. Dabei gibt es auch andere ausreichende Gesetzessammlungen. Sowieso verstehe ich nicht, warum der Staat die Bücher nicht für die Prüfung stellt. In der Mündlichen wird es ja auch gemacht. Und zumindest in NRW schreiben jeden Monat Referendare das 2. Examen. Aber anstatt der Staat ein Mal für alle kauft: Neeeeeeeein. Jeder kauft selber das Buch, in das er nur wenigste Male innerhalb von 5 Tagen reinsehen wird.
Der Palandt ist zu recht nicht bei Beck Online zu finden. Sobald der digital ist, gibt es das Papiersparargument nicht mehr für die ganzen seltsamen Abkürzungen.
30.07.2021, 10:37
(30.07.2021, 10:00)Gast schrieb:(30.07.2021, 09:04)Gast schrieb: Als Anwalt habe ich schon seit vielen Jahren keine gedruckten Standardwerke mehr in der Hand. Alles wichtige lässt sich bei Beck-Online finden. Wozu da jedes Jahr eine Neuauflage von diesen Klassikern kaufen?
Nur für das zweite Examen. Durch die Beschränkung auf den Palandt als zuläsiges Hilfsmittel garantiert der Staat dem Verlag auch einen gewissen Mindestabsatz. Das gleiche beim Schönfelder. Dabei gibt es auch andere ausreichende Gesetzessammlungen. Sowieso verstehe ich nicht, warum der Staat die Bücher nicht für die Prüfung stellt. In der Mündlichen wird es ja auch gemacht. Und zumindest in NRW schreiben jeden Monat Referendare das 2. Examen. Aber anstatt der Staat ein Mal für alle kauft: Neeeeeeeein. Jeder kauft selber das Buch, in das er nur wenigste Male innerhalb von 5 Tagen reinsehen wird.
Der Palandt ist zu recht nicht bei Beck Online zu finden. Sobald der digital ist, gibt es das Papiersparargument nicht mehr für die ganzen seltsamen Abkürzungen.
Naja, allein in ddorf schreiben jeden Monat etwa 80 Leute. Bei 4 Loseblattsammlungen mit je 3 El pro Jahr zu je im Schnitt 15 Euro sind das allein dafür ca. 15000 Euro im Jahr. Plus nochmal 5000 für Kommentare. Dazu kommen dann die Leute aus Köln und Hamm. Kann schon verstehen, warum die das nicht machen ;)