19.07.2021, 00:19
Hab nach der mündlichen insgesamt nur 6,3 (staatlich) erhalten und dank des Schwerpunkts 8,3. bin enttäuscht, dass mir nicht die 6,5 fürs befriedigend gegeben wurde. So sieht das richtig beschissen aus und mache mir nun echt Gedanken und sorgen, wie ich in der Anwaltsstation eine gk Station ergattern kann, weil die Teilbereiche haben, die mich -aus praktischer sicht- echt interessieren. Irgendwelche Tipps? Danke!
19.07.2021, 00:48
Mit 8,3 gesamt wirst du einen Stationsplatz bei irgendeiner GK bekommen, einfach mal breit bewerben!
19.07.2021, 01:05
1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
19.07.2021, 08:43
Ist eine solide Note. Das zweite hat ja auch noch eine sehr hohe Relevanz, also nicht verzagen. Verbesserungsversuch auf jeden Fall mitnehmen, falls möglich!
19.07.2021, 09:48
Der Schwerpunkt ist mit 12,97 doch äußerst solide. Was ist das für ein Schwerpunkt bzw. ist er überhaupt nicht hilfreich?
19.07.2021, 10:07
Vielen Dank erstmal an alle, die hier geantwortet haben! Ja Schwerpunkt war Gesellschaftsrecht mit Bezügen zum kapitalmarktrecht. Verbesserubgsversuch scheidet aus. Und ja das zweite steht noch aus, hoffe nur, dass es entgegen der Statistik auch deutlich besser wird! Irgendwelche hilfreichen Tipps:)
19.07.2021, 10:10
Sollte für einige GKs reichen, jetzt wahrscheinlich halt nicht T1, aber dennoch.
Und siehs so: Die Note reicht formal immer noch für die Justiz.
Und siehs so: Die Note reicht formal immer noch für die Justiz.
19.07.2021, 10:18
(19.07.2021, 10:10)Gast schrieb: Sollte für einige GKs reichen, jetzt wahrscheinlich halt nicht T1, aber dennoch.
Und siehs so: Die Note reicht formal immer noch für die Justiz.
Nicht wirklich, da kommt man nämlich nur als Volljurist rein;) Es geht um das 1. Examen, nicht das Zweite. Davon ist der TE ja noch weit entfernt.
19.07.2021, 10:22
(19.07.2021, 10:18)Gast schrieb:(19.07.2021, 10:10)Gast schrieb: Sollte für einige GKs reichen, jetzt wahrscheinlich halt nicht T1, aber dennoch.
Und siehs so: Die Note reicht formal immer noch für die Justiz.
Nicht wirklich, da kommt man nämlich nur als Volljurist rein;) Es geht um das 1. Examen, nicht das Zweite. Davon ist der TE ja noch weit entfernt.
Weil ja überhaupt nicht klar war, was genau ich meinte...
19.07.2021, 10:35
(19.07.2021, 01:05)omnimodo schrieb: 1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Vllt. eine kleine Anekdote von mir: ich hatte im 1. Examen staatlich etwas um die 7 Pkt., mit Schwerpunkt knapp über 9 Pkt. Ohne Schwerpunkt also definitiv kein VB, auch nicht nur knapp darunter.
Interessiert hat das aber (jedenfalls bei meiner Suche nach einer WiMi-Stelle zur Überbrückung der Wartezeit aufs Ref) weder die Personalabteilung von FBD, noch die von GL, W&C oder Noerr. Ich wurde überall zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hätte mich sicher auch auf eine Ref-Station dort bewerben können.
Was ich damit sagen will? Selbst die Kanzleien, die das rein staatliche VB (bzw. die Note des "einzig echten Staatsexamens") vermeintlich über alles stellen, sind da scheinbar nicht sooo streng. Und wenn die es schon nicht sind...warum sollte eine Kanzlei dir in deinem Fall einen Strick daraus drehen, dass du das staatliche B knapp verfehlt hast, obwohl dir doch mit Schwerpunkt zum VB nicht viel fehlt? Selbst wenn es für eine Tier 1-GK nicht für eine Refstation reichen sollte - es wird für die allermeisten Tier 2/3-GK's, die allermeisten Boutiquen, Bundesministerien (soweit dich das interessiert...), Big4 und auch für die meisten Rechtsabteilungen von Großkonzernen reichen.
In meinem ganz persönlichen Fall kann es natürlich sein, dass es (nur bzw. auch) an meinen während des Studiums erworbenen einschlägigen Vorkenntnissen in den von mir gewünschten Tätigkeitsbereichen lag, dass das rein staatliche VB in den Hintergrund gerückt ist. Aber selbst wenn: im Gegensatz zum Examen hat man es weit überwiegend selbst in der Hand, durch erste praktische Erfahrungen sein Profil zu schärfen und sich durch Ehrgeiz und Spaß an der Sache weiterzuentwickeln. Das klingt vllt. richtig bescheuert und so Motivations-Coach-mäßig. Es hat sich aber (nicht nur in meinem Fall) immer wieder bewahrheitet. Zum Ref hin und auch währenddessen hast du noch so viele Möglichkeiten, dich praktisch auszuprobieren. Nutze sie!
Klar mag es (sowohl in deinem als auch in meinem Fall) evtl. anders sein, sollten wir uns mal auf eine Associate-Stelle bewerben. Allerdings bin ich der Meinung, dass man immer einen Schritt vor den anderen setzen sollte. Bei dir steht jetzt erstmal das Ref an. Darauf solltest du dich jetzt konzentrieren. Nicht darauf, dass in X,X Jahren jemandem deine Note aus dem 1. Examen evtl. vllt. nicht genügen könnte. Wer weiß, vllt. haust du ja im 2. Examen ein zweistelliges Ergebnis raus? Oder du entdeckst vielleicht schon bald einen Bereich für dich, in dem Noten gar keine so signifikante Rolle spielen?
Lange Rede kurzer Sinn: versuch' einfach, dich von dem Notendruck zu lösen und konzentriere dich darauf, was du gerne erreichen möchtest. Und arbeite dann Stück für Stück darauf hin. Im Ref und 2. Examen werden die Karten noch mal neu gemischt, also bleib einfach motiviert und gib dein Allerbestes.