• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Ergänzungsvorbereitungsdienst
« 1 2
Antworten

 
Ergänzungsvorbereitungsdienst
Gast
Unregistered
 
#11
22.06.2021, 11:34
(22.06.2021, 10:53)Frage schrieb:  Hi!

Ich habe erfahren, dass man sich den Ausbilder, dem man im Ergänzungsvorbereitungsdienst zugewiesen wird, selbst aussuchen muss. Wie macht man das so schnell und spontan? Und welche Kriterien gibt es? Irgendeinen Richter? Richter am Stammgericht? Richter irgendwo im Bundesland? Ich kenne keinen Richter, wie soll ich das machen :D
Hat hier jemand Erfahrung?

VG

Bitte deine Referendarabteilung um Zuweisung. Das ist der übliche Weg. In Bielefeld (hohe EVD-Rate bzw. Durchfallquote) läuft das so.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
22.06.2021, 11:46
(22.06.2021, 10:53)Frage schrieb:  Hi!

Ich habe erfahren, dass man sich den Ausbilder, dem man im Ergänzungsvorbereitungsdienst zugewiesen wird, selbst aussuchen muss. Wie macht man das so schnell und spontan? Und welche Kriterien gibt es? Irgendeinen Richter? Richter am Stammgericht? Richter irgendwo im Bundesland? Ich kenne keinen Richter, wie soll ich das machen :D
Hat hier jemand Erfahrung?

VG



ich weiß nicht, in welchem bundesland du studierst. in nrw ist es so, dass man ihn sich selber suchen muss, aber uU unterstützung von der stammdienststelle erhält. die kriterien für einen ausbilder sind dieselben wie während des refs auch: volljurist. kann also anwalt, richter, staatsanwalt oder auch jurist bei einer behörde sein.

ich habe den evd in nrw gemacht und mich dazu entschieden, mir selber einen ausbilder zu suchen, damit ich diese zeit komplett tauchen kann. im zweifel hat man nur 3 monate zur vorbereitung auf die klausuren, die wollte ich nicht mit einzelausbilder kram verschwenden. ich habe damals meinen ausbilder aus der anwaltsstation darauf angesprochen und ihm auch von meinen tauchabsichten erzählt. war für ihn kein problem, zur not kannst du ja auch immer noch home office anfragen. 

wenn man wirklich selber keinen ausbilder findet, kann man sich tatsächlich von der stammdienststelle jemandem zuweisen lassen, dann wird man allerdings immer einen richter oder staatsanwalt bekommen, der dann auch an dem landgericht der stammdienststelle sitzt. allerdings könnte (!) der nachteil darin liegen, dass man dann wirklich arbeiten muss. und die eventuelle fahrtzeit zum gericht ist auch nicht zu unterschätzen.

ob dj dich also zuweisen lässt oder selber suchst, ist eine persönliche entscheidung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
22.06.2021, 14:12
Kennt sich jemand mit EVD verlängern durch Krankschreibung aus?

Nach 3 Monaten zu schreiben ist offensichtlich ziemlich sportlich, insbesondere nach der Wahlstation (wenig Lernerei) und Enttäuschung etc. wegen des Durchfallens - ist das "easy" machbar bzw. wie läuft das ab? Idee: 2 Monate rausholen, dafür nicht Entlassung und Wiedereinstellung..
Zitieren
GastNRW!
Unregistered
 
#14
15.01.2022, 18:42
Liebe Community, 
wie läuft der EDV in Köln ab? Kann jemand den Ablauf (Wie oft AG, wie viele Klausuren und wie), die Dauer, Qualität etc. erläutern? 
Wann schriebt man dann Klausuren? Auf wie viel beläuft sich das gekürzte Gehalt? 
Über Tipps und Erfahrungen würde ich mich freuen.  Smile
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
16.01.2022, 14:43
(22.06.2021, 14:12)Gast schrieb:  Kennt sich jemand mit EVD verlängern durch Krankschreibung aus?

Nach 3 Monaten zu schreiben ist offensichtlich ziemlich sportlich, insbesondere nach der Wahlstation (wenig Lernerei) und Enttäuschung etc. wegen des Durchfallens - ist das "easy" machbar bzw. wie läuft das ab? Idee: 2 Monate rausholen, dafür nicht Entlassung und Wiedereinstellung..

Meld' dich doch nach dem EDV direkt vor den Klausuren krank, dann schreibst du automatisch im nächsten Klausurdurchgang. Problem ist ggf. ein amtsärztliches Attest, falls bei euch erforderlich.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus