16.06.2021, 16:39
16.06.2021, 17:02
(16.06.2021, 15:59)Bayern7/11 schrieb:(16.06.2021, 15:40)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:29)Gast schrieb:(16.06.2021, 14:47)Bayern7/11 schrieb: Liebe Bayern,
wie fand ihr unsern Fall heute? Für alle Mitleser, Plädoyer für einen Raser Kuhdamm...
Was ist um ÖR morgen wahrscheinlich?
War eigentlich echt fair. Da dürfen sich die Repetitoren wieder einige Volltrefer ans Revers heften :D
Nur der Raser-Fall hat mich irritiert. Macht doch irgendwie keinen Sinn, als Verteidiger groß rumzuplädieren, dass der Mandant wegen Totschlags (Mord war ja ausgeschlossen) dran ist. Und das ganze ins HGA? Auch dubios...
Ja man musste tatsächlich den 222 StGB nur hilfsweise rausklatschen und den Spaß ins HGA wurde aber wegen der Zeit bei mir eher etwas knapp. Schade eigentlich. Es hätte eine gute Klausur werden können, wenn nicht wieder mal x Mini kack Probleme gewesen wären
Puh, ich hab auch für 222 plädiert und das Ganze im HGA anders entschieden. Beruhigend, wenn ihr das auch so gemacht habt :)
Ich bin der Ansicht, dass es in der Klausur durchaus vertretbar war, auf 222 zu plädieren, ohne sich dann im HGA zu widersprechen.
Hatte gefühlt irgendwie zu wenig Angaben im Sachverhalt, die Richtung Kuhdamm-Fall gegangen wären. So Punkte, die im Original-Urteil relevant waren, nämlich dass die Täter zB auf ihre Airbags oder sonstige Sicherheitstechnik vertraut hätten, waren gar nicht angelegt. Dafür wurde ein ganzer Absatz der Tatsache gewidmet, dass dem Mandanten die Unversehrtheit seines neuen, teuren Autos, für das er all sein Geld ausgegeben hat, von überragender Wichtigkeit war. Auch die Risikosteigerung "aufs äußerste", um das Rennen doch noch zu gewinnen, mit der Folge, dass sämtliche Bedenken beiseite gelegt worden wären, war nicht wirklich angelegt.
Und ganz platt: Bei uns ist der Mandant nur 120 gefahren, im Originalfall gings deutlich über 160. Auch das ist mMn nochmal ein Unterschied.
Da der Tenor der BGH-Entscheidung aber ja unterm Strich war, dass nicht jeder Raserfall pauschal ein Mord sei, sondern stets eine Gesamtbetrachtung der Umstände im Einzelfall durchzuführen sei, denke ich, dass sowohl 212 (+) als auch (-) hier vertretbar war. Hoffe ich jdfs :D
16.06.2021, 17:08
(16.06.2021, 13:44)Dartus-BW schrieb:(16.06.2021, 09:08)Dartusbitte schrieb: Wenn Dartus jetzt noch ein Foto von sich posten könnte... ich wär ganz aufgeregt
FACEREVEAL! Meine Identität bleibt bis nach der letzten schriftlichen Prüfung geheim. Danach... mal gucken, wie gierig ihr seid. Aber Referendar bin ich auf jeden Fall und das laufende Examen schreibe ich auch mit. :D
Definitiv gierig. Statte dem Norden mal einen Besuch ab und schreib meine Examensklausuren
16.06.2021, 17:15
(16.06.2021, 17:02)Bayern des samma mia schrieb:(16.06.2021, 15:59)Bayern7/11 schrieb:(16.06.2021, 15:40)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:29)Gast schrieb:(16.06.2021, 14:47)Bayern7/11 schrieb: Liebe Bayern,
wie fand ihr unsern Fall heute? Für alle Mitleser, Plädoyer für einen Raser Kuhdamm...
Was ist um ÖR morgen wahrscheinlich?
War eigentlich echt fair. Da dürfen sich die Repetitoren wieder einige Volltrefer ans Revers heften :D
Nur der Raser-Fall hat mich irritiert. Macht doch irgendwie keinen Sinn, als Verteidiger groß rumzuplädieren, dass der Mandant wegen Totschlags (Mord war ja ausgeschlossen) dran ist. Und das ganze ins HGA? Auch dubios...
Ja man musste tatsächlich den 222 StGB nur hilfsweise rausklatschen und den Spaß ins HGA wurde aber wegen der Zeit bei mir eher etwas knapp. Schade eigentlich. Es hätte eine gute Klausur werden können, wenn nicht wieder mal x Mini kack Probleme gewesen wären
Puh, ich hab auch für 222 plädiert und das Ganze im HGA anders entschieden. Beruhigend, wenn ihr das auch so gemacht habt :)
Ich bin der Ansicht, dass es in der Klausur durchaus vertretbar war, auf 222 zu plädieren, ohne sich dann im HGA zu widersprechen.
Hatte gefühlt irgendwie zu wenig Angaben im Sachverhalt, die Richtung Kuhdamm-Fall gegangen wären. So Punkte, die im Original-Urteil relevant waren, nämlich dass die Täter zB auf ihre Airbags oder sonstige Sicherheitstechnik vertraut hätten, waren gar nicht angelegt. Dafür wurde ein ganzer Absatz der Tatsache gewidmet, dass dem Mandanten die Unversehrtheit seines neuen, teuren Autos, für das er all sein Geld ausgegeben hat, von überragender Wichtigkeit war. Auch die Risikosteigerung "aufs äußerste", um das Rennen doch noch zu gewinnen, mit der Folge, dass sämtliche Bedenken beiseite gelegt worden wären, war nicht wirklich angelegt.
Und ganz platt: Bei uns ist der Mandant nur 120 gefahren, im Originalfall gings deutlich über 160. Auch das ist mMn nochmal ein Unterschied.
Da der Tenor der BGH-Entscheidung aber ja unterm Strich war, dass nicht jeder Raserfall pauschal ein Mord sei, sondern stets eine Gesamtbetrachtung der Umstände im Einzelfall durchzuführen sei, denke ich, dass sowohl 212 (+) als auch (-) hier vertretbar war. Hoffe ich jdfs :D
Sehe ich auch so. Hatte nur weniger coole Hintergrundinfos dazu im Kopf. Jedenfalls glaube ich auch, dass beides ok ist, solange man es nur ausführlich ausdiskutiert hat und im Hilfsgutachten die jeweils andere Lösung noch angesprochen hat. Wäre es aber ein Urteil oder Plädoyer des Staatsanwaltschaft gewesen, hätte ich stattdessen den 212 tenoriert.
16.06.2021, 17:31
(16.06.2021, 16:15)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:59)Bayern7/11 schrieb:(16.06.2021, 15:40)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:29)Gast schrieb:(16.06.2021, 14:47)Bayern7/11 schrieb: Liebe Bayern,
wie fand ihr unsern Fall heute? Für alle Mitleser, Plädoyer für einen Raser Kuhdamm...
Was ist um ÖR morgen wahrscheinlich?
War eigentlich echt fair. Da dürfen sich die Repetitoren wieder einige Volltrefer ans Revers heften :D
Nur der Raser-Fall hat mich irritiert. Macht doch irgendwie keinen Sinn, als Verteidiger groß rumzuplädieren, dass der Mandant wegen Totschlags (Mord war ja ausgeschlossen) dran ist. Und das ganze ins HGA? Auch dubios...
Ja man musste tatsächlich den 222 StGB nur hilfsweise rausklatschen und den Spaß ins HGA wurde aber wegen der Zeit bei mir eher etwas knapp. Schade eigentlich. Es hätte eine gute Klausur werden können, wenn nicht wieder mal x Mini kack Probleme gewesen wären
Puh, ich hab auch für 222 plädiert und das Ganze im HGA anders entschieden. Beruhigend, wenn ihr das auch so gemacht habt :)
Ja aber du hast doch hoffentlich nur hilfsweise für 222 plädiert oder
Ne, warum hilfsweise? Beweise waren doch klar
16.06.2021, 18:27
(16.06.2021, 17:31)Bayern7/11 schrieb:(16.06.2021, 16:15)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:59)Bayern7/11 schrieb:(16.06.2021, 15:40)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:29)Gast schrieb: War eigentlich echt fair. Da dürfen sich die Repetitoren wieder einige Volltrefer ans Revers heften :D
Nur der Raser-Fall hat mich irritiert. Macht doch irgendwie keinen Sinn, als Verteidiger groß rumzuplädieren, dass der Mandant wegen Totschlags (Mord war ja ausgeschlossen) dran ist. Und das ganze ins HGA? Auch dubios...
Ja man musste tatsächlich den 222 StGB nur hilfsweise rausklatschen und den Spaß ins HGA wurde aber wegen der Zeit bei mir eher etwas knapp. Schade eigentlich. Es hätte eine gute Klausur werden können, wenn nicht wieder mal x Mini kack Probleme gewesen wären
Puh, ich hab auch für 222 plädiert und das Ganze im HGA anders entschieden. Beruhigend, wenn ihr das auch so gemacht habt :)
Ja aber du hast doch hoffentlich nur hilfsweise für 222 plädiert oder
Ne, warum hilfsweise? Beweise waren doch klar
Ja weil man ja mandantenfreundlich wie möglich arbeiten soll. Es war totschlag angeklagt. Er wollte keinen umbringen daher Vorsatz (-) jedenfalls habe ich dann gesagt hilfsweise wenn überhaupt dann 222
16.06.2021, 18:27
(16.06.2021, 17:15)Bayern-Ref schrieb:(16.06.2021, 17:02)Bayern des samma mia schrieb:(16.06.2021, 15:59)Bayern7/11 schrieb:(16.06.2021, 15:40)Brunette.Godess schrieb:(16.06.2021, 15:29)Gast schrieb: War eigentlich echt fair. Da dürfen sich die Repetitoren wieder einige Volltrefer ans Revers heften :D
Nur der Raser-Fall hat mich irritiert. Macht doch irgendwie keinen Sinn, als Verteidiger groß rumzuplädieren, dass der Mandant wegen Totschlags (Mord war ja ausgeschlossen) dran ist. Und das ganze ins HGA? Auch dubios...
Ja man musste tatsächlich den 222 StGB nur hilfsweise rausklatschen und den Spaß ins HGA wurde aber wegen der Zeit bei mir eher etwas knapp. Schade eigentlich. Es hätte eine gute Klausur werden können, wenn nicht wieder mal x Mini kack Probleme gewesen wären
Puh, ich hab auch für 222 plädiert und das Ganze im HGA anders entschieden. Beruhigend, wenn ihr das auch so gemacht habt :)
Ich bin der Ansicht, dass es in der Klausur durchaus vertretbar war, auf 222 zu plädieren, ohne sich dann im HGA zu widersprechen.
Hatte gefühlt irgendwie zu wenig Angaben im Sachverhalt, die Richtung Kuhdamm-Fall gegangen wären. So Punkte, die im Original-Urteil relevant waren, nämlich dass die Täter zB auf ihre Airbags oder sonstige Sicherheitstechnik vertraut hätten, waren gar nicht angelegt. Dafür wurde ein ganzer Absatz der Tatsache gewidmet, dass dem Mandanten die Unversehrtheit seines neuen, teuren Autos, für das er all sein Geld ausgegeben hat, von überragender Wichtigkeit war. Auch die Risikosteigerung "aufs äußerste", um das Rennen doch noch zu gewinnen, mit der Folge, dass sämtliche Bedenken beiseite gelegt worden wären, war nicht wirklich angelegt.
Und ganz platt: Bei uns ist der Mandant nur 120 gefahren, im Originalfall gings deutlich über 160. Auch das ist mMn nochmal ein Unterschied.
Da der Tenor der BGH-Entscheidung aber ja unterm Strich war, dass nicht jeder Raserfall pauschal ein Mord sei, sondern stets eine Gesamtbetrachtung der Umstände im Einzelfall durchzuführen sei, denke ich, dass sowohl 212 (+) als auch (-) hier vertretbar war. Hoffe ich jdfs :D
Sehe ich auch so. Hatte nur weniger coole Hintergrundinfos dazu im Kopf. Jedenfalls glaube ich auch, dass beides ok ist, solange man es nur ausführlich ausdiskutiert hat und im Hilfsgutachten die jeweils andere Lösung noch angesprochen hat. Wäre es aber ein Urteil oder Plädoyer des Staatsanwaltschaft gewesen, hätte ich stattdessen den 212 tenoriert.
Jap, das mit der Sicherheit war nicht so angelegt....also mE 222 im Plädoyer und 212 im HGA. Als Rollenklausur war doch wichtig, den 212 abzulehnen....
16.06.2021, 18:28
Und dann halt mehr oder weniger genau im HGA die Merkmale geprüft
16.06.2021, 18:40
Man bin ich genervt über die Zeit. Hattet ihr echt alle Zeit die guten Sachen die er da von euch gebt auch so hinzuschreiben? Ich konnte kaum argumentieren in dieser Klausur sondern es war so abgehackt
16.06.2021, 18:57
Strafrecht ist immer viel! Abhaken, auch wenn es schwer fällt und auf ÖR konzentrieren.