16.06.2021, 10:17
(16.06.2021, 10:11)Gast schrieb: Was denkt ihr hat es für Auswirkungen, wenn man in der ÖR Klausur letzten Freitag gar nicht 54 VwVfG thematisiert hat, sondern den Stipendienvertrag als VA gesehen hast und unter 49 VwVfG subsumiert hat? Komme über meinen Fehler nicht drüber hinweg :(
Dies dürfte schon einen kapitalen Fehler darstellen. Die Annahme eines VAs anstelle eines so klar angelegten öff.-r. Vertrages könnte unvertretbar sein. Vielleicht hast du aber noch bestanden, wenn du es trotzdem geschafft hast, abseits von der falschen Einkleidung alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten.
16.06.2021, 10:26
Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)
außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss
außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss
16.06.2021, 10:27
(16.06.2021, 10:17)Gast schrieb:(16.06.2021, 10:11)Gast schrieb: Was denkt ihr hat es für Auswirkungen, wenn man in der ÖR Klausur letzten Freitag gar nicht 54 VwVfG thematisiert hat, sondern den Stipendienvertrag als VA gesehen hast und unter 49 VwVfG subsumiert hat? Komme über meinen Fehler nicht drüber hinweg :(
Dies dürfte schon einen kapitalen Fehler darstellen. Die Annahme eines VAs anstelle eines so klar angelegten öff.-r. Vertrages könnte unvertretbar sein. Vielleicht hast du aber noch bestanden, wenn du es trotzdem geschafft hast, abseits von der falschen Einkleidung alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten.
Kommt auf den Korrektor an. In der Regel aber eher schlecht.
Ich hatte im erstversuch auch einen Fall der 54 VwVfG habe dann einen Ör-EA geprüft und bin durchgefallen, weil die AGL konkludent aus dem Vertrag zu lesen war, obwohl alle Probleme drin waren. Stand auch so im Votum.
Andere hatten das genauso und sogar Probleme übersehen und hatten trotzdem bestanden.
Willkommen bei den Praktikern :)
16.06.2021, 10:35
(16.06.2021, 10:26)BWü schrieb: Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)
außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss
Wann habt ihr das alles geprüft? :( Hatte nur ich Probleme mit der Zeit?
16.06.2021, 10:55
(16.06.2021, 10:35)Gast schrieb:(16.06.2021, 10:26)BWü schrieb: Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)
außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss
Wann habt ihr das alles geprüft? :( Hatte nur ich Probleme mit der Zeit?
Hab dort auch nur das Doppelbestrafungsverbot geprüft, weil alles davor soviel Zeit gekostet hat! Ich glaub alle Probleme werden wenige vollumfänglich gelöst haben :)
16.06.2021, 11:05
(16.06.2021, 10:27)Gast schrieb:(16.06.2021, 10:17)Gast schrieb:(16.06.2021, 10:11)Gast schrieb: Was denkt ihr hat es für Auswirkungen, wenn man in der ÖR Klausur letzten Freitag gar nicht 54 VwVfG thematisiert hat, sondern den Stipendienvertrag als VA gesehen hast und unter 49 VwVfG subsumiert hat? Komme über meinen Fehler nicht drüber hinweg :(
Dies dürfte schon einen kapitalen Fehler darstellen. Die Annahme eines VAs anstelle eines so klar angelegten öff.-r. Vertrages könnte unvertretbar sein. Vielleicht hast du aber noch bestanden, wenn du es trotzdem geschafft hast, abseits von der falschen Einkleidung alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten.
Kommt auf den Korrektor an. In der Regel aber eher schlecht.
Ich hatte im erstversuch auch einen Fall der 54 VwVfG habe dann einen Ör-EA geprüft und bin durchgefallen, weil die AGL konkludent aus dem Vertrag zu lesen war, obwohl alle Probleme drin waren. Stand auch so im Votum.
Andere hatten das genauso und sogar Probleme übersehen und hatten trotzdem bestanden.
Willkommen bei den Praktikern :)
Einfach soooo ärgerlich
16.06.2021, 11:17
(16.06.2021, 10:26)BWü schrieb: Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)
außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss
69, 69a war so pauschal fehlerhaft, weil es nicht um ein kfz ging sondern um ein Pedelec. Da hätte es einer näheren Begründung bedurft.
Für mich war die Gesamtstrafenbildung auch aus mehreren Gründen fehlerhaft. 1. Gesamtstrafrahmen nicht genannt, 2. Keine Gesamtabwägung, 3. Bildung durch "Rechenformel". Wobei 2. und 3. zusammenhängen
16.06.2021, 11:20
Leute ich kann nicht mehr
Ich bin so unmotiviert heute …


Ich bin so unmotiviert heute …
16.06.2021, 11:45
Mal eine ganz andere Frage...
Ich überlege jetzt schon, den Verbesserungsversuch zu schreiben. Was haben die Leute, die auch diesen Versuch wahrgenommen haben, zwischen den Schriftlichen und der Mündlichen des Verbesserungsversuchs gemacht? Habt ihr alle schon irgendwo gearbeitet?
Ich möchte nämlich gerne in die Justiz und will auf keinen Fall Anwältin werden und frage mich deshalb, was ich dann in der Zwischenzeit machen soll?
Ich überlege jetzt schon, den Verbesserungsversuch zu schreiben. Was haben die Leute, die auch diesen Versuch wahrgenommen haben, zwischen den Schriftlichen und der Mündlichen des Verbesserungsversuchs gemacht? Habt ihr alle schon irgendwo gearbeitet?
Ich möchte nämlich gerne in die Justiz und will auf keinen Fall Anwältin werden und frage mich deshalb, was ich dann in der Zwischenzeit machen soll?
16.06.2021, 12:00
(16.06.2021, 11:17)Gast schrieb: 69, 69a war so pauschal fehlerhaft, weil es nicht um ein kfz ging sondern um ein Pedelec. Da hätte es einer näheren Begründung bedurft.
Für mich war die Gesamtstrafenbildung auch aus mehreren Gründen fehlerhaft. 1. Gesamtstrafrahmen nicht genannt,
Wenigstens die Tat nach § 315c, die schon alleine die Regelvermutung begründet, wurde ja nicht mit einem Pedelec begangen.
Einen Gesamtstrafenrahmen gibt es nicht; jedenfalls entspricht die Zumessung nicht der Bestimmung einer Strafe innerhalb eines Strafrahmens, weil die höchste Einzelstrafe schlicht erhöht wird.