15.06.2021, 16:49
(15.06.2021, 16:47)Gast schrieb:(15.06.2021, 16:41)Dartus-BW schrieb: Für die Frage, ob § 265 I StPO ausreicht oder eine Nachtragsanklage erforderlich ist, ist folgendes relevant:
Ist die verurteilte Tat von der prozessualen Tat des Strafbefehls (§ 264 StPO) miterfasst, dann reicht ein Hinweis aus. Ist die Tat hingegen nicht von der mit Strafbefehl zur Last gelegten prozessualen Tat umfasst, reicht ein Hinweis nicht aus und es fehlt an einer Anklage für die verurteilte Tat. Das wäre bspw. der Fall, wenn du eine Anklage wegen Körperverletzung erhältst und das Gericht dich dann wegen Körperverletzung und Brandstiftung (welche 5 Wochen später stattgefunden haben soll) verurteilt.
In BW lag Wahlfeststellungen zwischen § 264 I oder § 258 I, III StGB vor. Es spielte also keine Rolle, ob die falsche Verdächtigung eine prozessuale Tat mit der "Unfallfahrt" bildete. Die Frage der prozessualen Tat stellte sich lediglich, weil - verbessert mich, wenn ich hier falsch liege - der Strafbefehl die Unfallfahrt als § 316 StGB bewertete und das Gericht aber wegen der Unfallfahrt nach § 315c StGB verurteilte.
Ich hatte es so verstanden, dass der Strafbefehl die Pedelec Fahrt als § 316 StGB bewertete und keinerlei Angaben zur Unfallfahrt gemacht hat, sondern nurnoch nur zur anschließenden Vernehmung! sprich folgende Sachverhalte im Strafbefehl: 1. Wahlfeststellung: Falsche Verdächtigung/§ 258 mit dem Brief 2-3 Tage später und 2. die Pedelec Fahrt!
Dann würde ein Strafbefehl fehlen und ein Verfahrenshindernis liegt vor. Kann durchaus sein, dass ich den Strafbefehl zu schnell überflogen habe. ;)
15.06.2021, 16:51
(15.06.2021, 16:49)Dartus-BW schrieb:(15.06.2021, 16:47)Gast schrieb:(15.06.2021, 16:41)Dartus-BW schrieb: Für die Frage, ob § 265 I StPO ausreicht oder eine Nachtragsanklage erforderlich ist, ist folgendes relevant:
Ist die verurteilte Tat von der prozessualen Tat des Strafbefehls (§ 264 StPO) miterfasst, dann reicht ein Hinweis aus. Ist die Tat hingegen nicht von der mit Strafbefehl zur Last gelegten prozessualen Tat umfasst, reicht ein Hinweis nicht aus und es fehlt an einer Anklage für die verurteilte Tat. Das wäre bspw. der Fall, wenn du eine Anklage wegen Körperverletzung erhältst und das Gericht dich dann wegen Körperverletzung und Brandstiftung (welche 5 Wochen später stattgefunden haben soll) verurteilt.
In BW lag Wahlfeststellungen zwischen § 264 I oder § 258 I, III StGB vor. Es spielte also keine Rolle, ob die falsche Verdächtigung eine prozessuale Tat mit der "Unfallfahrt" bildete. Die Frage der prozessualen Tat stellte sich lediglich, weil - verbessert mich, wenn ich hier falsch liege - der Strafbefehl die Unfallfahrt als § 316 StGB bewertete und das Gericht aber wegen der Unfallfahrt nach § 315c StGB verurteilte.
Ich hatte es so verstanden, dass der Strafbefehl die Pedelec Fahrt als § 316 StGB bewertete und keinerlei Angaben zur Unfallfahrt gemacht hat, sondern nurnoch nur zur anschließenden Vernehmung! sprich folgende Sachverhalte im Strafbefehl: 1. Wahlfeststellung: Falsche Verdächtigung/§ 258 mit dem Brief 2-3 Tage später und 2. die Pedelec Fahrt!
Dann würde ein Strafbefehl fehlen und ein Verfahrenshindernis liegt vor. Kann durchaus sein, dass ich den Strafbefehl zu schnell überflogen habe. ;)
So ist es! Die Begründungsschrift des Rechtsanwalts hat diesbezüglich im GPA Bereich auch einen entsprechenden Hinweis enthalten!
15.06.2021, 17:01
Habt ihr im GPA Nord Bereich den normalen Revisionsantrag gestellt?
Fertig geworden?
Fertig geworden?
15.06.2021, 17:03
Hat denn noch jemand 265 aus einem anderen Grund angesprochen, nämlich weil im Strafbefehl von versuchter Strafvereitelung die Rede war und später von vollendeter? Muss man da als Gericht nicht auch drauf hinweisen
15.06.2021, 17:06
Hat irgendjemand (außer mir) thematisiert, dass in der Akte kein Eröffnungsbeschluss war?
Ich habe im übrigen auch 265 angenommen. Weil teilweise im Strafbefehl andere Delikte angeklagt waren als verurteilt wurde.
Ich habe im übrigen auch 265 angenommen. Weil teilweise im Strafbefehl andere Delikte angeklagt waren als verurteilt wurde.
15.06.2021, 17:10
15.06.2021, 17:24
Gab es in Berlin das Thema E-Bike überhaupt??
15.06.2021, 17:26
Oh, stimmt. Der Strafbefehl ersetzt den Eröffnungsbeschluss. Mist.
15.06.2021, 17:28
15.06.2021, 17:37