14.06.2021, 22:15
(14.06.2021, 20:41)Brezel schrieb:(14.06.2021, 18:41)Bayern-Ref schrieb: An den einen Bayern bist du heute fertig geworden? Ich gar nicht, viele um mich herum auch nicht wirklich. Ärgerlich...
Und an den einen Interessierten: Heute kam schon wieder Befristung (normale Kündigung ist wohl out), schon wieder Urlaubszeug, Schadensersatz des Arbeitgebers mit Widerklage.
Nein....auch nur noch ganz rudimentäres MS und nach der Befristung wird es sehr feststellend....
Was hast Du mit dem Urlaub gemacht? Da stand ich ein bisschen auf dem Schlauch und dachte, der sei verfallen...
Also ich hab den Durchgewunken weil ja die Mitwirkungsobliegenheit des AG zum Hinweis auf den Verfall nicht erfolgt ist und der Urlaub somit nicht verfallen konnte..
14.06.2021, 22:42
(14.06.2021, 20:13)Bayern.123 schrieb:„abhaken“ ... korrekte Rechtschreibung sollte man von einer Juristin/einem Juristen schon erwarten können!(14.06.2021, 20:02)Gast95 schrieb: NRW
Wie schwer wiegt der Fehler, wenn man iRv §306a II den Vorsatz bzgl der konkreten Gefahr abgelehnt hat und dann über die FHLK nach §306d gegangen ist, dann aber in der späteren Prüfung §§223, 224 bejaht hat? Ist ja schon ein absoluter Widerspruch in sich...
Hey, ich gebe dir einen von Herzen gutgemeinten rat. Bitte hacke es ab und mach weiter. Es geht morgen weiter. neues Spiel neues Glück, keiner kann Dir eine Antwort drauf geben. Möchtest du wirklich, dass jetzt jemand schreibt ach kein Stress nur damit du dich besser fühlst? Das Gefühl musst du dir selbst geben...Konzentrier dich auf die weiteren Klausure, Kopf hoch
14.06.2021, 22:45
(14.06.2021, 22:42)Gast schrieb:(14.06.2021, 20:13)Bayern.123 schrieb:„abhaken“ ... korrekte Rechtschreibung sollte man von einer Juristin/einem Juristen schon erwarten können!(14.06.2021, 20:02)Gast95 schrieb: NRW
Wie schwer wiegt der Fehler, wenn man iRv §306a II den Vorsatz bzgl der konkreten Gefahr abgelehnt hat und dann über die FHLK nach §306d gegangen ist, dann aber in der späteren Prüfung §§223, 224 bejaht hat? Ist ja schon ein absoluter Widerspruch in sich...
Hey, ich gebe dir einen von Herzen gutgemeinten rat. Bitte hacke es ab und mach weiter. Es geht morgen weiter. neues Spiel neues Glück, keiner kann Dir eine Antwort drauf geben. Möchtest du wirklich, dass jetzt jemand schreibt ach kein Stress nur damit du dich besser fühlst? Das Gefühl musst du dir selbst geben...Konzentrier dich auf die weiteren Klausure, Kopf hoch
Ok. Hack auf einer Person rum mit ihrem netten Ratschlag wegen eines Rechtschreibfehlers in einem Forum…. Wow
14.06.2021, 23:51
(14.06.2021, 22:45)Brunette.Godess schrieb:(14.06.2021, 22:42)Gast schrieb:(14.06.2021, 20:13)Bayern.123 schrieb:„abhaken“ ... korrekte Rechtschreibung sollte man von einer Juristin/einem Juristen schon erwarten können!(14.06.2021, 20:02)Gast95 schrieb: NRW
Wie schwer wiegt der Fehler, wenn man iRv §306a II den Vorsatz bzgl der konkreten Gefahr abgelehnt hat und dann über die FHLK nach §306d gegangen ist, dann aber in der späteren Prüfung §§223, 224 bejaht hat? Ist ja schon ein absoluter Widerspruch in sich...
Hey, ich gebe dir einen von Herzen gutgemeinten rat. Bitte hacke es ab und mach weiter. Es geht morgen weiter. neues Spiel neues Glück, keiner kann Dir eine Antwort drauf geben. Möchtest du wirklich, dass jetzt jemand schreibt ach kein Stress nur damit du dich besser fühlst? Das Gefühl musst du dir selbst geben...Konzentrier dich auf die weiteren Klausure, Kopf hoch
Ok. Hack auf einer Person rum mit ihrem netten Ratschlag wegen eines Rechtschreibfehlers in einem Forum…. Wow
Witzigerweise machen extrem viele Leute diesen Fehler (oder es ist dieselbe Person, die viel postet). Ich bin nicht der Vorposter, der auf den Fehler hingewiesen hat und es ist auch wirklich nicht bös gemeint, aber dieses haken/hacken ist wie das Geräusch von Kreide auf der Tafel im Kopf.
15.06.2021, 06:10
Ganz genau
15.06.2021, 14:11
Revision gegen Berufung gegen Urteil auf Einspruch gegen Strafbefehl. Ist klar
15.06.2021, 14:15
15.06.2021, 14:16
15.06.2021, 14:20
(15.06.2021, 14:16)GastBW schrieb:(15.06.2021, 14:11)Gast schrieb: Revision gegen Berufung gegen Urteil auf Einspruch gegen Strafbefehl. Ist klar
Hat das groß ne Rolle gespielt, dass Strafbefehl und nicht normal Anklage und Urteil? Hoffe nicht.
Meiner Ansicht nach war der Strafbefehl und damit auch die Wahlfestellung irrelevant, weil der Strafbefehl aufgrund des Einspruchs und dem folgenden Urteil des Amtsgericht überhaupt keine Wirkungen mehr hatte. Aber keine Ahnung ob das stimmt.
15.06.2021, 14:25
(15.06.2021, 14:20)Gast schrieb:(15.06.2021, 14:16)GastBW schrieb:(15.06.2021, 14:11)Gast schrieb: Revision gegen Berufung gegen Urteil auf Einspruch gegen Strafbefehl. Ist klar
Hat das groß ne Rolle gespielt, dass Strafbefehl und nicht normal Anklage und Urteil? Hoffe nicht.
Meiner Ansicht nach war der Strafbefehl und damit auch die Wahlfestellung irrelevant, weil der Strafbefehl aufgrund des Einspruchs und dem folgenden Urteil des Amtsgericht überhaupt keine Wirkungen mehr hatte. Aber keine Ahnung ob das stimmt.
Klingt plausibel. Und meinerseits dann mal wieder ne absolut katastrophale Schwerpunktsetzung mit einigen Seiten zur Wahlfeststellung :D