14.06.2021, 17:52
Wenn das sonst identisch war, finde ich das auch krass. Allerdings wird dann bei uns wohl mehr tiefe erwartet werden als mir lieb ist
14.06.2021, 17:54
14.06.2021, 17:54
(14.06.2021, 17:41)Gast schrieb:(14.06.2021, 17:34)GastBln schrieb:(14.06.2021, 17:31)Gast schrieb: Bei der einlassung konnte man über die spontanäußerung sprechen und die vielleicht nicht ganz unverzüglich erfolgte Belehrung. Die war dann ja aber qualifiziert erfolgt und er hat sich 6 Tage später bei der Polizei ausführlich eingelassen ohne Anhaltspunkte dass er sich durch die erste einlassung gezwungen, da ohnehin überführt, sah
Bei seiner ausführlichen Einlassung habe ich auch gar keinen Erörterungsbedarf zur Verwertbarkeit gesehen. Denn der B hatte nicht angekündigt, künftig von seinem SchweigeR Gebrauch machen zu wollen. Dann meine ich, darf man davon ausgehen, dass er auch in der HV dasselbe sagen wird?!?
Hätte er in der zweiten Vernehmung noch mal qualifiziert belehrt werden müssen?
Habe prinzipiell auch kein Problem bei der Einlassung gesehen, hat mich aber doch beunruhigt, auf mehreren Seiten zu Nachweismaterial, wie SMS, Fußabdrücke, Erdproben uä zu lesen XD
14.06.2021, 17:54
In Sachsen lief es heute auch ohne den Raubkomplex.
14.06.2021, 18:01
(14.06.2021, 17:37)GastBln schrieb:(14.06.2021, 17:35)Gast schrieb:(14.06.2021, 17:33)Gast schrieb: Ja Feuerwehrmann nicht zurechenbar. Auch das stolpern über die Wurzel wegen vergessener lampe ist ja schon fraglich, weil das nicht unmittelbar mit der Gefährdung durch die Behandlung zu tun hat. Der Helm hat es dann sehr eindeutig gemacht
War ich dann eigentlich bei einer anderen proz. Tat? Man hatte ja dann 2 Tatopfer in der Betrachtung. Wäre die Folge 170 II?
Ich meine nicht. Denn es knüpft ja alles an dieselbe Handlung, Brandlegung, an.
Wie gravierend mag es sei wenn man den Teil mit dem Feuerwehrmann nach 170 II eingestellt hat? Ärgerlich
14.06.2021, 18:02
Ich denke, sie wollten einfach eine ordentliche beweiswürdigung sehen und nicht dass man sich auf dem Geständnis ausruht, zumal ein zweiter Täter durch ein falsches Geständnis hätte gedeckt werden können
14.06.2021, 18:04
Morgen Revision und Straßenverkehr?
14.06.2021, 18:30
Heißer Tipp für morgen: Revisionsbegründungsschriftsatz
14.06.2021, 18:39
(14.06.2021, 17:03)ToniBerlin schrieb:(14.06.2021, 16:26)Gast schrieb: Was habt ihr Berliner denn geprüft?1. 212, 25 II (-) fragt mich nicht wieso MIttäterschaft
2. 306 (-)
3. 306a, 22,23 (-) hab den untauglichen Versuch verpennt
4. 306b II (+)
5. 306d I (+)
6. 223 (+)
7. 303 (+)
8. 123 (+)
Für 303 und 123 braucht man einen Strafantrag. Die Geschädigte hatte keinen gestellt
14.06.2021, 18:41
Doch in Berlin waren alle Anträge per Bearbeitervermerk als gestellt zu unterstellen