14.06.2021, 15:17
in BW wurde heute u.a. 63 StGB im Zusammenhang mit 126a StPO abgeprüft…what the fuck
14.06.2021, 15:19
(14.06.2021, 15:14)Gast schrieb: Hab da auch ein Fass aufgemacht mit Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit/bedingter Vorsatz und Hemmschwellentheorie. Hab mich im Endeffekt für bedingten Vorsatz beim Mord entschieden, weil so ein Brandstiftung an sich ja ziemlich gefährlich ist und er davon ausging, dass das Feuer übergreifen würde auf das Gebäude.
Hab ich so ähnlich, nur mit anderem Ergebnis. Habe da im Wesentlichen angeführt, dass erstmal die Scheune brennen musste und daher immerhin nicht auszuschließen ist, dass er nur mit Verletzungen rechnete, aber nicht zwingend auch den Tod der Geschädigten mit aufgenommen hatte in sein Bewusstsein (z.B., weil sie - wie es geschehen ist - das Feuer bemerken hätte können und es erst danach übergeht auf das Haus). Habe gleichwohl Körperverletzungsvorsatz angenommen.
14.06.2021, 15:19
Ich glaube auch, dass man genau dieses Fass aufmachen musste. Mir ist das nur leider erst nach der Klausur auf dem weg nach Hause eingefallen.
14.06.2021, 15:24
Vor allem, weil er ja auch davon ausging dass sie in dem Haus schlief. Eindeutig Heimtücke. :-(
14.06.2021, 15:25
Fande persönlich Tötungsvorsatz völlig abwegig. Man wollte verletzten nicht töten.
14.06.2021, 15:26
ihr betreibt da gerade eine komplette Fehlinterpretation des Sachverhalts. Er hat doch klipp und klar gesagt, dass er nicht wollte, dass sie verletzt wird. Wo ist das denn Mord?
14.06.2021, 15:27
Dem 1. Handlungsabschnitt (§ 251 StGB) lag wohl folgende Entscheidung zugrunde: BGH Beschl. v. 17.3.2020, Az. 3 StR 574/19!
14.06.2021, 15:29
Was habt ihr denn bzgl. der Maskensache? Gibts da schon ne aktuelle Rechtsprechung zu? Den zweiten Teil hätten die doch echt weglassen können.
14.06.2021, 15:29
Er wollte es nicht, aber er erkannte, dass sie verletzt werden könnte und handelte trotzdem. Hier hätte zumindest eine genaue Analyse stattfinden müssen, ob er tötungsvorsatz hatte. Das
14.06.2021, 15:33
Mach doch die Leute hier nicht wahnsinnig.
Verletzungs- und Tötungsvorsatz ist ein Unterschied. Ich wüsste nicht wie ich ansatzweise da den Tötungsvorsatz annehmen oder dazu abgrenzen kann.
Verletzungs- und Tötungsvorsatz ist ein Unterschied. Ich wüsste nicht wie ich ansatzweise da den Tötungsvorsatz annehmen oder dazu abgrenzen kann.