12.06.2021, 22:57
(12.06.2021, 17:33)GastBaWü schrieb:Das stimmt nicht!(12.06.2021, 09:16)Gast schrieb:Man muss keine Klausur in Zivilrecht bestehen. Aber man muss 4 Klausuren insgesamt bestehen und dann im Durchschnitt auf 3,75 kommen(12.06.2021, 08:22)GastBW schrieb: Kann man nach vier durchgefallenen ZR-Klausuren eigentlich noch bestehen?
Da musst du nochmal in die prüfungsordnung schauen! Eigentlich muss man 1 Zivilrecht bestehen aber teilweise gibt es glaub ich in prüfungsordnungen auch Ausnahmeregelungen
Ausschluss von der mündlichen Prüfung
Mündlich geprüft wird, wer
1.
in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl gemäß § 59 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 von mindestens 3,75 Punkten und
2.
in mindestens vier Aufsichtsarbeiten 4,0 oder mehr Punkte erreicht hat.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden.
Man muss nur 3 Klausuren bestehen. Man darf nicht sechs oder mehr Aufssichtsarbeiten mit mangelhaft oder ungenügend haben.
Und man muß im Schnitt mindestens 3,50 Punkte haben
So ist das in NRW
12.06.2021, 23:42
(12.06.2021, 22:57)Gast 11 schrieb:(12.06.2021, 17:33)GastBaWü schrieb:Das stimmt nicht!(12.06.2021, 09:16)Gast schrieb:Man muss keine Klausur in Zivilrecht bestehen. Aber man muss 4 Klausuren insgesamt bestehen und dann im Durchschnitt auf 3,75 kommen(12.06.2021, 08:22)GastBW schrieb: Kann man nach vier durchgefallenen ZR-Klausuren eigentlich noch bestehen?
Da musst du nochmal in die prüfungsordnung schauen! Eigentlich muss man 1 Zivilrecht bestehen aber teilweise gibt es glaub ich in prüfungsordnungen auch Ausnahmeregelungen
Ausschluss von der mündlichen Prüfung
Mündlich geprüft wird, wer
1.
in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl gemäß § 59 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 von mindestens 3,75 Punkten und
2.
in mindestens vier Aufsichtsarbeiten 4,0 oder mehr Punkte erreicht hat.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden.
Man muss nur 3 Klausuren bestehen. Man darf nicht sechs oder mehr Aufssichtsarbeiten mit mangelhaft oder ungenügend haben.
Und man muß im Schnitt mindestens 3,50 Punkte haben
So ist das in NRW
Schau dir mal meinen Usernamen an und dann weißt du aus welcher Prüfungsordnung ich das habe ;-)
13.06.2021, 00:08
(11.06.2021, 20:38)Gast schrieb: Man was sind das für Klausuren?! Die Durchgänge die momentan schreiben sind eigentlich die „echten“ Corona-Durchgänge. Die gesamte Ausbildung ist seit über einem
Jahr quasi nicht existent und dann kommen da solche Dinger. Steckt eigentlich noch ein Funken Menschlichkeit in den Ljpa‘s? Selbstverständlich kann man von denen keine Empathie erwarten aber das ist wirklich schon Schikane. Holt mir einen Richter, der den heutigen Fall aus BaWü innerhalb von 5 Stünden vollumfänglich und der Skizze entsprechend löst und ich leg 5.000 € auf den Tisch.
Wir hatten doch 5,25 Stunden und in einem Prüfungsraum + 10 Mins wegen lärmender Kita-Kinder. 2/36 gaben vorzeitig ab.
13.06.2021, 06:35
(10.06.2021, 14:39)Brezel schrieb: Hallo liebe Bayern,
wie gehts Euch nach den ersten Tagen?
Ein Kommentar ist auf der Seite vorher etwas ermutigt.
Ich fand die Klausuren bisher eigentlich ok.
Heute war es aber sehr viel, oder wie seht ihr das?
Freue mich über Eindrücke :)
Hey,
kannst du mir vielleicht kurz zusammen schreiben, was schon so dran war?
Bist ja scheinbar der einzige Tapfere Kandidat/Kandidatin aus Bayern hier?

13.06.2021, 11:39
(13.06.2021, 06:35)BavarianLawyer schrieb:(10.06.2021, 14:39)Brezel schrieb: Hallo liebe Bayern,
wie gehts Euch nach den ersten Tagen?
Ein Kommentar ist auf der Seite vorher etwas ermutigt.
Ich fand die Klausuren bisher eigentlich ok.
Heute war es aber sehr viel, oder wie seht ihr das?
Freue mich über Eindrücke :)
Hey,
kannst du mir vielleicht kurz zusammen schreiben, was schon so dran war?
Bist ja scheinbar der einzige Tapfere Kandidat/Kandidatin aus Bayern hier?
Würd mich auch interessieren, was bisher in Bayern kam :)
13.06.2021, 14:09
(13.06.2021, 00:08)BWBW schrieb:(11.06.2021, 20:38)Gast schrieb: Man was sind das für Klausuren?! Die Durchgänge die momentan schreiben sind eigentlich die „echten“ Corona-Durchgänge. Die gesamte Ausbildung ist seit über einem
Jahr quasi nicht existent und dann kommen da solche Dinger. Steckt eigentlich noch ein Funken Menschlichkeit in den Ljpa‘s? Selbstverständlich kann man von denen keine Empathie erwarten aber das ist wirklich schon Schikane. Holt mir einen Richter, der den heutigen Fall aus BaWü innerhalb von 5 Stünden vollumfänglich und der Skizze entsprechend löst und ich leg 5.000 € auf den Tisch.
"ausgelegt" war die klausur aber auf 5 stunden und das war wohl gemeint
Wir hatten doch 5,25 Stunden und in einem Prüfungsraum + 10 Mins wegen lärmender Kita-Kinder. 2/36 gaben vorzeitig ab.
14.06.2021, 12:33
Wollen die mich alle verarschen. Heute Untreue - Verbesserungsversuch ade

14.06.2021, 13:50
14.06.2021, 14:03
Diese Klausur ist einfach unmenschlich!
14.06.2021, 14:08
Was soll denn dieser dumme Trend, abzuprüfen, wer der krasseste am Stift ist und nicht, wer der krasseste Gesetz (und Kommentar) ist?
Gebt mir wenigstens Maus und Tastatur, wenn ich schon seitenlang Sachverhaltsdarstellungen runterrotzen soll. Lächerlich
Gebt mir wenigstens Maus und Tastatur, wenn ich schon seitenlang Sachverhaltsdarstellungen runterrotzen soll. Lächerlich