12.06.2021, 13:41
Noch wer in Hamburg, bei dem es schlecht lief bisher?
12.06.2021, 13:53
Wo kann der Schwerpunkt im A-Gutachten in einer StA-Klausur noch liegen neben den Beweisverwertungsverboten?
12.06.2021, 13:54
12.06.2021, 13:55
(12.06.2021, 13:30)Gastttt schrieb:(12.06.2021, 12:57)Gast schrieb: Je länger ich darüber nachdenke, lief ZR echt schlecht. Noch bei jemanden?
Jap. Würde mich nicht wundern, wenn ich durch alle durchfalle. Das war’s dann mit dem zweiten Examen. Ist mein letzter Versuch und ich hab grad keine Kraft mehr für die nächste Woche. Das ist doch alles scheiße.
Ich habe den vorherigen Post verfasst.
Ich wollte niemanden runterziehen. Lass uns noch mal 4 Klausuren unser bestes geben - mehr als dass können wir nicht tun. Schauen wir nach vorne! Den Rest können wir sowieso nicht mehr ändern!
12.06.2021, 13:59
(12.06.2021, 13:55)Gast schrieb:(12.06.2021, 13:30)Gastttt schrieb:(12.06.2021, 12:57)Gast schrieb: Je länger ich darüber nachdenke, lief ZR echt schlecht. Noch bei jemanden?
Jap. Würde mich nicht wundern, wenn ich durch alle durchfalle. Das war’s dann mit dem zweiten Examen. Ist mein letzter Versuch und ich hab grad keine Kraft mehr für die nächste Woche. Das ist doch alles scheiße.
Ich habe den vorherigen Post verfasst.
Ich wollte niemanden runterziehen. Lass uns noch mal 4 Klausuren unser bestes geben - mehr als dass können wir nicht tun. Schauen wir nach vorne! Den Rest können wir sowieso nicht mehr ändern!
Genau, ihr müsst es positiv sehen: Die schriftlichen Klausuren machen "nur" 60% aus und bisher haben wir nur 4 Klausuren geschrieben, die also nur 30% des Examens ausmachen. Es ist also noch alles drin

12.06.2021, 13:59
(12.06.2021, 13:53)NRWler21 schrieb: Wo kann der Schwerpunkt im A-Gutachten in einer StA-Klausur noch liegen neben den Beweisverwertungsverboten?
Es geht immer auch um Subsumtionsfragen à la "Stellt diese Verletzung schon eine schwere Folge im Sinne des 227 StGB dar?", "Ist die Beziehung zwischen X und Y intensiv genug, um eine Garantenstellung anzunehmen?", "Hat der Beschuldigte bereits unmittelbar angesetzt, indem er an der Tür klingelte?"
Auf solche Sachen kann man sich natürlich leider nicht abstrakt vorbereiten. Ich denke, diese Punkte sind gemeint, wenn die Leute sagen "mit dem Sachverhalt arbeiten".
Große dogmatische Streitfragen sind mir eigentlich nie untergekommen.
12.06.2021, 14:15
(12.06.2021, 13:59)Gast schrieb:(12.06.2021, 13:55)Gast schrieb:(12.06.2021, 13:30)Gastttt schrieb:(12.06.2021, 12:57)Gast schrieb: Je länger ich darüber nachdenke, lief ZR echt schlecht. Noch bei jemanden?
Jap. Würde mich nicht wundern, wenn ich durch alle durchfalle. Das war’s dann mit dem zweiten Examen. Ist mein letzter Versuch und ich hab grad keine Kraft mehr für die nächste Woche. Das ist doch alles scheiße.
Ich habe den vorherigen Post verfasst.
Ich wollte niemanden runterziehen. Lass uns noch mal 4 Klausuren unser bestes geben - mehr als dass können wir nicht tun. Schauen wir nach vorne! Den Rest können wir sowieso nicht mehr ändern!
Genau, ihr müsst es positiv sehen: Die schriftlichen Klausuren machen "nur" 60% aus und bisher haben wir nur 4 Klausuren geschrieben, die also nur 30% des Examens ausmachen. Es ist also noch alles drin
Die Schriftliche macht 70 % aus! Jedenfalls im GPA Bereich!
12.06.2021, 14:30
(NRW) Hab mich damit noch nicht so auseinandergesetzt, aber wenn man durchfällt, nochmal schreiben muss und dann besteht, hat man nicht die Mglkt eines Verbesserungsversuchs, oder? So verstehe ich jdfs. § 56a I 1 JAG NRW ("bei erstmaligem Ablegen"). Eine Regelung, die auch bei einem Bestehen im zweiten Anlauf einen Verbesserungsversuch generell erlaubt, ist mir nicht aufgefallen. Ich hoffe, ich irre mich...
12.06.2021, 14:43
Habe bei der Z4 leider auch den 2. Antrag geprüft 1192 1147 1193.
Hinsichtlich der Frage wie man vollstrecken könne bin ich auf die völlig falsche Fährte geraten 856 VI 828 ZPO... nach dem hier besprochenem weiß ich jetzt auch wozu auf 2353 BGB hingewiesen worden ist..
Hinsichtlich der Frage wie man vollstrecken könne bin ich auf die völlig falsche Fährte geraten 856 VI 828 ZPO... nach dem hier besprochenem weiß ich jetzt auch wozu auf 2353 BGB hingewiesen worden ist..
12.06.2021, 15:08
(12.06.2021, 14:30)Gast schrieb: (NRW) Hab mich damit noch nicht so auseinandergesetzt, aber wenn man durchfällt, nochmal schreiben muss und dann besteht, hat man nicht die Mglkt eines Verbesserungsversuchs, oder? So verstehe ich jdfs. § 56a I 1 JAG NRW ("bei erstmaligem Ablegen"). Eine Regelung, die auch bei einem Bestehen im zweiten Anlauf einen Verbesserungsversuch generell erlaubt, ist mir nicht aufgefallen. Ich hoffe, ich irre mich...
Dann gibts noch den Gnadenversuch. Falls man den in Anspruch nehmen darf