09.06.2021, 15:57
Das zur isolierten Abtretung der Grundschuld.
09.06.2021, 16:02
Das Urteil steht auch wohl schon im Skript, ist ja älter. Da haben die JPAs einfach lustig mehrere Birnen zusammengewürfelt. Was hat der Maklerkram und 426 mit der BGH-Entscheidung zu tun? Nix. Zack, wirds eine Klausur

09.06.2021, 16:04
09.06.2021, 16:06
09.06.2021, 16:09
(09.06.2021, 15:48)Lisel schrieb:(09.06.2021, 12:56)Gast schrieb:(09.06.2021, 12:15)Gast schrieb:Vor allem haben die Kaiser Seminare weder materiell noch prozessual bisher irgendwas gebracht.(09.06.2021, 12:09)Gast schrieb:(09.06.2021, 12:08)Gast schrieb: Ich denke nicht, dass der Referendarrat auf die Bewertung dieses Durchgangs irgendeinen echten Einfluss ausüben kann. Was aber Fakt ist, ist, dass die bisherigen Klausuren in keiner Weise inhaltlich dem Mehrwert der Ausbildung durch OLG-Probeklausuren und AGs entsprechen. Die durch Corona nochmals erschwerten Bedingungen bleiben gänzlich berücksichtigt. Eher im Gegenteil, es werden bisher ausschließlich exotische Randthemen abgeprüft. Das Ganze noch in einem Umfang, der eine saubere Kommentararbeit unmöglich macht. Und DAS empfinde ich als Frechheit.
*unberücksichtigt
Nicht nur die Probe oder AG Klausuren. Ich habe Alpmann und Kaiser Klausuren geschrieben und es hat mir nicht geholfen. So einen scheiß hab ich in meiner ganzen juristischen Ausbildung noch nicht gesehen
Die Bürgschaftskonstellation aus der 1. Klausur wurde im BGB-Kurs von Kaiser besprochen, der prozessuale Rest im ZPO-Seminar.
Die Anwaltsklausur von gestern auch. Berufung aus Anwaltssicht wird im Anwaltsseminar von Kaiser explizit besprochen, die Maklerkonstellation im BGB-Seminar und dem Handout zum BGB-Kurs, zudem war gestern ein Urteil aus der Kaiser-Liste verbaut.
War aber alles trotzdem viel zu viel in den Klausuren.
Ah du meinst diese 50 Seiten Rechtsprechungs-Liste, bei der sie sich immer brüsten, dass sie einen Treffer hatten? :D
09.06.2021, 16:16
(09.06.2021, 16:09)Gast schrieb:(09.06.2021, 15:48)Lisel schrieb:(09.06.2021, 12:56)Gast schrieb:(09.06.2021, 12:15)Gast schrieb:Vor allem haben die Kaiser Seminare weder materiell noch prozessual bisher irgendwas gebracht.(09.06.2021, 12:09)Gast schrieb: *unberücksichtigt
Nicht nur die Probe oder AG Klausuren. Ich habe Alpmann und Kaiser Klausuren geschrieben und es hat mir nicht geholfen. So einen scheiß hab ich in meiner ganzen juristischen Ausbildung noch nicht gesehen
Die Bürgschaftskonstellation aus der 1. Klausur wurde im BGB-Kurs von Kaiser besprochen, der prozessuale Rest im ZPO-Seminar.
Die Anwaltsklausur von gestern auch. Berufung aus Anwaltssicht wird im Anwaltsseminar von Kaiser explizit besprochen, die Maklerkonstellation im BGB-Seminar und dem Handout zum BGB-Kurs, zudem war gestern ein Urteil aus der Kaiser-Liste verbaut.
War aber alles trotzdem viel zu viel in den Klausuren.
Ah du meinst diese 50 Seiten Rechtsprechungs-Liste, bei der sie sich immer brüsten, dass sie einen Treffer hatten? :D


09.06.2021, 16:19
(09.06.2021, 16:16)Gast2 schrieb:(09.06.2021, 16:09)Gast schrieb:(09.06.2021, 15:48)Lisel schrieb:(09.06.2021, 12:56)Gast schrieb:(09.06.2021, 12:15)Gast schrieb: Nicht nur die Probe oder AG Klausuren. Ich habe Alpmann und Kaiser Klausuren geschrieben und es hat mir nicht geholfen. So einen scheiß hab ich in meiner ganzen juristischen Ausbildung noch nicht gesehenVor allem haben die Kaiser Seminare weder materiell noch prozessual bisher irgendwas gebracht.
Die Bürgschaftskonstellation aus der 1. Klausur wurde im BGB-Kurs von Kaiser besprochen, der prozessuale Rest im ZPO-Seminar.
Die Anwaltsklausur von gestern auch. Berufung aus Anwaltssicht wird im Anwaltsseminar von Kaiser explizit besprochen, die Maklerkonstellation im BGB-Seminar und dem Handout zum BGB-Kurs, zudem war gestern ein Urteil aus der Kaiser-Liste verbaut.
War aber alles trotzdem viel zu viel in den Klausuren.
Ah du meinst diese 50 Seiten Rechtsprechungs-Liste, bei der sie sich immer brüsten, dass sie einen Treffer hatten? :D
Ja, sind aber glaub ich um die 30 Seiten. Ist halt ein Urteils-Skript zum Durcharbeiten. Viel Stoff, aber Examen ist auch viel Stoff.
Ich habe deren Listen zum Zivilrecht und ZPO mal zusammengenrechnet und das sind über 50 Seiten. Alleine die erweiterte Liste zum mat. ZR sind 30 Seiten. Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht ist nochmal ein ordentlicher Batzen oben drauf.
09.06.2021, 16:22
(09.06.2021, 16:19)Gast schrieb:(09.06.2021, 16:16)Gast2 schrieb:(09.06.2021, 16:09)Gast schrieb:(09.06.2021, 15:48)Lisel schrieb:(09.06.2021, 12:56)Gast schrieb: Vor allem haben die Kaiser Seminare weder materiell noch prozessual bisher irgendwas gebracht.
Die Bürgschaftskonstellation aus der 1. Klausur wurde im BGB-Kurs von Kaiser besprochen, der prozessuale Rest im ZPO-Seminar.
Die Anwaltsklausur von gestern auch. Berufung aus Anwaltssicht wird im Anwaltsseminar von Kaiser explizit besprochen, die Maklerkonstellation im BGB-Seminar und dem Handout zum BGB-Kurs, zudem war gestern ein Urteil aus der Kaiser-Liste verbaut.
War aber alles trotzdem viel zu viel in den Klausuren.
Ah du meinst diese 50 Seiten Rechtsprechungs-Liste, bei der sie sich immer brüsten, dass sie einen Treffer hatten? :D
Ja, sind aber glaub ich um die 30 Seiten. Ist halt ein Urteils-Skript zum Durcharbeiten. Viel Stoff, aber Examen ist auch viel Stoff.
Ich habe deren Listen zum Zivilrecht und ZPO mal zusammengenrechnet und das sind über 50 Seiten. Alleine die erweiterte Liste zum mat. ZR sind 30 Seiten. Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht ist nochmal ein ordentlicher Batzen oben drauf.
Examensvorbereitung ist halt eine Kack-Arbeit. Viel Stoff, da müssen wir alle durch. Schau nach vorn, morgen neues Spiel neues Glück. In BW gibts bestimmt wieder eine alte NRW-Klausur, im Rest ZVR.
09.06.2021, 16:28
(09.06.2021, 16:04)Gast schrieb:(09.06.2021, 15:57)Gastt schrieb: Das zur isolierten Abtretung der Grundschuld.
Es könnte sich um BGH, Urteil vom 20. April 2018 – V ZR 106/17 –, juris handeln
Nee, die Konstellation war ganz anders. Denke, dass es sich, wenn überhaupt, um irgendeine unveröffentlichte Entscheidung handelt.
09.06.2021, 16:31
Die Klausur war eine Fortführung der Problematik aus der BGH-Entscheidung. Dort ging es um die isolierte Abtretung und dass das Verbot der isol. Abtretung NICHT gegenüber dem neuen Erwerber geltend gemacht werden kann. In der Klausur ging es um die Frage, ob der Veräußerer haftet, wenn er trotzdem abtritt. Dazu hab ich auch nix im Palandt gefunden. Aber egal jetzt, die Konzentration geht nach vorn.
