07.06.2021, 15:28
Hallo zusammen,
ich bewerbe mich für den höheren Justizdienst und habe mich gefragt, ob der Bewerbung auch Teilnahmebescheinigungen der AGs beizufügen sind, wenn es hier keine „Zeugnisse“ im Vorbereitungsdienst gab. Eigentlich ja recht sinnlos und die Rede ist in der Beschreibung ja nur von „Zeugnissen“. Habe jetzt aber schon andere Ansichten gehört. Was meint ihr?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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07.06.2021, 15:42
Nur Zeugnisse.
07.06.2021, 15:46
Danke! Sieht das wer anders?
07.06.2021, 16:52
Habe das Ref in BaWü gemacht, wo es keine AG-Zeugnisse gibt. Das hat bei Bewerbungen im öD außerhalb von BaWü gelegentlich verwunderte Rückfragen ausgelöst, die aber durchweg mit einer diese Tatsache bestätigenden E-Mail der zuständigen Sachbearbeiterin am OLG geklärt werden konnten.
07.06.2021, 19:07
Also verstehe ich es richtig, du hast die Teilnahmebescheinigungen auch nicht beigelegt, oder? Die braucht ja auch nun wirklich niemand eigentlich.. Überlege jetzt fast einen Satz aufzunehmen, warum kein Arbeitsgemeinschaftszeugnis beiliegt.