02.06.2021, 11:47
Mündliche noten sind teilweise einfach recht beliebig.
Erstversuch
Schriftlich: ~9
Mündlich: 16
Gesamt: ca. 11
Zweitversuch
Schriftlich: ~12
Mündlich: 14
Gesamt: ca 12,5
War ich beim weiten Mal mündlich schlechter? Nö. Aber beim ersten Mal dachten sich die prüfer halt, hat sich unter Wert geschlagen. Beim zweiten Mal dachten sie sich, ca. 12,5 gesamt passt schon, 13 wären zu viel gesamt.
Erstversuch
Schriftlich: ~9
Mündlich: 16
Gesamt: ca. 11
Zweitversuch
Schriftlich: ~12
Mündlich: 14
Gesamt: ca 12,5
War ich beim weiten Mal mündlich schlechter? Nö. Aber beim ersten Mal dachten sich die prüfer halt, hat sich unter Wert geschlagen. Beim zweiten Mal dachten sie sich, ca. 12,5 gesamt passt schon, 13 wären zu viel gesamt.
02.06.2021, 12:00
Wer ist bitte so blöd und schreibt mit 11p ein zweites Mal
02.06.2021, 12:13
02.06.2021, 12:26
(01.06.2021, 15:48)Gast schrieb: Noch ein netter Punkt zur willkürlichen Themenwahl:
Bei einem Kumpel wurde in der mündlichen hauptsächlich aktuelle politische Themen vom Ö-Rechts Prüfer abgefragt, ohne dass diese einen Aufhänger für tiefergehendere rechtliche Fragen bildeten. D.h. wusste man dies, indem man fein detailliert die Nachrichten verfolgt hat easy und wenn nicht, war man aufgeschmissen. Hat mir einer Prüfung der rechtlichen Fähigkeiten nur noch mittelbar was zu tun (zB. welche Partei denn welchen Vorschlag bzgl. Legislaturperiode und Bundeskanzlerzeit unterbreitet oder wie eigentlich die letzte Wahl in der konkreten Großstadt ausgefallen ist).
Bei einer weiteren Freundin wurde bspw. gefragt, welche Berührungspunkte ein OVG und das BVerfG haben (das hat es sogar auf die Seite von Frau Klamser geschafft). Was man mit solchen Fragen erreichen will, erschließt sich mir auch nur bedingt.
Bei meiner Freundin damals im ersten Examen (das ist aber in der Tat paar Jahre her) hat ein Prof damals die Folgen des Brexit rauf und runter abgeprüft. Wohingegen es in der Parallelprüfung um 0815 AGB-Kontrollen und §§ 280, 241 bei Waschstraßen ging. Macht Freude!
Da ist man manchmal einfach nur froh, dass man es hinter sich hat.
Bei solchen Fragen muss man dann halt die Eier haben kurz nachzuhaken, was das ganze hier mit einer juristischen Prüfung zu tun hat. Vielleicht mit einem kurzen Wink ins JAG. Einfach mal kurz anmerken, dass es nicht Prüfungsstoff ist und hoffen, dass die anderen Prüfer mit aufspringen. Einfach nur zittern bis es vorbei ist hilft im Zweifel keinem.
02.06.2021, 12:55
(02.06.2021, 12:26)Gast schrieb:(01.06.2021, 15:48)Gast schrieb: Noch ein netter Punkt zur willkürlichen Themenwahl:
Bei einem Kumpel wurde in der mündlichen hauptsächlich aktuelle politische Themen vom Ö-Rechts Prüfer abgefragt, ohne dass diese einen Aufhänger für tiefergehendere rechtliche Fragen bildeten. D.h. wusste man dies, indem man fein detailliert die Nachrichten verfolgt hat easy und wenn nicht, war man aufgeschmissen. Hat mir einer Prüfung der rechtlichen Fähigkeiten nur noch mittelbar was zu tun (zB. welche Partei denn welchen Vorschlag bzgl. Legislaturperiode und Bundeskanzlerzeit unterbreitet oder wie eigentlich die letzte Wahl in der konkreten Großstadt ausgefallen ist).
Bei einer weiteren Freundin wurde bspw. gefragt, welche Berührungspunkte ein OVG und das BVerfG haben (das hat es sogar auf die Seite von Frau Klamser geschafft). Was man mit solchen Fragen erreichen will, erschließt sich mir auch nur bedingt.
Bei meiner Freundin damals im ersten Examen (das ist aber in der Tat paar Jahre her) hat ein Prof damals die Folgen des Brexit rauf und runter abgeprüft. Wohingegen es in der Parallelprüfung um 0815 AGB-Kontrollen und §§ 280, 241 bei Waschstraßen ging. Macht Freude!
Da ist man manchmal einfach nur froh, dass man es hinter sich hat.
Bei solchen Fragen muss man dann halt die Eier haben kurz nachzuhaken, was das ganze hier mit einer juristischen Prüfung zu tun hat. Vielleicht mit einem kurzen Wink ins JAG. Einfach mal kurz anmerken, dass es nicht Prüfungsstoff ist und hoffen, dass die anderen Prüfer mit aufspringen. Einfach nur zittern bis es vorbei ist hilft im Zweifel keinem.
den prüfer zu verärgern wäre notentechnischer selbstmord. da muss der vorsitzende von selbst eingreiffen.
02.06.2021, 13:22
(02.06.2021, 12:55)Sky schrieb:(02.06.2021, 12:26)Gast schrieb:(01.06.2021, 15:48)Gast schrieb: Noch ein netter Punkt zur willkürlichen Themenwahl:
Bei einem Kumpel wurde in der mündlichen hauptsächlich aktuelle politische Themen vom Ö-Rechts Prüfer abgefragt, ohne dass diese einen Aufhänger für tiefergehendere rechtliche Fragen bildeten. D.h. wusste man dies, indem man fein detailliert die Nachrichten verfolgt hat easy und wenn nicht, war man aufgeschmissen. Hat mir einer Prüfung der rechtlichen Fähigkeiten nur noch mittelbar was zu tun (zB. welche Partei denn welchen Vorschlag bzgl. Legislaturperiode und Bundeskanzlerzeit unterbreitet oder wie eigentlich die letzte Wahl in der konkreten Großstadt ausgefallen ist).
Bei einer weiteren Freundin wurde bspw. gefragt, welche Berührungspunkte ein OVG und das BVerfG haben (das hat es sogar auf die Seite von Frau Klamser geschafft). Was man mit solchen Fragen erreichen will, erschließt sich mir auch nur bedingt.
Bei meiner Freundin damals im ersten Examen (das ist aber in der Tat paar Jahre her) hat ein Prof damals die Folgen des Brexit rauf und runter abgeprüft. Wohingegen es in der Parallelprüfung um 0815 AGB-Kontrollen und §§ 280, 241 bei Waschstraßen ging. Macht Freude!
Da ist man manchmal einfach nur froh, dass man es hinter sich hat.
Bei solchen Fragen muss man dann halt die Eier haben kurz nachzuhaken, was das ganze hier mit einer juristischen Prüfung zu tun hat. Vielleicht mit einem kurzen Wink ins JAG. Einfach mal kurz anmerken, dass es nicht Prüfungsstoff ist und hoffen, dass die anderen Prüfer mit aufspringen. Einfach nur zittern bis es vorbei ist hilft im Zweifel keinem.
den prüfer zu verärgern wäre notentechnischer selbstmord. da muss der vorsitzende von selbst eingreiffen.
Ist nur schwierig, wenn es im Zweifel der Vorsitzende ist. :D
02.06.2021, 13:35
Ich sag ja nicht, dass man bei jeder nebensächlichen Frage gleich auf den Tisch steigen soll. Aber wenn die Prüfung komplett an dem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsstoff vorbeiläuft, sehe ich nicht ein, wieso ein sachlich, freundlich formulierter Hinweis, ob man nicht zu diesem Stoff zurückzukehren mag jemanden "verärgern" soll. So viel Professionalität erwarte ich von beiden Seiten. Und stattdessen panisch ne halbe Stunde vor mich hinzustottern und dann später aufm Forum über die Bewertung zu heulen ist jetzt vielleicht auch nicht das taktisch Schlauste. Man muss nicht durchgehend den Querulanten spielen und bei allem aufmucken, aber es leuchtet mir nicht ein, warum man in offensichtlich widrigen Situationen alles schlucken soll. Und später vor Gericht hält man dann auch schön die Fresse um den Richter nicht zu verärgern?
02.06.2021, 13:42
(02.06.2021, 13:35)Gast schrieb: Ich sag ja nicht, dass man bei jeder nebensächlichen Frage gleich auf den Tisch steigen soll. Aber wenn die Prüfung komplett an dem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsstoff vorbeiläuft, sehe ich nicht ein, wieso ein sachlich, freundlich formulierter Hinweis, ob man nicht zu diesem Stoff zurückzukehren mag jemanden "verärgern" soll. So viel Professionalität erwarte ich von beiden Seiten. Und stattdessen panisch ne halbe Stunde vor mich hinzustottern und dann später aufm Forum über die Bewertung zu heulen ist jetzt vielleicht auch nicht das taktisch Schlauste. Man muss nicht durchgehend den Querulanten spielen und bei allem aufmucken, aber es leuchtet mir nicht ein, warum man in offensichtlich widrigen Situationen alles schlucken soll. Und später vor Gericht hält man dann auch schön die Fresse um den Richter nicht zu verärgern?
Letzteres machen traurigerweise viele Anwälte und einige Richter nutzen das auch aus.
Hinweis ist sinnvoll. Würde aber trotzdem wetten, dass der Prüfer dem Hinweisgeber was dafür abzieht...
02.06.2021, 13:54
kannst ja deine Note für die Mitprüflinge opfern und den Held spielen. Prüfungssitution ist einfach mies. Absolutes Machtgefälle und gerichtlich nicht überprüfbar. Du bist also so oder so der Depp.
02.06.2021, 14:47
(30.05.2021, 22:24)Gast schrieb: 7,0 schriftlich
9,1 Endergebnis
Gutes Beispiel. 9,1 habe ich auch als Endergebnis, aber mit 8,5 aus den Klausuren.
Nur, um mal den Unterschied zwischen einem 7,0er und einem 8,5er Schnitt zu illustrieren: Das ist eine neunte 12P Klausur oder eine neunte und eine zehnte 6P Klausur. Wenn wir beide uns später bewerben, sind wir auf dem Papier gleich.
Dem Kollegen gönne ich natürlich die 9,1 und von mir aus auch 13,7. Mir geht es hier nur ums Prinzip.
Wir schreiben alle die gleichen Klausuren, damit Fairness und Vergleichbarkeit gewährleistet werden können. Warum sind die mündlichen Prüfungen dann derart vom Glücksfaktor abhängig? Ich wünsche es niemandem, 300 Seiten Protokolle des Vorsitzenden lesen zu müssen, wobei in jedem einzelnen drin steht, dass er mürrisch ist, sehr hart bewertet, Notensprünge praktisch nicht zulässt und nicht protokollfest ist.