30.05.2021, 19:29
(30.05.2021, 19:24)Gast schrieb:(30.05.2021, 19:06)Gast schrieb: Habe mal gehört, dass die Zeugnisse wohlwollend formuliert sein sollen
Das ist falsch!
Aus den Leitlinien Baden-Württembergs:
Da sich die Beurteilung an Artikel 33 Absatz 2 GG zu orientieren hat, ist sie im Gegensatz zum Zeugnis im Sinne des Arbeitsrechts nicht in einer kodierten Zeugnissprache abzufassen, vielmehr sind die Stärken und Schwächen der Referendarin oder des Referendars (Grundsatz: „Wahrheit vor Wohlwollen“; vgl. näher VGH Kassel, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 8 TP 1731/07) zutreffend zu schildern.
Ich bin aber nicht aus BW.
"Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitszeugnisse heute mindestens „befriedigend“ (Zeugniscode: „zur vollen Zufriedenheit“) sein (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13)."
30.05.2021, 19:33
(30.05.2021, 19:29)Gast schrieb:(30.05.2021, 19:24)Gast schrieb:(30.05.2021, 19:06)Gast schrieb: Habe mal gehört, dass die Zeugnisse wohlwollend formuliert sein sollen
Das ist falsch!
Aus den Leitlinien Baden-Württembergs:
Da sich die Beurteilung an Artikel 33 Absatz 2 GG zu orientieren hat, ist sie im Gegensatz zum Zeugnis im Sinne des Arbeitsrechts nicht in einer kodierten Zeugnissprache abzufassen, vielmehr sind die Stärken und Schwächen der Referendarin oder des Referendars (Grundsatz: „Wahrheit vor Wohlwollen“; vgl. näher VGH Kassel, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 8 TP 1731/07) zutreffend zu schildern.
Ich bin aber nicht aus BW.
"Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitszeugnisse heute mindestens „befriedigend“ (Zeugniscode: „zur vollen Zufriedenheit“) sein (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13)."
Stationszeugnis ≠ Arbeitszeugnis
30.05.2021, 19:41
(30.05.2021, 19:24)Gast schrieb:(30.05.2021, 19:06)Gast schrieb: Habe mal gehört, dass die Zeugnisse wohlwollend formuliert sein sollen
Das ist falsch!
Aus den Leitlinien Baden-Württembergs:
Da sich die Beurteilung an Artikel 33 Absatz 2 GG zu orientieren hat, ist sie im Gegensatz zum Zeugnis im Sinne des Arbeitsrechts nicht in einer kodierten Zeugnissprache abzufassen, vielmehr sind die Stärken und Schwächen der Referendarin oder des Referendars (Grundsatz: „Wahrheit vor Wohlwollen“; vgl. näher VGH Kassel, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 8 TP 1731/07) zutreffend zu schildern.
Der Beschluss bezog sich auf ein AG Zeugnis. Außerdem müssen die Äußerungen zutreffend sein. Wenn sich jemand nicht so sieht wie er da beschrieben wurde steht Aussage gegen Aussage.
Außerdem gebieten es die Regeln der Höflichkeit und des Anstands (Diplomatie) als ausbildende Behörde auch die Interessen des anderen zu berücksichtigen.
Und so ein Zeugnis vom Auswärtigen Amt, das man nicht vorzeigen kann, macht schon einen größeren Unterschied als ein schlechtes AG Zeugnis, das man eh nicht vorzeigt. In meinem BL gibt es gar keine AG Zeugnisse mehr. Außerdem gilt Wohlwollen auch bei Stationszeugnissen.
"Mit Recht hat das Verwaltungsgericht zwar eine Grenze der Formulierungsfreiheit bei der Abfassung von Stationszeugnissen darin gesehen, dass sie keine ehrverletzenden Passagen enthalten dürfen und prinzipiell wohlwollend formuliert werden sollten."
30.05.2021, 21:02
So ein Zeugnis würde ich eher weglassen. Es vermittelt einen schlechten Eindruck.
Möglicherweise will es niemand sehen: dann zählt alles andere.
Möglicherweise will man es auf Nachfrage doch sehen: dann stehst du auch nicht viel schlechter da als vorher. Denn wer aktiv nach diesem Zeugnis in den Unterlagen sucht wird es auch sehen und bewerten wollen.
Also mit dem Ding den Popo abwischen und vergessen.
Möglicherweise will es niemand sehen: dann zählt alles andere.
Möglicherweise will man es auf Nachfrage doch sehen: dann stehst du auch nicht viel schlechter da als vorher. Denn wer aktiv nach diesem Zeugnis in den Unterlagen sucht wird es auch sehen und bewerten wollen.
Also mit dem Ding den Popo abwischen und vergessen.
31.05.2021, 06:21
Du musst gegen das Zeugnis vorgehen, meiner Ansicht nach geht sowas auch in Rederendariat nicht. Solche Formulierungen sind unfair und an der Grenze zur Diffamierung.
Hier ein Leitfaden, wie Zeugnisse im Referendariat zu erstellen sind:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.bran...dienst.pdf
Hier ein Leitfaden, wie Zeugnisse im Referendariat zu erstellen sind:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.bran...dienst.pdf
31.05.2021, 08:47
(31.05.2021, 06:21)Gast schrieb: Du musst gegen das Zeugnis vorgehen, meiner Ansicht nach geht sowas auch in Rederendariat nicht. Solche Formulierungen sind unfair und an der Grenze zur Diffamierung.
Hier ein Leitfaden, wie Zeugnisse im Referendariat zu erstellen sind:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.bran...dienst.pdf
Danke, werde ich machen.
31.05.2021, 09:06
[quote pid='134117' dateline='1622387882']
Die Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen und als ich wegen Kulanz gefragt habe wurde abgelehnt.
[/quote]
Was denn nun?
Die Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen und als ich wegen Kulanz gefragt habe wurde abgelehnt.
[/quote]
Was denn nun?
31.05.2021, 09:59
ha! da hat der troll sich verplappert!
31.05.2021, 10:07
Ich glaube diese Geschichte langsam auch nicht mehr. Ich habe das Gefühl, dass wir hier unters Licht geführt werden sollen.
Das Zeugnis ist (mangels Außenwirkung) kein VA. Mithin kann es auch keine Widerspruchsfrist geben.
Das Zeugnis ist (mangels Außenwirkung) kein VA. Mithin kann es auch keine Widerspruchsfrist geben.
31.05.2021, 10:09
Meint ihr echt jemand hat so große Langeweile, dass er uns mit einem solchen thread hier nerven muss? Kann mir sowas immer schwer vorstellen