22.05.2021, 07:32
(21.05.2021, 21:47)Gast schrieb:(21.05.2021, 20:45)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 14:14)Gast schrieb:(21.05.2021, 14:12)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 13:43)Gast schrieb: Dummes Gelaber. Die Leistung des Proberichters wird primär an seinen Erledigungszahlen gemessen. Wenn die passen, dann scheint er auch im HO recht effizient zu arbeiten.
@TE
Die HO-Möglichkeiten werden allerdings durch die Technik begrenzt. Für die Aktenbearbeitung brauchst Du Fachanwendungen, für die Du einen Anschluss ans Landesdatennetz benötigst. Einfach Dienstlaptop mit VPN funktioniert da (angeblich) nicht.
Außerdem kannst Du natürlich an altmodische Dienstvorgesetzte geraten, für die ein guter ProRi gefälligst von Mo-Fri spätestens um 9 Uhr im Büro zu sein hat. Er kann es zwar nicht anordnen, aber er kann dir auf anderem Wege auf's Dach steigen, wenn Du die "guten Ratschläge" nicht befolgst.
Welchen Dienstvorgesetzten soll der Proberichter denn am AG haben, der einen Einblick in die Anwesenheit bei Gericht hat?
Angst vor den Blicken der Geschäftsstelle finde ich auch lustig :) ("Als ich 10:00 Uhr mit nem Kaffee in der Hand reinkam, hat mich der Wachtmeister irgendwie komisch angeguckt..."). Wer vor sowas Angst hat, der wird mit den Parteien am Amtsgericht viel Spaß haben...
Der Dienstvorgesetzte fragt beim AG-Direktor und bei der GS nach.
Das ist so eine absurde Vorstellung. Ein Direktor der die Richter über die Geschäftsstelle überwacht.
Ganz ehrlich, wenn ich tot in meinem Dienstzimmer liegen würde, die Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle wären die letzten die es mitbekommen würden. Immer wieder lustig, wie sich Leute außerhalb der Justiz die Arbeitsabläufe bei Gericht vorstellen. Die 5 Besuche während der Zivilstation reichen für einen Überblick schlicht nicht aus...
Die Verwaltungsleitung eines Landgerichts obliegt einem Präsidenten nicht einem Direktor.
Ansonsten kannst Du es gern absurd finden. Mir ging es nicht anders, auch wenn ich's nicht lustig fand. Mein damaliger Dienstvorgesetzter hat sich beim Direktor des AGs, an dem ich eingesetzt war, über die Führung meiner Amtsgeschäfte erkundigt (andere Erkenntnisquellen standen ihm ja auch kaum zur Verfügung). Dabei wurde - aus welchen Gründen auch immer - thematisiert, dass ich doch häufig recht spät zum Dienst erschiene. (Mit dem AG-Direktor habe ich mich eigentlich recht gut verstanden, keine Ahnung was das sollte.)
Das wiederum nahm der werte Herr Landgerichtspräsident zum Anlass, mir eine Predigt zu halten, dass "man" doch in den Morgenstunden viel produktiver sei und ich doch bitte auch morgens für die Geschäftsstelle erreichbar sein solle.
Und mit den Mitarbeiterinnen meiner Geschäftsstelle hat er ebenfalls gesprochen. Die hatten allerdings dummerweise nur Gutes zu berichten.
Und das hat sich auf deine weitere Karriere wie ausgewirkt? Gar nicht?
22.05.2021, 09:27
Also aus meiner Zeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann ich mitteilen, dass bei uns - zumindest bis Corona - das Konzept des "Präsenzgerichts" hochgehalten wurde: Jeder Richter ist an jeden Tag, an dem er keinen Urlaub etc. hat, für eine gewisse Zeit am Arbeitsplatz im Gericht anwesend. Das wurde vom OVG bis zu den einzelnen VGs erbittert durchgezogen. Selbst während der Hochphase der Pandemie mussten die Erprobungsrichter zumindest dreimal die Woche ins Gericht kommen. Auch hinsichtlich der konkreten Arbeitszeiteinteilung haben die meisten Vorsitzenden der ersten Instanz erwartet, dass man bis zu einer bestimmten Zeit im Büro ist und bleibt. Mangels digitaler Aktenführung war es ja auch schwer, viel von zuhause zu erledigen.
So viel zum Konzept der freien Arbeitszeiteinteilung. Das mag ein Extremfall sein, aber ich fand es grauslich und irgendwie auch ein Armutszeichen der Organisationsfähigkeit und des Vertrauens gegenüber den Richtern.
So viel zum Konzept der freien Arbeitszeiteinteilung. Das mag ein Extremfall sein, aber ich fand es grauslich und irgendwie auch ein Armutszeichen der Organisationsfähigkeit und des Vertrauens gegenüber den Richtern.
22.05.2021, 13:07
(21.05.2021, 21:47)Gast schrieb:(21.05.2021, 20:45)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 14:14)Gast schrieb:(21.05.2021, 14:12)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 13:43)Gast schrieb: Dummes Gelaber. Die Leistung des Proberichters wird primär an seinen Erledigungszahlen gemessen. Wenn die passen, dann scheint er auch im HO recht effizient zu arbeiten.
@TE
Die HO-Möglichkeiten werden allerdings durch die Technik begrenzt. Für die Aktenbearbeitung brauchst Du Fachanwendungen, für die Du einen Anschluss ans Landesdatennetz benötigst. Einfach Dienstlaptop mit VPN funktioniert da (angeblich) nicht.
Außerdem kannst Du natürlich an altmodische Dienstvorgesetzte geraten, für die ein guter ProRi gefälligst von Mo-Fri spätestens um 9 Uhr im Büro zu sein hat. Er kann es zwar nicht anordnen, aber er kann dir auf anderem Wege auf's Dach steigen, wenn Du die "guten Ratschläge" nicht befolgst.
Welchen Dienstvorgesetzten soll der Proberichter denn am AG haben, der einen Einblick in die Anwesenheit bei Gericht hat?
Angst vor den Blicken der Geschäftsstelle finde ich auch lustig :) ("Als ich 10:00 Uhr mit nem Kaffee in der Hand reinkam, hat mich der Wachtmeister irgendwie komisch angeguckt..."). Wer vor sowas Angst hat, der wird mit den Parteien am Amtsgericht viel Spaß haben...
Der Dienstvorgesetzte fragt beim AG-Direktor und bei der GS nach.
Das ist so eine absurde Vorstellung. Ein Direktor der die Richter über die Geschäftsstelle überwacht.
Ganz ehrlich, wenn ich tot in meinem Dienstzimmer liegen würde, die Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle wären die letzten die es mitbekommen würden. Immer wieder lustig, wie sich Leute außerhalb der Justiz die Arbeitsabläufe bei Gericht vorstellen. Die 5 Besuche während der Zivilstation reichen für einen Überblick schlicht nicht aus...
Die Verwaltungsleitung eines Landgerichts obliegt einem Präsidenten nicht einem Direktor.
Ansonsten kannst Du es gern absurd finden. Mir ging es nicht anders, auch wenn ich's nicht lustig fand. Mein damaliger Dienstvorgesetzter hat sich beim Direktor des AGs, an dem ich eingesetzt war, über die Führung meiner Amtsgeschäfte erkundigt (andere Erkenntnisquellen standen ihm ja auch kaum zur Verfügung). Dabei wurde - aus welchen Gründen auch immer - thematisiert, dass ich doch häufig recht spät zum Dienst erschiene. (Mit dem AG-Direktor habe ich mich eigentlich recht gut verstanden, keine Ahnung was das sollte.)
Das wiederum nahm der werte Herr Landgerichtspräsident zum Anlass, mir eine Predigt zu halten, dass "man" doch in den Morgenstunden viel produktiver sei und ich doch bitte auch morgens für die Geschäftsstelle erreichbar sein solle.
Und mit den Mitarbeiterinnen meiner Geschäftsstelle hat er ebenfalls gesprochen. Die hatten allerdings dummerweise nur Gutes zu berichten.
Glaub ich dir, dass du das so erlebt hast. Aber wie um Himmels Willen kommst du darauf, aus dieser einzelnen, sicher ungewöhnlichen Erfahrung den Grundsatz abzuleiten, dass - Zitat - der
Dienstvorgesetzte beim AG-Direktor und bei der GS nachfragt?
22.05.2021, 17:42
(22.05.2021, 13:07)Gast schrieb:(21.05.2021, 21:47)Gast schrieb:(21.05.2021, 20:45)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 14:14)Gast schrieb:(21.05.2021, 14:12)Der echte Norden schrieb: Welchen Dienstvorgesetzten soll der Proberichter denn am AG haben, der einen Einblick in die Anwesenheit bei Gericht hat?
Angst vor den Blicken der Geschäftsstelle finde ich auch lustig :) ("Als ich 10:00 Uhr mit nem Kaffee in der Hand reinkam, hat mich der Wachtmeister irgendwie komisch angeguckt..."). Wer vor sowas Angst hat, der wird mit den Parteien am Amtsgericht viel Spaß haben...
Der Dienstvorgesetzte fragt beim AG-Direktor und bei der GS nach.
Das ist so eine absurde Vorstellung. Ein Direktor der die Richter über die Geschäftsstelle überwacht.
Ganz ehrlich, wenn ich tot in meinem Dienstzimmer liegen würde, die Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle wären die letzten die es mitbekommen würden. Immer wieder lustig, wie sich Leute außerhalb der Justiz die Arbeitsabläufe bei Gericht vorstellen. Die 5 Besuche während der Zivilstation reichen für einen Überblick schlicht nicht aus...
Die Verwaltungsleitung eines Landgerichts obliegt einem Präsidenten nicht einem Direktor.
Ansonsten kannst Du es gern absurd finden. Mir ging es nicht anders, auch wenn ich's nicht lustig fand. Mein damaliger Dienstvorgesetzter hat sich beim Direktor des AGs, an dem ich eingesetzt war, über die Führung meiner Amtsgeschäfte erkundigt (andere Erkenntnisquellen standen ihm ja auch kaum zur Verfügung). Dabei wurde - aus welchen Gründen auch immer - thematisiert, dass ich doch häufig recht spät zum Dienst erschiene. (Mit dem AG-Direktor habe ich mich eigentlich recht gut verstanden, keine Ahnung was das sollte.)
Das wiederum nahm der werte Herr Landgerichtspräsident zum Anlass, mir eine Predigt zu halten, dass "man" doch in den Morgenstunden viel produktiver sei und ich doch bitte auch morgens für die Geschäftsstelle erreichbar sein solle.
Und mit den Mitarbeiterinnen meiner Geschäftsstelle hat er ebenfalls gesprochen. Die hatten allerdings dummerweise nur Gutes zu berichten.
Glaub ich dir, dass du das so erlebt hast. Aber wie um Himmels Willen kommst du darauf, aus dieser einzelnen, sicher ungewöhnlichen Erfahrung den Grundsatz abzuleiten, dass - Zitat - der
Dienstvorgesetzte beim AG-Direktor und bei der GS nachfragt?
Ich habe keinen Grundsatz behauptet. Ich habe auf die implizite Frage des Vorposters geantwortet, welche Erkenntnismöglichkeiten der Landgerichtspräsident zu den Anwesenheitszeiten des Proberichters hat.
Wie üblich oder unüblich dieser Vorgang im Gesamtmaßstab war, kann ich nicht beurteilen. Es ist naheliegend, dass es starke regionale Unterschiede bei der dienstlichen Beurteilung von Proberichtern gibt. Dass es Dienstvorgesetzte gibt, die meinen, sie dürften in Gutsherrenmanier in die Amtsführung von Proberichtern reinregieren, ist jedenfalls nach meiner Nahbereichsempirie nicht besonders ungewöhnlich. Auch die ewigen Querelen wegen der "ständigen Abwesenheit" von Richtern nicht. Mir ist der Fall eines Verwaltungsgerichts bekannt, wo der Präsident sich sogar gegenüber Lebenzeit-Richtern anmaßt, ihnen Anwesenheitszeiten diktieren zu wollen. Warum die sich den Schwachsinn gefallen lassen, statt diesem Hanswurst die Tür zu zeigen, wird mir für immer ein Rätsel bleiben.
22.05.2021, 18:17
(22.05.2021, 17:42)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:07)Gast schrieb:(21.05.2021, 21:47)Gast schrieb:(21.05.2021, 20:45)Der echte Norden schrieb:(21.05.2021, 14:14)Gast schrieb: Der Dienstvorgesetzte fragt beim AG-Direktor und bei der GS nach.
Das ist so eine absurde Vorstellung. Ein Direktor der die Richter über die Geschäftsstelle überwacht.
Ganz ehrlich, wenn ich tot in meinem Dienstzimmer liegen würde, die Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle wären die letzten die es mitbekommen würden. Immer wieder lustig, wie sich Leute außerhalb der Justiz die Arbeitsabläufe bei Gericht vorstellen. Die 5 Besuche während der Zivilstation reichen für einen Überblick schlicht nicht aus...
Die Verwaltungsleitung eines Landgerichts obliegt einem Präsidenten nicht einem Direktor.
Ansonsten kannst Du es gern absurd finden. Mir ging es nicht anders, auch wenn ich's nicht lustig fand. Mein damaliger Dienstvorgesetzter hat sich beim Direktor des AGs, an dem ich eingesetzt war, über die Führung meiner Amtsgeschäfte erkundigt (andere Erkenntnisquellen standen ihm ja auch kaum zur Verfügung). Dabei wurde - aus welchen Gründen auch immer - thematisiert, dass ich doch häufig recht spät zum Dienst erschiene. (Mit dem AG-Direktor habe ich mich eigentlich recht gut verstanden, keine Ahnung was das sollte.)
Das wiederum nahm der werte Herr Landgerichtspräsident zum Anlass, mir eine Predigt zu halten, dass "man" doch in den Morgenstunden viel produktiver sei und ich doch bitte auch morgens für die Geschäftsstelle erreichbar sein solle.
Und mit den Mitarbeiterinnen meiner Geschäftsstelle hat er ebenfalls gesprochen. Die hatten allerdings dummerweise nur Gutes zu berichten.
Glaub ich dir, dass du das so erlebt hast. Aber wie um Himmels Willen kommst du darauf, aus dieser einzelnen, sicher ungewöhnlichen Erfahrung den Grundsatz abzuleiten, dass - Zitat - der
Dienstvorgesetzte beim AG-Direktor und bei der GS nachfragt?
Ich habe keinen Grundsatz behauptet. Ich habe auf die implizite Frage des Vorposters geantwortet, welche Erkenntnismöglichkeiten der Landgerichtspräsident zu den Anwesenheitszeiten des Proberichters hat.
Wie üblich oder unüblich dieser Vorgang im Gesamtmaßstab war, kann ich nicht beurteilen. Es ist naheliegend, dass es starke regionale Unterschiede bei der dienstlichen Beurteilung von Proberichtern gibt. Dass es Dienstvorgesetzte gibt, die meinen, sie dürften in Gutsherrenmanier in die Amtsführung von Proberichtern reinregieren, ist jedenfalls nach meiner Nahbereichsempirie nicht besonders ungewöhnlich. Auch die ewigen Querelen wegen der "ständigen Abwesenheit" von Richtern nicht. Mir ist der Fall eines Verwaltungsgerichts bekannt, wo der Präsident sich sogar gegenüber Lebenzeit-Richtern anmaßt, ihnen Anwesenheitszeiten diktieren zu wollen. Warum die sich den Schwachsinn gefallen lassen, statt diesem Hanswurst die Tür zu zeigen, wird mir für immer ein Rätsel bleiben.
Hier haben die Richter jedenfalls so viel Ego, um sich so einen Unsinn nicht gefallen zu lassen. Berichtest du aus Bayern? Da ist ja vieles anders....
22.05.2021, 21:31
In Bayern sind beinahe alle VG Richter halt vorher lange als Beamte in der Verwaltung. Das prägt halt bzgl Präsenz.
Hier: mir egal was Vorsitzender denkt. Er kann mich sowieso jederzeit im home office anrufen. Wir machen vll 1 mal pro Monat was als Kammer (also etwas, das nicht Einzelrichterübertragung oder so ist). Manchmal sprechen wir in einer Woche nur einmal.
Hier: mir egal was Vorsitzender denkt. Er kann mich sowieso jederzeit im home office anrufen. Wir machen vll 1 mal pro Monat was als Kammer (also etwas, das nicht Einzelrichterübertragung oder so ist). Manchmal sprechen wir in einer Woche nur einmal.
22.05.2021, 22:07
(22.05.2021, 21:31)Gast schrieb: In Bayern sind beinahe alle VG Richter halt vorher lange als Beamte in der Verwaltung. Das prägt halt bzgl Präsenz.
Hier: mir egal was Vorsitzender denkt. Er kann mich sowieso jederzeit im home office anrufen. Wir machen vll 1 mal pro Monat was als Kammer (also etwas, das nicht Einzelrichterübertragung oder so ist). Manchmal sprechen wir in einer Woche nur einmal.
Das ist sicher eine Erklärung für Bayern, aber ich kenne es auch aus dem Norden. Mich hat sehr gewundert, wie beamtenähnlich hierarchisch die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgebaut ist, insbesondere der Grundsatz: "Das haben wir schon immer so gemacht." und "Seniorität hat immer Recht". Im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit scheint die richterliche Unabhängigkeit unter vielen Präsidenten und Vorsitzenden ein zartes Pflänzchen zu sein.
22.05.2021, 22:10
Also es ist doch so: Richterliche Unabhängigkeit. In der Theorie gilt also: Du hast keine festen Arbeitszeiten, kannst kommen und gehen wann du willst.
In der Praxis wird das beschränkt durch:
- fehlende eAkte, dh. du musst jedenfalls X Tage die Woche kommen und eine Akten (Post) bearbeiten oder abholen
- in der Probezeit dadurch, dass du von vielen Dingen noch keine Ahnung hast und daher sehr häufig Kollegen fragen musst, was vor Ort einfach besser und schneller geht
- durch einen überkritischen Präsidenten, von dem man durch die Blume zu hören bekommt, dass man gefälligst jeden Tag von 9-15 Uhr da sein sollte; das kann dir ggf. egal sein, wenn deine Leistung ansonsten gut ist, wenn deine Leistung ansonsten aber nicht so gut ist (insb. Erledigungszahlen) könnte das halt ein weiterer Kritikpunkt sein und sich negativ auf deine Bewertungen durchschlagen
In der Praxis wird das beschränkt durch:
- fehlende eAkte, dh. du musst jedenfalls X Tage die Woche kommen und eine Akten (Post) bearbeiten oder abholen
- in der Probezeit dadurch, dass du von vielen Dingen noch keine Ahnung hast und daher sehr häufig Kollegen fragen musst, was vor Ort einfach besser und schneller geht
- durch einen überkritischen Präsidenten, von dem man durch die Blume zu hören bekommt, dass man gefälligst jeden Tag von 9-15 Uhr da sein sollte; das kann dir ggf. egal sein, wenn deine Leistung ansonsten gut ist, wenn deine Leistung ansonsten aber nicht so gut ist (insb. Erledigungszahlen) könnte das halt ein weiterer Kritikpunkt sein und sich negativ auf deine Bewertungen durchschlagen