14.05.2021, 16:03
14.05.2021, 16:17
14.05.2021, 16:24
Wie fandet ihr die Klausur? Gut machbar oder eine der schlimmeren?
14.05.2021, 16:30
14.05.2021, 16:31
(14.05.2021, 16:24)NRW_Examen2021 schrieb: Wie fandet ihr die Klausur? Gut machbar oder eine der schlimmeren?
Ich hab eine 3 schichtige Schachtellösung. Ich fand bei dem Aufbau den Überblick zu behalten etwas schwer und dort die richtigen Stellen kurz zu halten.
Also in der Prüfung der rmk des kostenbescheid es, die rmk der Ersatzvornahme und darin die rmk der hypothetischen Grundvfg.
Materiell ging es ja wirklich mit der Hilfestellung.
Trotzdem hab ich kein gutes Gefühl.
14.05.2021, 16:34
Habt ihr den 52 II BHKG als Lex specials?
ich hab den in die Paragraphenkette zu dem 77 vwvg geschrieben.... Ahhhh
ich hab den in die Paragraphenkette zu dem 77 vwvg geschrieben.... Ahhhh
14.05.2021, 16:44
14.05.2021, 17:02
Bzgl. der Räumung des Weges (ca.840€) habe ich erst recht die Kostenpflichtigkeit verneint. War eine öffentliche Straße und er kann nicht dafür belangt werden, da er diesen Umstand nicht zu verantworten hat. Wusste nicht, wofür sonst die Kosten genannten waren.
14.05.2021, 17:12
(14.05.2021, 15:52)Gast schrieb:(14.05.2021, 15:47)GastNRW21 schrieb: Mag mal jemand den Fall grob schildern? Klingt verdächtig nach der V1 Klausur im Januar in NRW...
Heute war V2
Anwaltlich Begutachten
Mandant hat einen Kostenbescheid von der Stadt bekommen über Einsatzkosten wegen Öl auf Gewässer. Das Gewässer geht über 2 Grundstücke. Vom
Teil des Mandanten gelangt man da nicht runter weil das 10m hohe Felsen sind. Vom Teil des anderen Grundstückseigentümers gibt es ein seichtes Ufer. Da ist auch ein stillgelegtes Werksgelände das für jedermann zugänglich ist. In dem
See ölt ein heizgerät. Das liegt in der Nähe von dem
Seichten Ufer. Der Ölfilm geht über beide Grundstücke laut Skizze. Zu dem Werksgelände gibt es nur eine Zufahrt und die war mit Bäumen versperrt. Das heizgerät ist aber zu schwer um es von
Der Straße aus da hinzutragen. Die Vermutung liegt nahe dass es aus einer Halle von dem
Werksgelände kommt.
Die Stadt hat ihr einschreiten auf 18 OBG gestützt.
Es wurde auf BHKG, LWG und WHG hingewiesen.
Die Stadt hat keine anstalten gemacht gegen die Eigentümerin des Werksgeländes zu ermitteln.
Hat jemand die dem Fall zugrundeliegende Rechtsprechung gefunden?
14.05.2021, 17:18
Habt ihr alle im Praktischen Teil eine Anfechtungsklage gemacht?