11.03.2013, 14:08
Für alle, die sich über die Klausuren austauschen möchten, die im April geschrieben werden:
02.04. - Z1
04.04. - Z2
05.04. - Z3
08.04. - Z4
09.04. - S1
11.04. - S2
12.04. - V1
15.04. - V2
02.04. - Z1
04.04. - Z2
05.04. - Z3
08.04. - Z4
09.04. - S1
11.04. - S2
12.04. - V1
15.04. - V2
19.04.2013, 10:59
1. Tag: ZU-Klausur (Urteil)
K ist mit M verheiratet. Sie besitzt ein paar Autos, unter anderem ein Oldtimer, der etwas renovierungsbedürftig ist. M bringt das Auto in die Werkstatt des B, dort soll es repariert werden. B repariert das Auto. Als M das Auto abholen will, fällt ihm auf, dass die Reparatur aus seiner Sicht mangelhaft sei. Er will es mitnehmen, B verweigert aber die Herausgabe, solange M nicht gezahlt hat. M zieht von dannen. Nunmehr klagt K auf Herausgabe des Autos gegen B. B verweigert weiterhin, bis K die Reparatur gezahlt hat.
2.Tag A2-Klausur (Kautelarklausur)
Mandantin hat ein "Online-Shop-Komplett-System" entwickelt. Dieses möchte sie ihrer Konzernschwester zur Verfügung stellen, es soll aber gewährleistet sein, dass diese daran nichts verändert, keine Betriebsgeheimnisse verrät und das Urheberrecht der Mandantin beachtet. Vertragsentwurf wurde beigefügt, dieser sollte überarbeitet und um weitere sinnvolle Klauseln erweitert werden.
Desweiteren hat sich die Mandantin auf die Veredelung von Papier spezialisiert. Für sie sollte noch eine Eigentumsvorbehaltsklausel entworfen werden.
3.Tag ZG-Klausur (Relation)
Nachbarschaftsstreit. A hat 2 Videokameras installiert, eine ist auf den Gehweg gerichtet, eine in den Garten. B behauptet, er müsse jeden Tag unter den Augen von Kamera 1(Straße) zur Arbeit fahren, da diese so auf den Gehweg gerichtet sei, dass er ihr gar nicht entkommen könne. Kamera 2(Garten) sei hingegen auf seinen Garten ausgerichtet. Er verklagt daher A, dass dieser die Videokameras abbaut, hilfsweise sie so einstellt, dass er nicht mehr von ihnen erfasst wird. A erhebt Widerklage. Die Hunde des B würden pausenlos bellen, das sollten sie bitte nachts und zwischen 12 und 15 Uhr unterlassen. Desweiteren würde die Katze des B dauernd in ihren Garten laufen. Ortstermin, Zeugenaussagen.
4.Tag A1-Klausur
Und wieder Familienstreitereien. Mandantin ist Mutter, Gegner ist ihr Sohn. Ehemann und Tochter sind verstorben. Mandantin will von ihrem Sohn Darlehen zurückgezahlt haben (200.000€) und außerdem noch 2x5000€ aus einer Vereinbarung aus dem Jahr 2000. Dort hatte ihr Mann und sie ihrem Sohn den Kaufpreis für ein Grundstück i.h.v. 100.000€ gezahlt, er sollte dafür lebenslänglich 5.000€ an die Mandantin blechen. Sohn behauptet jetzt 1) Kündigung des Darlehens nicht zugegangen; 2) 5.000€-Vereinbarung durch Aufhebung hinfällig, könnte sein Steuerberater auch beweisen. Dann erhebt sohn gegen Mutter noch seinen Pflichtteilsanspruch i.h.v. 150.000€. Mandantin meint, das kanner haben, aber dafür müsste er dann wiederum ein weiteres Grundstück herausgeben, dass sie ihm geschenkt habe, weil er grob undankbar war (besucht sie nie, lässt sie nicht seine kinder sehen, war nicht im krankenhaus bei ihr etc.).
5.Tag S1-Klausur
A hat ne Tankkarte von seinem Chef und nutzt diese 8x, um den LkW seines Kollegen vollzutanken. Als der Chef das rauskriegt und ihn zu rede stellt, beleidigt er ihn und schlägt ihm so hart aufe zwölf, dass sein auge rechts auf 2% sehleistung runter geht. Verwertbarkeit von Zeugenaussagen des Schwippschwagers.
6.Tag VR-Klausur (Behördensicht)
A hat aufm platten Land nen Hof mit ein paar Tieren. Bei ner Ortsbegehung wird festgestellt, dass die Tier schlecht gehalten werden, die hauseigene Kläranlage nicht funktioniert, Gülle lagert etc. Er bekommt ein paar Bescheide, das abzustellen, da tut sich aber nichts genaues. An einem Tag wird er dann bei ner Polizeikontrolle fuchtig und der Richter schickt ihn vorübergehend in die Psychiatire. Da kommt die Stunde der Behörde. Alle hin zum Bauernhof und da wird aufgeräumt. Tiere Weg, Kläranlage wird abgepumpt, Gülle wird abtransportiert, Farben und Öle werden entfernt sowie ein paar Asbestziegel. Das lässt der Typ erstmal auf sich beruhen, 2 Monate später kommt dann der Kostenbescheid - 17.000€. Dagegen legt er widerspruch ein. Bürger meint, das sei alles brauchbar.
7.Tag S2-Wahlklausur:
A fängt vor der Bank Oma B ab und erzählt ihr einen vom Pferd, dass total viele Geldscheine gefälscht sind. Sie gibt ihm 20 50€-Scheine, damit er sie sich mal durchgucken kann. Er sagt bei einem: Der ist gefälscht, tauschen sie den schnell um. Oma geht mit dem schein inne bank und lässt ihm die 950€. Er dampf ab, wird aber nach ein paar Metern vom zeugen überwältig. Seine Einlassung: Er sei BKA-Beamte und würde als verdeckter ERmittler arbeiten. Er sei einer Geldtransportüberfallbande auf den Fersen und wollte sich da einschleichen. Die hätten ihn als Aufnahmeritual das durchführen lassen. Er sei dabei beobachtet worden, damit die gucken können, ob er auch erfolg hat.
Laut Bearbeitervermerk stimmte die Story auch noch.
Im zweiten Teil fährt der mit 3,2 promille auto und wird angehalten. Blutprobeentnahme durch krankenschwester, verwertung der einlassung trotz fehlender belehrung etc.
8.Tag VA-Klausur:
A ist Schausteller und möchte gern auf den Osnabrücker Frühlingsmarkt. Er hat ein Fahrgeschäft. Dieses Fahrgeschäft gibt es in 2 Versionen, eine kleinere und eine größere. Die größere gibt es 3x in Deutschland. A hat die kleinere. Diese hat er umfangreich mit bayerischen Motiven gestaltet. A wurde seit mehreren Jahren regelmäßig der Zugang zum Frühlingsmarkt verweigert. Auch dieses Jahr hatte er einen Antrag gestellt, wurde aber nicht zugelassen. Nach dem Ende des Frühlingsmarktes 2013 kommt er deswegen zum Anwalt und will das mal geklärt wissen. Behörde stützt sich auf Verwaltungsrichtlinie des Marktausschusses. Fahrgeschäft sei nicht attraktiv genug, da kleiner, außerdem hätten bayerische Motive nichts auf dem Markt verloren und schließlich sei sein Konkurrent bekannt und bewährt.
K ist mit M verheiratet. Sie besitzt ein paar Autos, unter anderem ein Oldtimer, der etwas renovierungsbedürftig ist. M bringt das Auto in die Werkstatt des B, dort soll es repariert werden. B repariert das Auto. Als M das Auto abholen will, fällt ihm auf, dass die Reparatur aus seiner Sicht mangelhaft sei. Er will es mitnehmen, B verweigert aber die Herausgabe, solange M nicht gezahlt hat. M zieht von dannen. Nunmehr klagt K auf Herausgabe des Autos gegen B. B verweigert weiterhin, bis K die Reparatur gezahlt hat.
2.Tag A2-Klausur (Kautelarklausur)
Mandantin hat ein "Online-Shop-Komplett-System" entwickelt. Dieses möchte sie ihrer Konzernschwester zur Verfügung stellen, es soll aber gewährleistet sein, dass diese daran nichts verändert, keine Betriebsgeheimnisse verrät und das Urheberrecht der Mandantin beachtet. Vertragsentwurf wurde beigefügt, dieser sollte überarbeitet und um weitere sinnvolle Klauseln erweitert werden.
Desweiteren hat sich die Mandantin auf die Veredelung von Papier spezialisiert. Für sie sollte noch eine Eigentumsvorbehaltsklausel entworfen werden.
3.Tag ZG-Klausur (Relation)
Nachbarschaftsstreit. A hat 2 Videokameras installiert, eine ist auf den Gehweg gerichtet, eine in den Garten. B behauptet, er müsse jeden Tag unter den Augen von Kamera 1(Straße) zur Arbeit fahren, da diese so auf den Gehweg gerichtet sei, dass er ihr gar nicht entkommen könne. Kamera 2(Garten) sei hingegen auf seinen Garten ausgerichtet. Er verklagt daher A, dass dieser die Videokameras abbaut, hilfsweise sie so einstellt, dass er nicht mehr von ihnen erfasst wird. A erhebt Widerklage. Die Hunde des B würden pausenlos bellen, das sollten sie bitte nachts und zwischen 12 und 15 Uhr unterlassen. Desweiteren würde die Katze des B dauernd in ihren Garten laufen. Ortstermin, Zeugenaussagen.
4.Tag A1-Klausur
Und wieder Familienstreitereien. Mandantin ist Mutter, Gegner ist ihr Sohn. Ehemann und Tochter sind verstorben. Mandantin will von ihrem Sohn Darlehen zurückgezahlt haben (200.000€) und außerdem noch 2x5000€ aus einer Vereinbarung aus dem Jahr 2000. Dort hatte ihr Mann und sie ihrem Sohn den Kaufpreis für ein Grundstück i.h.v. 100.000€ gezahlt, er sollte dafür lebenslänglich 5.000€ an die Mandantin blechen. Sohn behauptet jetzt 1) Kündigung des Darlehens nicht zugegangen; 2) 5.000€-Vereinbarung durch Aufhebung hinfällig, könnte sein Steuerberater auch beweisen. Dann erhebt sohn gegen Mutter noch seinen Pflichtteilsanspruch i.h.v. 150.000€. Mandantin meint, das kanner haben, aber dafür müsste er dann wiederum ein weiteres Grundstück herausgeben, dass sie ihm geschenkt habe, weil er grob undankbar war (besucht sie nie, lässt sie nicht seine kinder sehen, war nicht im krankenhaus bei ihr etc.).
5.Tag S1-Klausur
A hat ne Tankkarte von seinem Chef und nutzt diese 8x, um den LkW seines Kollegen vollzutanken. Als der Chef das rauskriegt und ihn zu rede stellt, beleidigt er ihn und schlägt ihm so hart aufe zwölf, dass sein auge rechts auf 2% sehleistung runter geht. Verwertbarkeit von Zeugenaussagen des Schwippschwagers.
6.Tag VR-Klausur (Behördensicht)
A hat aufm platten Land nen Hof mit ein paar Tieren. Bei ner Ortsbegehung wird festgestellt, dass die Tier schlecht gehalten werden, die hauseigene Kläranlage nicht funktioniert, Gülle lagert etc. Er bekommt ein paar Bescheide, das abzustellen, da tut sich aber nichts genaues. An einem Tag wird er dann bei ner Polizeikontrolle fuchtig und der Richter schickt ihn vorübergehend in die Psychiatire. Da kommt die Stunde der Behörde. Alle hin zum Bauernhof und da wird aufgeräumt. Tiere Weg, Kläranlage wird abgepumpt, Gülle wird abtransportiert, Farben und Öle werden entfernt sowie ein paar Asbestziegel. Das lässt der Typ erstmal auf sich beruhen, 2 Monate später kommt dann der Kostenbescheid - 17.000€. Dagegen legt er widerspruch ein. Bürger meint, das sei alles brauchbar.
7.Tag S2-Wahlklausur:
A fängt vor der Bank Oma B ab und erzählt ihr einen vom Pferd, dass total viele Geldscheine gefälscht sind. Sie gibt ihm 20 50€-Scheine, damit er sie sich mal durchgucken kann. Er sagt bei einem: Der ist gefälscht, tauschen sie den schnell um. Oma geht mit dem schein inne bank und lässt ihm die 950€. Er dampf ab, wird aber nach ein paar Metern vom zeugen überwältig. Seine Einlassung: Er sei BKA-Beamte und würde als verdeckter ERmittler arbeiten. Er sei einer Geldtransportüberfallbande auf den Fersen und wollte sich da einschleichen. Die hätten ihn als Aufnahmeritual das durchführen lassen. Er sei dabei beobachtet worden, damit die gucken können, ob er auch erfolg hat.
Laut Bearbeitervermerk stimmte die Story auch noch.
Im zweiten Teil fährt der mit 3,2 promille auto und wird angehalten. Blutprobeentnahme durch krankenschwester, verwertung der einlassung trotz fehlender belehrung etc.
8.Tag VA-Klausur:
A ist Schausteller und möchte gern auf den Osnabrücker Frühlingsmarkt. Er hat ein Fahrgeschäft. Dieses Fahrgeschäft gibt es in 2 Versionen, eine kleinere und eine größere. Die größere gibt es 3x in Deutschland. A hat die kleinere. Diese hat er umfangreich mit bayerischen Motiven gestaltet. A wurde seit mehreren Jahren regelmäßig der Zugang zum Frühlingsmarkt verweigert. Auch dieses Jahr hatte er einen Antrag gestellt, wurde aber nicht zugelassen. Nach dem Ende des Frühlingsmarktes 2013 kommt er deswegen zum Anwalt und will das mal geklärt wissen. Behörde stützt sich auf Verwaltungsrichtlinie des Marktausschusses. Fahrgeschäft sei nicht attraktiv genug, da kleiner, außerdem hätten bayerische Motive nichts auf dem Markt verloren und schließlich sei sein Konkurrent bekannt und bewährt.