08.05.2021, 18:45
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auch komplett neu im Ref, daher kommt einigen meine Frage sicher dumm vor, bitte verzeiht mir das
Meine Ausbilderin am Zivilgericht hat mir für die nächsten Wochen zwei Akten gegeben, aus denen ich Urteile für sie schreiben soll. Sie meinte, beide Fälle sind soweit sie weiß zur Entscheidung reif, aber sie hätte es gerade auch nicht mehr ganz im Kopf. Falls nicht, solle ich als Alternative ein Votum schreiben.
Nun habe ich beide Akten so ein bisschen auseinander genommen und bei einer habe ich noch nicht den Durchblick: es wurde das schriftliche Vorverfahren nach § 276 ZPO anfgeordnet, auf Basis dessen gab es dann einigen Schriftverkehr zwischen den Parteien. Meine Einschätzung ist, dass keine weitere Beweisaufnahme erforderlich ist und der Rechtsstreit auf der jetzigen Basis entschieden werden könnte.
Daher die Frage: ist das überhuapt schon möglich, wenn wir uns im schriftlichen Vorverfahren befinden?? Oder müsste ich hier eher ein Votum schreiben?
Vllt kann mir einer hier ja helfen, ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich darstellen
Vielen Dank schonmal
ich bin neu hier und auch komplett neu im Ref, daher kommt einigen meine Frage sicher dumm vor, bitte verzeiht mir das

Meine Ausbilderin am Zivilgericht hat mir für die nächsten Wochen zwei Akten gegeben, aus denen ich Urteile für sie schreiben soll. Sie meinte, beide Fälle sind soweit sie weiß zur Entscheidung reif, aber sie hätte es gerade auch nicht mehr ganz im Kopf. Falls nicht, solle ich als Alternative ein Votum schreiben.
Nun habe ich beide Akten so ein bisschen auseinander genommen und bei einer habe ich noch nicht den Durchblick: es wurde das schriftliche Vorverfahren nach § 276 ZPO anfgeordnet, auf Basis dessen gab es dann einigen Schriftverkehr zwischen den Parteien. Meine Einschätzung ist, dass keine weitere Beweisaufnahme erforderlich ist und der Rechtsstreit auf der jetzigen Basis entschieden werden könnte.
Daher die Frage: ist das überhuapt schon möglich, wenn wir uns im schriftlichen Vorverfahren befinden?? Oder müsste ich hier eher ein Votum schreiben?
Vllt kann mir einer hier ja helfen, ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich darstellen

Vielen Dank schonmal
08.05.2021, 18:55
Klar, schreib einen Urteilsentwurf. Musste ich auch ständig machen. Sie hat dann meist auf der Basis meines Urteils mündliche Verhandlung anberaumt, einen richterlichen Hinweis erteilt und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Falls der nicht angenommen wurde: kurze mündliche Verhandlung, Parteien informatorisch angehört und Urteil rausgehauen.
08.05.2021, 19:07
(08.05.2021, 18:55)Gast schrieb: Klar, schreib einen Urteilsentwurf. Musste ich auch ständig machen. Sie hat dann meist auf der Basis meines Urteils mündliche Verhandlung anberaumt, einen richterlichen Hinweis erteilt und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Falls der nicht angenommen wurde: kurze mündliche Verhandlung, Parteien informatorisch angehört und Urteil rausgehauen.
Super, vielen Dank für deine Hilfe :)