07.05.2021, 15:53
Heute in Hessen, angelehnt an folgende Entscheidung:
BGH Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 56/19
BGH Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 56/19
07.05.2021, 17:04
(07.05.2021, 15:07)Gast schrieb:(07.05.2021, 15:03)Gast schrieb:(07.05.2021, 14:50)NRW schrieb:(07.05.2021, 14:34)Gast schrieb: Also in NRW kam volle pulle erbrecht
Ey was war das Bitte was hätte man den Mann anraten sollen ? Ich hab nichts verstanden von dem Fall
Als Mandanten hattest du ein Geschwisterehepaar, nicht deren Vater. Ich habe Ihnen zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen ihren vorherigen Rechtsanwalt geraten.
Ein Ehepaar waren die Geschwister in meinem Fall nicht :D
Doch! Und der Vater war die Mutter!
07.05.2021, 17:09
(07.05.2021, 15:07)Gast schrieb:(07.05.2021, 15:03)Gast schrieb:(07.05.2021, 14:50)NRW schrieb:(07.05.2021, 14:34)Gast schrieb: Also in NRW kam volle pulle erbrecht
Ey was war das Bitte was hätte man den Mann anraten sollen ? Ich hab nichts verstanden von dem Fall
Als Mandanten hattest du ein Geschwisterehepaar, nicht deren Vater. Ich habe Ihnen zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen ihren vorherigen Rechtsanwalt geraten.
Ein Ehepaar waren die Geschwister in meinem Fall nicht :D
Die wohnten sogar unter derselben Adresse ??
07.05.2021, 17:10
Ich fand schwer die Zweckmäßigkeit zu füllen. :D
07.05.2021, 17:11
(07.05.2021, 15:23)NRW_Examen2021 schrieb: Was hätte man denn machen können, damit der Vater Alleinerbe wird. Also was hätte der vorherige Anwalt korrekterweise raten müssen?
1. Verfügung des Erbteils schenkweise an den Vater, dann ist er alleinerbe.
2. Erbauseinandersetzung mit dem Vater: durch sog. persönliches Abschichten können die Töchter aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, dann ist der Vater Alleinerbe.
07.05.2021, 17:20
(07.05.2021, 17:11)Gast schrieb:(07.05.2021, 15:23)NRW_Examen2021 schrieb: Was hätte man denn machen können, damit der Vater Alleinerbe wird. Also was hätte der vorherige Anwalt korrekterweise raten müssen?
1. Verfügung des Erbteils schenkweise an den Vater, dann ist er alleinerbe.
2. Erbauseinandersetzung mit dem Vater: durch sog. persönliches Abschichten können die Töchter aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, dann ist der Vater Alleinerbe.
Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem Vater und § 2033 bgb
wird denke ich gewollt gewesen sein.
07.05.2021, 17:50
(07.05.2021, 17:20)Gast schrieb:(07.05.2021, 17:11)Gast schrieb:(07.05.2021, 15:23)NRW_Examen2021 schrieb: Was hätte man denn machen können, damit der Vater Alleinerbe wird. Also was hätte der vorherige Anwalt korrekterweise raten müssen?
1. Verfügung des Erbteils schenkweise an den Vater, dann ist er alleinerbe.
2. Erbauseinandersetzung mit dem Vater: durch sog. persönliches Abschichten können die Töchter aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, dann ist der Vater Alleinerbe.
Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem Vater und § 2033 bgb
wird denke ich gewollt gewesen sein.
Ja hat er/sie doch schon gesagt
07.05.2021, 17:56
Ah okay, danke euch. Das mit der Schenkung habe ich zumindest auch geschrieben.. immerhin.
Habt ihr bezüglich des Tods des Vaters noch gesagt, dass noch etwas getan werden muss? ZB ein Testament oder ein Vertrag? Da wusste ich nämlich gar nicht, was man da tun sollte und es lässt mir keine Ruhe
Habt ihr bezüglich des Tods des Vaters noch gesagt, dass noch etwas getan werden muss? ZB ein Testament oder ein Vertrag? Da wusste ich nämlich gar nicht, was man da tun sollte und es lässt mir keine Ruhe
07.05.2021, 18:14
(07.05.2021, 17:56)NRW_Examen2021 schrieb: Ah okay, danke euch. Das mit der Schenkung habe ich zumindest auch geschrieben.. immerhin.
Habt ihr bezüglich des Tods des Vaters noch gesagt, dass noch etwas getan werden muss? ZB ein Testament oder ein Vertrag? Da wusste ich nämlich gar nicht, was man da tun sollte und es lässt mir keine Ruhe
Testament/Erbvertrag. Beides hat Vor- & Nachteile.
07.05.2021, 18:37
Oh sh...
ich habe das "was hätte anfänglich unternommen werden müssen" auf die Zeit bezogen, zu der auch die Mutter noch lebte und das Berliner Testament erklärt (...). Na super.
ich habe das "was hätte anfänglich unternommen werden müssen" auf die Zeit bezogen, zu der auch die Mutter noch lebte und das Berliner Testament erklärt (...). Na super.