03.05.2021, 15:56
Wie sollte man das denn in Einklang bringen, dass der Geschädigte bei den kontaktlosen Unfällen darlegungs- und beweisbelastet ist aber andererseits der Fahrer bei 18 StVG dahingehend beweisbelastet ist, dass ihn kein Verschulden trifft
03.05.2021, 15:58
(03.05.2021, 15:45)Nrwgast schrieb: Ich hätte für die Rechtsfolge noch ne gute Stunde mehr Zeit gebrauchen können.
Generell hab ich den Eindruck viel wischi waschi geschrieben zu haben. Damit ich alles abhandeln kann; aber meine Substanz so... Nöö
Das mit der Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde hat mich auch kurz irritiert. Denke die wollten neben Stvg und 823 auch kurz was zur Amtshaftung (halt eben (-) ) hören.
Warum war man denn bei der Amtshaftung raus?
03.05.2021, 16:01
Werte Damen und Herren,
was ist die Ihrige anspruchsgrundlage?
Mit freundlichen Grüßen
Kurhaus Gast
was ist die Ihrige anspruchsgrundlage?
Mit freundlichen Grüßen
Kurhaus Gast
03.05.2021, 16:11
(03.05.2021, 15:58)GastGast schrieb:(03.05.2021, 15:45)Nrwgast schrieb: Ich hätte für die Rechtsfolge noch ne gute Stunde mehr Zeit gebrauchen können.
Generell hab ich den Eindruck viel wischi waschi geschrieben zu haben. Damit ich alles abhandeln kann; aber meine Substanz so... Nöö
Das mit der Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde hat mich auch kurz irritiert. Denke die wollten neben Stvg und 823 auch kurz was zur Amtshaftung (halt eben (-) ) hören.
Warum war man denn bei der Amtshaftung raus?
Meine Begründung: Weil keine Amtshaftung gegen den Beamten selbst wg. 34 gg. Der hatte die Stadt verklagen müssen.
03.05.2021, 16:12
03.05.2021, 16:18
03.05.2021, 16:18
Aber 7 betrifft doch nur den Halter und die Beklagte war ja gar nicht die Halterin?
Und die oben genannte Frage, wie man das unter einen Hut bekommt, wenn nach 18 doch die Fahrerin ihr nicht Verschulden beweisen muss, stelle ich mir auch ?
Aber immerhin konnte man zu den anderen Ansprüchen gut was im Palandt finden
Und die oben genannte Frage, wie man das unter einen Hut bekommt, wenn nach 18 doch die Fahrerin ihr nicht Verschulden beweisen muss, stelle ich mir auch ?
Aber immerhin konnte man zu den anderen Ansprüchen gut was im Palandt finden
03.05.2021, 16:19
(03.05.2021, 16:18)Gast schrieb:(03.05.2021, 16:12)Gast schrieb:(03.05.2021, 16:01)Gast Wiesbaden schrieb: Werte Damen und Herren,
was ist die Ihrige anspruchsgrundlage?
Mit freundlichen Grüßen
Kurhaus Gast
Habe 7stvg,115 vvg gegen die Versicherung
18 Stvg! Die war nur Führer, nicht Halter.
Ja, aber die Versicherung versichert den Halter, der nach 7 stvg haftet.
03.05.2021, 16:21
(03.05.2021, 16:18)NRW_Examen2021 schrieb: Aber 7 betrifft doch nur den Halter und die Beklagte war ja gar nicht die Halterin?
Und die oben genannte Frage, wie man das unter einen Hut bekommt, wenn nach 18 doch die Fahrerin ihr nicht Verschulden beweisen muss, stelle ich mir auch ?
Aber immerhin konnte man zu den anderen Ansprüchen gut was im Palandt finden
Die Beklagte zu 2 war Versicherer der Halterin (Stadt) , welche nach 7stvg haftet. Gegen die Beklagte zu 1 habe ich jegliche Ansprüche wegen 34 GG abgelehnt.
03.05.2021, 16:23
(03.05.2021, 15:58)GastGast schrieb:(03.05.2021, 15:45)Nrwgast schrieb: Ich hätte für die Rechtsfolge noch ne gute Stunde mehr Zeit gebrauchen können.
Generell hab ich den Eindruck viel wischi waschi geschrieben zu haben. Damit ich alles abhandeln kann; aber meine Substanz so... Nöö
Das mit der Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde hat mich auch kurz irritiert. Denke die wollten neben Stvg und 823 auch kurz was zur Amtshaftung (halt eben (-) ) hören.
Warum war man denn bei der Amtshaftung raus?
Also ich war in NRW bei der Amtshaftung nach Auswertung der Beweise insb. der Aussage der Zeugin drin und deshalb waren die Ansprüche gegen die Beklagte zu 1) ciao und es blieb noch der Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung aus 7 stvg ivm 115 vvg