30.04.2021, 15:31
(30.04.2021, 15:28)Gast1263 schrieb:(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Naja, ich mach mich selbst dafür verantwortlich, wenn ich Punkte liegen gelassen habe. Und niemand anderen. Keine Bedingungen etc. Es gab eine Situation bei uns in der Klausur mit krassem
Lärm. Die hab ich sofort gerügt.
Aber es gehört btw auch dazu, mal Gegenwind einzustecken (der hier absolut sachlich formuliert wird - da gibts andere Beiträge), ohne den anderen gleich aufzufordern, sich mit Beiträgen „zurückzuhalten“.
Das ist kein "Gegenwind", sondern eine haltlose Unterstellung.
Ich bin selbstverständlich in der Lage eigene Fehler einzugestehen. Das ändert aber nichts daran, dass das Schreiben eines staatlichen Examens unter diesen Bedingungen nicht hinnehmbar ist und natürlich behindert ist.
30.04.2021, 15:32
(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Guck dir bitte die Rechtsprechung zum Prüfungsrecht an, anstatt hier nur Zuspruch zu erwarten. Die gegen Rechtsschutz vorgebrachten Argumente findest du 1:1 in der Rechtsprechung. Das hat nichts mit Menschlichkeit zu tun. Es gehört nur zum Jurist:innendasein, sich auch mit Gegenmeinungen auseinanderzusetzen. Ohne unverzügliche Rüge sieht es einfach schlecht aus. Natürlich gibt es auch hier "offensichtliche" Gründe, bei denen von der Rügeobliegenheit abzusehen sein kann. Dass die aber restriktiv anzuwenden sind, dürfte auf der Hand liegen.
30.04.2021, 15:34
(30.04.2021, 15:31)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:28)Gast1263 schrieb:(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Naja, ich mach mich selbst dafür verantwortlich, wenn ich Punkte liegen gelassen habe. Und niemand anderen. Keine Bedingungen etc. Es gab eine Situation bei uns in der Klausur mit krassem
Lärm. Die hab ich sofort gerügt.
Aber es gehört btw auch dazu, mal Gegenwind einzustecken (der hier absolut sachlich formuliert wird - da gibts andere Beiträge), ohne den anderen gleich aufzufordern, sich mit Beiträgen „zurückzuhalten“.
Das ist kein "Gegenwind", sondern eine haltlose Unterstellung.
Ich bin selbstverständlich in der Lage eigene Fehler einzugestehen. Das ändert aber nichts daran, dass das Schreiben eines staatlichen Examens unter diesen Bedingungen nicht hinnehmbar ist und natürlich behindert ist.
Alter nochmal: wenn’s nicht hinnehmbar war, warum hast du dort nichts gesagt (bin jetzt der 8. der es hier nicht versteht)?
30.04.2021, 15:37
Wer es nicht vor den Klausuren rügt hat Pech gehabt. Dazu gibt es zu Recht bereits VG Entscheidungen.
30.04.2021, 15:38
Hättest du es auch gerügt, wenn du 9 P bekommen hättest?
30.04.2021, 15:40
(30.04.2021, 15:27)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:23)Gast schrieb: Anscheinend wurdet ihr über die Kältesituation doch schon vorm Klausur schreiben informiert? Ihr konntet also offenbar Maßnahmen treffen - thermoleggins, mehrere Oberteile. Ich sehe das wie mein Vorredner - wenn es so schlimm gewesen ist, hätte man doch spätestens was in dem Moment gesagt bzw direkt nach den Prüfungen die notwendigen Schritte veranlasst. Jetzt zu sagen, meine Noten sind so scheiße, weil es zu kalt war, halte ich für eine Argumentation auf sehr dünnem Eis. Ich finde es tatsächlich auch tragischer, dass die Kandiaten jetzt mit 5 Stunden nonstop Maske schreiben müssen. Gegen die Kälte konnte man was unternehmen, gegen das Maske tragen nicht.
Nein, dagegen konnte man nichts unternehmen. Ich habe zig Sachen angehabt. Und direkt neben mir wurde eine riesige Hallentür aufgerissen. Ungelogen haben sogar meine Hände gezittert.
Und was soll das die ganze Zeit von wegen rügen?
Rechtsschutz besteht nunmal auch und vor allem im Nachhinein.
In seltenen Fällen müssen Rechtsverstöße direkt gerügt werden.
Ich Red auch davon, dass du überhaupt zig Sachen angehabt hast - hättest ja auch in normaler Kleidung da auflaufen können - so könnte man leider wieder direkt dagegen halten, dass du dich noch wärmer hättest einpacken können. Zumal ich es als wirklich schwierig erachte, dass man jetzt erst mit der Problematik um die Ecke kommt. Das hättest du, glaub ich, viel früher machen müssen. Jetzt wird dir vermutlich jeder unterstellen, dass es dir nur um die Noten geht und nicht um die PrüfungSituation an sich - und ich glaube das stimmt ja auch oder? Hättest du überall 10 Punkte würdest du wahrscheinlich im Traum jetzt nicht an solche Schritte denken?
30.04.2021, 15:55
(30.04.2021, 15:40)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:27)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:23)Gast schrieb: Anscheinend wurdet ihr über die Kältesituation doch schon vorm Klausur schreiben informiert? Ihr konntet also offenbar Maßnahmen treffen - thermoleggins, mehrere Oberteile. Ich sehe das wie mein Vorredner - wenn es so schlimm gewesen ist, hätte man doch spätestens was in dem Moment gesagt bzw direkt nach den Prüfungen die notwendigen Schritte veranlasst. Jetzt zu sagen, meine Noten sind so scheiße, weil es zu kalt war, halte ich für eine Argumentation auf sehr dünnem Eis. Ich finde es tatsächlich auch tragischer, dass die Kandiaten jetzt mit 5 Stunden nonstop Maske schreiben müssen. Gegen die Kälte konnte man was unternehmen, gegen das Maske tragen nicht.
Nein, dagegen konnte man nichts unternehmen. Ich habe zig Sachen angehabt. Und direkt neben mir wurde eine riesige Hallentür aufgerissen. Ungelogen haben sogar meine Hände gezittert.
Und was soll das die ganze Zeit von wegen rügen?
Rechtsschutz besteht nunmal auch und vor allem im Nachhinein.
In seltenen Fällen müssen Rechtsverstöße direkt gerügt werden.
Ich Red auch davon, dass du überhaupt zig Sachen angehabt hast - hättest ja auch in normaler Kleidung da auflaufen können - so könnte man leider wieder direkt dagegen halten, dass du dich noch wärmer hättest einpacken können. Zumal ich es als wirklich schwierig erachte, dass man jetzt erst mit der Problematik um die Ecke kommt. Das hättest du, glaub ich, viel früher machen müssen. Jetzt wird dir vermutlich jeder unterstellen, dass es dir nur um die Noten geht und nicht um die PrüfungSituation an sich - und ich glaube das stimmt ja auch oder? Hättest du überall 10 Punkte würdest du wahrscheinlich im Traum jetzt nicht an solche Schritte denken?
Genau da sehe ich hier im Forum das Problem. Siehe auch die aktuellen Monate. Hier haben sich locker 20+ Leute teilweise derbe aufgeregt über zuerst den fehlenden Schutz und dann das Masketragen. Ging ewig so. Und was war dann jeweils bei den Klausuren? Keiner oder nur einzelne haben es gerügt. Wenn man sein Recht bekommen möchte sollte man auch dafür einstehen und nicht nur hier meckern oder gar im Nachhinein klagen ohne Rüge. (Nur meine Meinung)
30.04.2021, 15:58
(30.04.2021, 15:27)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:26)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Menschlichkeit hilft dir nicht, wenn deine Klage aus den genannten Gründen unzulässig ist. Es wurde hier ja schon mehrfach angesprochen, dass du die Prüfungsbedingungen rechtzeitig hättest rügen müssen.
Wo steht das denn bitte?
Nirgendwo.
In jeder VG Entscheidung zu Rechtsschutz in Prüfungssituationen.
30.04.2021, 15:58
Die Rügepflicht ist natürlich korrekt, alles was die Bedingungen selber angeht, ist präkludiert.
ABER: Sollte es tatsächlich stimmen, dass an unterschiedlichen Prüfungsorten unterschiedliche Bedingungen herrschten, dürfte DAS nicht präkludiert sein. Denn das kann ja niemand wissen. Und man kann nur rügen, was man selber wahrnimmt oder aus eigener Fahrlässigkeit nicht wahrnimmt. Das dürfte aber wohl kaum für die Bedingungen an anderen Prüfungsorten gelten, denn dort ist man nicht und kennt auch in der Regel niemanden von dort.
ABER: Sollte es tatsächlich stimmen, dass an unterschiedlichen Prüfungsorten unterschiedliche Bedingungen herrschten, dürfte DAS nicht präkludiert sein. Denn das kann ja niemand wissen. Und man kann nur rügen, was man selber wahrnimmt oder aus eigener Fahrlässigkeit nicht wahrnimmt. Das dürfte aber wohl kaum für die Bedingungen an anderen Prüfungsorten gelten, denn dort ist man nicht und kennt auch in der Regel niemanden von dort.
30.04.2021, 16:05
(30.04.2021, 15:58)Gast schrieb: Die Rügepflicht ist natürlich korrekt, alles was die Bedingungen selber angeht, ist präkludiert.
ABER: Sollte es tatsächlich stimmen, dass an unterschiedlichen Prüfungsorten unterschiedliche Bedingungen herrschten, dürfte DAS nicht präkludiert sein. Denn das kann ja niemand wissen. Und man kann nur rügen, was man selber wahrnimmt oder aus eigener Fahrlässigkeit nicht wahrnimmt. Das dürfte aber wohl kaum für die Bedingungen an anderen Prüfungsorten gelten, denn dort ist man nicht und kennt auch in der Regel niemanden von dort.
Danke.