08.12.2017, 18:21
Der Rücktritt lag doch vor. Fehlgeschlagen war der Versuch nicht, denn sie konnte nochmal zuschlagen und die Freiwilligkeit lag auch vor, denn sie hat autonom von der weiteren Tat Abstand genommen.
08.12.2017, 18:30
(08.12.2017, 18:21)Gast schrieb: Der Rücktritt lag doch vor. Fehlgeschlagen war der Versuch nicht, denn sie konnte nochmal zuschlagen und die Freiwilligkeit lag auch vor, denn sie hat autonom von der weiteren Tat Abstand genommen.
Im kommentar steht keine freiwilligkeit wenn die Umstände sich ändern und deshalb der täter aus angst die tat aufgibt. Die eine meinte doch sie waren so überrascht und hatten angst vor körperl. Überlegenheit. Denke beides vertretbar
08.12.2017, 20:20
Und hat irgendwer das Gefrierfach unter 243 S. 2 Nr. 2 geprüft? Irgendwie klang die Aussage des L danach, denn er habe das gerade zur Sicherung gegen Diebstahl da rein gepackt. Habs selbst dann aber verneint :P
08.12.2017, 21:52
Tippt Ihr für die S2 auf Revision oder auf eine sonstige RA-Klausur?
An die NRWler: Ist tendenziell Revision oder Urteil dran?
So wie ich das gelesen habe, gibt es da spätestens seit diesem Jahr in NRW keine Regel mehr. Allerdings waren die klassischen Ringtauschmonate auch in diesem Jahr wieder Revision.
Januar: Urteil
Februar: Revision
März: Revision
Mai: Urteil
Juni: Revision
Juli: Urteil
Sept: Revision
Dezember ...
Was allerdings gegen Revision in Berlin spräche, ist dass bereits in der S7 Wahlklausur diesen Monat eine RA-Revision lief.
Oder wie seht ihr das?
An die NRWler: Ist tendenziell Revision oder Urteil dran?
So wie ich das gelesen habe, gibt es da spätestens seit diesem Jahr in NRW keine Regel mehr. Allerdings waren die klassischen Ringtauschmonate auch in diesem Jahr wieder Revision.
Januar: Urteil
Februar: Revision
März: Revision
Mai: Urteil
Juni: Revision
Juli: Urteil
Sept: Revision
Dezember ...
Was allerdings gegen Revision in Berlin spräche, ist dass bereits in der S7 Wahlklausur diesen Monat eine RA-Revision lief.
Oder wie seht ihr das?
08.12.2017, 22:57
(08.12.2017, 20:20)PL schrieb: Und hat irgendwer das Gefrierfach unter 243 S. 2 Nr. 2 geprüft? Irgendwie klang die Aussage des L danach, denn er habe das gerade zur Sicherung gegen Diebstahl da rein gepackt. Habs selbst dann aber verneint :P
Ja das hab ich auch gemacht aber auch abgelehnt. Die Aussage von L habe ich auch so verstanden...
09.12.2017, 12:31
Guten Morgen
Folgender Sachverhalt lief in der S1 Klausur in Berlin zumindest in Saal D:
Karin Koks und ihre Schwester Eva Extasy sind kontinuierlich pleite. Oh Wunder, denn Karin (K) hat nach der Schule (Bj. 93) nie gearbeitet, während Eva (E) 2015 ihren Führerschein verlor und damit auch ihren Job als Berufskraftfahrerein.
(Aussage der Nachbarin)
Am 1.11.2017 gegen 8:30 Uhr meldet sich die besorgte Nachbarin Frau Kepetry (F) bei der Polizei und berichtet, dass ihr Nachbar, der Frieder Löffler (der Name stimmt sogar - FL) von Rettungssanitätern aus seinem Haus gebracht wurde in Begleitung zweier Frauen.
gegen 11 Uhr beobachtete die F die beiden Frauen wie sie erneut das Haus des FL verließen und mit dem VW Golf des FL davon fuhren. Daraufhin verständigte Sie die Polizei.
Aus dem Polizeibericht geht folgendes hervor:
Am 1.11.2017 gegen 11 Uhr ging ein Anruf der F ein, welcher annehmen lies dass der PKW des FL gestohlen worden ist. Die Polizei schickte sofort eine Streife los, die auch den PKW des FL schnell ausfindig machte. die Streife setzte sich auf der Landstraße vor den PKW des FL, welcher mit 2 Frauen besetzt war und winkte diese heraus. Der PKW bremste ab und signalisierte in die nächste Parkbucht fahren zu wollen. die Insassen entschieden sich jedoch anders und überholten die Polizeistreife und waren auf und davon! Wenig später wurde eine andere Streife auf den VW aufmerksam und nahm die Verfolgung auf. Während der Verfolgung konnte die Polizeistreife beobachten, wie aus dem fahrenden Auto eine Aldi-Tüte geworden wurde.
Der PKW geriet in einer Kurve, welche mit erhöhter Geschwindigkeit befahren wurde ins Schleudern, schrammte an einem Laternenmast vorbei, überschlug sich und blieb im graben stehen. Aus dem Wagen stieg sofort eine Insassin aus, die wundersamer weise komplett unverletzt schien. Auf der Beifahrerseite war der Airbag aufgegangen.
Die Fahrerin steckte schwerverletzt im PKW fest. Sie wurde geborgen und kam ins Krankenhaus.
Das spätere Sachverständigen Gutachten ergab, dass das Auto aufgrund überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve getragen wurde.
Für die Kurve bestand eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Sachverständige ermittelte, dass die Kurve höchstens mit 90 km/h befahren werden konnte, ohne dass es zu einem entgleiten kommen würde. Der PKW musste mindestens eine Geschwindigkeit von 115 km/h gehabt haben.
Der PKW, welcher ursprünglich einen Wert von 13.000 € hatte, erlitt einen wirtschaftliche Totalschaden.
Die zuständige Staatsanwältin Christina Crystal © rief bei der zuständigen Ermittlungsrichterin Paula Pilze (P) an und beantragte sowohl einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des FL, als auch einen Durchsuchungs - und Beschlagnahmebeschluss für die Gegenstände im verunfallten PKW.
Aufgrund des Verdachtes des Raubes und diverser anderer Delikte, wurde der Durchsuchungs - und Beschlagnahmebeschluss bezogen auf etwaige Beweismittel von der P erlassen, sowohl für die Wohnung des FL, als auch für den verunfallten PKW.
Die Polizei konnte die Aldi-Tüte bergen, welche einen 1kg schweren Goldbarren enthielt (wert ca. 33.000 €) und das Hand der K.
In der Beschuldigtenvernehmung der K, gab diese nach erfolgter Belehrung nach § 136 folgendes zu Protokoll (Die Belehrung wurde mit abgedruckt, ich habe da keinen Fehler gesehen, weswegen ich jetzt mal darauf verzichte den Wortlaut des 136ers wiederzugeben)
"Das war alles die Idee meiner Schwester E. Ich wollte da gar nicht mitmachen! Die E kam kurz zuvor aus dem Bau und hatte beträchtliche Schulden. Wir hatten auf dem Geburtstag meiner Mutter von unserem Onkel FL gehört, dass dieser bei sich zuhause einen dicken Goldbarren in der Tiefkühltruhe bunkert. Die E meinte zu mir, damit lässt sich leicht Kasse machen! Mir war die Idee nicht geheuer, aber die E meinte, sie würde es nicht machen ohne mich.
Wir planten also uns das Gold unter den Nagel zu reißen. Da unser Onkel FL sowohl Bulle als auch Jahrelang erfolgreicher Boxer war, wussten wir, dass wir ihn irgendwie ausschalten mussten um an das Gold zu kommen. Die E schlug vor, ihm eins mit dem Nudelholz überzuziehen. Mir war die Sache nicht geheuer, aber sie meinte sie würde das machen und auch das Nudelholz mitbringen. Aber ohne mich würde sie das Ding niemals durchziehen. Also stimmte ich zu.
Wir begaben uns am 1.11. zum haus des FL, dieser machte uns die Tür auf. Im Wohnzimmer suchte er ein paar Gläser raus, da zog die E dem FL mit dem Nudelholz eins über den Deckel. Aber nicht doll. Eher so aus dem Handgelenk. Der FL war total verdattert. Er blutete wie sau am Kopf, checkte aber offenbar nicht, dass die E ihm eins übergezogen hatte. er dachte, er hatte sich gestoßen. er drehte sich etwas verwirrt um und begriff erst gar nicht was abging. Die E warf das Nudelholz sofort aus dem Fenster in den Garten. Wir rieten dem FL sofort einen Arzt zu rufen, womit er einwilligte. Es war eine absolut skurrile Situation. Wir waren froh nur mit einem Schrecken davon gekommen zu sein. An das Gold dachten wir zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr!
Wir fuhren mit den Sanitätern ins Krankenhaus.
Im Krankenhaus meinte dann die E zu mir, dass es doch nun viel leichter wäre jetzt an das Gold zu gekommen, jetzt da der FL nicht zuhause war. Wir stimmten darüber ein und fuhren erneut zum Haus des FL. Hinten vom Garten aus, stand das Terassenfenster auf Kipp. Die E wusste wie sie den Mechanismus "umgehen" konnte und öffnete das Fenster. Wir griffen uns das Gold aus der Tiefkühltruhe. Als wir im Flur ankamen, dachten wir uns, nehmen wir doch einfach den PKW des FL. Wir wollten den PKW nicht behalten. Immerhin hat die E keinen Führerschein und bei mir wäre das ja sofort aufgefallen wenn ich mit nem Auto umherdüse. Wir wollten das Auto später zurückbringen. Also griffen wir uns die Schlüssel von der Anrichte und fuhren los. Dann erwischte uns eine Streife. Ich riet der E anzuhalten, diese rief aber "Scheisse Scheisse, ich geh nicht wieder in den Knast, für den Mist den wir abgezogen haben, kriegen wir mindestens 4 Jahre man". Dann wurde uns klar, dass ja noch überall unsere Fingerabdrücke waren und auch das Nudelholz noch im Garten lag. Wir wollten fliehen uns bis sich die Lage beruhigt, in Thailand untertauchen. Die E gab Gas. in der Kurve crashten wir. Wie durch ein Wunder blieb ich unverletzt, ich vermute weil bei mir der Airbag aufging. Es tut mir alles so leid"
der FL wurde belehrt, allerdings fehlte (meiner Meinung nach) die Belehrung über das ZeugnisverweigerungsR für Angehörige, weswegen die Aussage für mich nicht verwertbar war. Ich werde sie summarisch wiedergeben.
Der FL gab an, dass ihn seine Nichten die E und die K überraschenderweise besucht haben. Sie meinten sie wollten ihm ein Geschenk geben. Im Wohnzimmer drehte er ihnen den Rücken zu und bekam einen kräftigen Schlag/Stoß. Er vermutete dass er sich gestoßen haben. Dann Krankenhaus, dann 5cm Platzwunde genäht und am Ende "Ja ich stelle Strafantrag. Voll die Frechheit das alles"
Die durch die Polizei erfolgte Auslesung des Handys der E ergab ein kleines Whatsapp Protokoll in welchem die K lediglich sagt das ihr das alles nicht geheuer ist, die K angibt dem FL nur einen kleinen Schlag zu versetzen der ihn sowohl ohnmächtig macht als auch eine lokale Amnesie verursacht. Die E antwortete mit "ok, machen wirs".
Die zuständige Behörde stellt Strafantrag wegen Beschädigung der Laterne mit einem Schaden iHv 1.200 €.
Der Anwalt der E meldet sich: Er kündigt an, dass die K die Aussage verweigern wird und ihre Aussage mangels korrekter Belehrung nicht verwertbar sei. Die K hätte auf ihr VerweigerungsR bzgl. Angehörigenstellung hingewiesen werden müssen.
Die Auslesung der whatsapp Chats nach 100a stpo erging ohne Beschluss der Richterin, wodurch diese ebenfalls nicht verwertet werden können.
Der FL verweigert die Aussage und widerspricht einer Verwertung, hält jedoch seinen Strafantrag aufrecht.
Der Anwalt beantragt bzgl. des Verkehrsgeschehens eine Einstellung bzgl. E nach 170 II.
Die "Fingerspurensuche" der Polizei ergibt Fingerspuren der beteiligten an allen Ecken und Enden im Haus des FL. Sie finden auch das Nudelholz mit Blut und Haaren des FL und Fingerabdrücken der K. Die Tüte mit dem Gold hingegen hat keine Fingerabdrücke.
Die K wurde im Krankenhaus operativ behandelt: Sie hatte Frakturen an beiden Beinen, eine Entlassung aus dem Krankenhaus ist für den 12.12.2017 geplant. Da ihr Lebensgefährte sie der Wohnung verwiesen hatte, nahm sie sich vor vorerst bei ihren Eltern unterzukommen.
Aufgabe: Aus staatsanwaltlicher Sicher für die K und die E prüfen
315d bleibt außer Betracht
Aus dem BZR ergibt sich, dass die K bereits 4 Vorstrafen seit 2010 hat bei unterschiedlichen Gerichten, teils auch Freiheitsstrafen, hauptsächlich Vermögens - und Körperverletzungsdelikte. Zuletzt: LG Gera 2015, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 3 Jahre.
Die E hat keine Vorstrafen.
Bearbeitungszeitpunkt: 8.12.
Amtsgericht Zwickau und Landgericht Zwickau sind für den Bezirk zuständig.
Gruß
Folgender Sachverhalt lief in der S1 Klausur in Berlin zumindest in Saal D:
Karin Koks und ihre Schwester Eva Extasy sind kontinuierlich pleite. Oh Wunder, denn Karin (K) hat nach der Schule (Bj. 93) nie gearbeitet, während Eva (E) 2015 ihren Führerschein verlor und damit auch ihren Job als Berufskraftfahrerein.
(Aussage der Nachbarin)
Am 1.11.2017 gegen 8:30 Uhr meldet sich die besorgte Nachbarin Frau Kepetry (F) bei der Polizei und berichtet, dass ihr Nachbar, der Frieder Löffler (der Name stimmt sogar - FL) von Rettungssanitätern aus seinem Haus gebracht wurde in Begleitung zweier Frauen.
gegen 11 Uhr beobachtete die F die beiden Frauen wie sie erneut das Haus des FL verließen und mit dem VW Golf des FL davon fuhren. Daraufhin verständigte Sie die Polizei.
Aus dem Polizeibericht geht folgendes hervor:
Am 1.11.2017 gegen 11 Uhr ging ein Anruf der F ein, welcher annehmen lies dass der PKW des FL gestohlen worden ist. Die Polizei schickte sofort eine Streife los, die auch den PKW des FL schnell ausfindig machte. die Streife setzte sich auf der Landstraße vor den PKW des FL, welcher mit 2 Frauen besetzt war und winkte diese heraus. Der PKW bremste ab und signalisierte in die nächste Parkbucht fahren zu wollen. die Insassen entschieden sich jedoch anders und überholten die Polizeistreife und waren auf und davon! Wenig später wurde eine andere Streife auf den VW aufmerksam und nahm die Verfolgung auf. Während der Verfolgung konnte die Polizeistreife beobachten, wie aus dem fahrenden Auto eine Aldi-Tüte geworden wurde.
Der PKW geriet in einer Kurve, welche mit erhöhter Geschwindigkeit befahren wurde ins Schleudern, schrammte an einem Laternenmast vorbei, überschlug sich und blieb im graben stehen. Aus dem Wagen stieg sofort eine Insassin aus, die wundersamer weise komplett unverletzt schien. Auf der Beifahrerseite war der Airbag aufgegangen.
Die Fahrerin steckte schwerverletzt im PKW fest. Sie wurde geborgen und kam ins Krankenhaus.
Das spätere Sachverständigen Gutachten ergab, dass das Auto aufgrund überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve getragen wurde.
Für die Kurve bestand eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Sachverständige ermittelte, dass die Kurve höchstens mit 90 km/h befahren werden konnte, ohne dass es zu einem entgleiten kommen würde. Der PKW musste mindestens eine Geschwindigkeit von 115 km/h gehabt haben.
Der PKW, welcher ursprünglich einen Wert von 13.000 € hatte, erlitt einen wirtschaftliche Totalschaden.
Die zuständige Staatsanwältin Christina Crystal © rief bei der zuständigen Ermittlungsrichterin Paula Pilze (P) an und beantragte sowohl einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des FL, als auch einen Durchsuchungs - und Beschlagnahmebeschluss für die Gegenstände im verunfallten PKW.
Aufgrund des Verdachtes des Raubes und diverser anderer Delikte, wurde der Durchsuchungs - und Beschlagnahmebeschluss bezogen auf etwaige Beweismittel von der P erlassen, sowohl für die Wohnung des FL, als auch für den verunfallten PKW.
Die Polizei konnte die Aldi-Tüte bergen, welche einen 1kg schweren Goldbarren enthielt (wert ca. 33.000 €) und das Hand der K.
In der Beschuldigtenvernehmung der K, gab diese nach erfolgter Belehrung nach § 136 folgendes zu Protokoll (Die Belehrung wurde mit abgedruckt, ich habe da keinen Fehler gesehen, weswegen ich jetzt mal darauf verzichte den Wortlaut des 136ers wiederzugeben)
"Das war alles die Idee meiner Schwester E. Ich wollte da gar nicht mitmachen! Die E kam kurz zuvor aus dem Bau und hatte beträchtliche Schulden. Wir hatten auf dem Geburtstag meiner Mutter von unserem Onkel FL gehört, dass dieser bei sich zuhause einen dicken Goldbarren in der Tiefkühltruhe bunkert. Die E meinte zu mir, damit lässt sich leicht Kasse machen! Mir war die Idee nicht geheuer, aber die E meinte, sie würde es nicht machen ohne mich.
Wir planten also uns das Gold unter den Nagel zu reißen. Da unser Onkel FL sowohl Bulle als auch Jahrelang erfolgreicher Boxer war, wussten wir, dass wir ihn irgendwie ausschalten mussten um an das Gold zu kommen. Die E schlug vor, ihm eins mit dem Nudelholz überzuziehen. Mir war die Sache nicht geheuer, aber sie meinte sie würde das machen und auch das Nudelholz mitbringen. Aber ohne mich würde sie das Ding niemals durchziehen. Also stimmte ich zu.
Wir begaben uns am 1.11. zum haus des FL, dieser machte uns die Tür auf. Im Wohnzimmer suchte er ein paar Gläser raus, da zog die E dem FL mit dem Nudelholz eins über den Deckel. Aber nicht doll. Eher so aus dem Handgelenk. Der FL war total verdattert. Er blutete wie sau am Kopf, checkte aber offenbar nicht, dass die E ihm eins übergezogen hatte. er dachte, er hatte sich gestoßen. er drehte sich etwas verwirrt um und begriff erst gar nicht was abging. Die E warf das Nudelholz sofort aus dem Fenster in den Garten. Wir rieten dem FL sofort einen Arzt zu rufen, womit er einwilligte. Es war eine absolut skurrile Situation. Wir waren froh nur mit einem Schrecken davon gekommen zu sein. An das Gold dachten wir zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr!
Wir fuhren mit den Sanitätern ins Krankenhaus.
Im Krankenhaus meinte dann die E zu mir, dass es doch nun viel leichter wäre jetzt an das Gold zu gekommen, jetzt da der FL nicht zuhause war. Wir stimmten darüber ein und fuhren erneut zum Haus des FL. Hinten vom Garten aus, stand das Terassenfenster auf Kipp. Die E wusste wie sie den Mechanismus "umgehen" konnte und öffnete das Fenster. Wir griffen uns das Gold aus der Tiefkühltruhe. Als wir im Flur ankamen, dachten wir uns, nehmen wir doch einfach den PKW des FL. Wir wollten den PKW nicht behalten. Immerhin hat die E keinen Führerschein und bei mir wäre das ja sofort aufgefallen wenn ich mit nem Auto umherdüse. Wir wollten das Auto später zurückbringen. Also griffen wir uns die Schlüssel von der Anrichte und fuhren los. Dann erwischte uns eine Streife. Ich riet der E anzuhalten, diese rief aber "Scheisse Scheisse, ich geh nicht wieder in den Knast, für den Mist den wir abgezogen haben, kriegen wir mindestens 4 Jahre man". Dann wurde uns klar, dass ja noch überall unsere Fingerabdrücke waren und auch das Nudelholz noch im Garten lag. Wir wollten fliehen uns bis sich die Lage beruhigt, in Thailand untertauchen. Die E gab Gas. in der Kurve crashten wir. Wie durch ein Wunder blieb ich unverletzt, ich vermute weil bei mir der Airbag aufging. Es tut mir alles so leid"
der FL wurde belehrt, allerdings fehlte (meiner Meinung nach) die Belehrung über das ZeugnisverweigerungsR für Angehörige, weswegen die Aussage für mich nicht verwertbar war. Ich werde sie summarisch wiedergeben.
Der FL gab an, dass ihn seine Nichten die E und die K überraschenderweise besucht haben. Sie meinten sie wollten ihm ein Geschenk geben. Im Wohnzimmer drehte er ihnen den Rücken zu und bekam einen kräftigen Schlag/Stoß. Er vermutete dass er sich gestoßen haben. Dann Krankenhaus, dann 5cm Platzwunde genäht und am Ende "Ja ich stelle Strafantrag. Voll die Frechheit das alles"
Die durch die Polizei erfolgte Auslesung des Handys der E ergab ein kleines Whatsapp Protokoll in welchem die K lediglich sagt das ihr das alles nicht geheuer ist, die K angibt dem FL nur einen kleinen Schlag zu versetzen der ihn sowohl ohnmächtig macht als auch eine lokale Amnesie verursacht. Die E antwortete mit "ok, machen wirs".
Die zuständige Behörde stellt Strafantrag wegen Beschädigung der Laterne mit einem Schaden iHv 1.200 €.
Der Anwalt der E meldet sich: Er kündigt an, dass die K die Aussage verweigern wird und ihre Aussage mangels korrekter Belehrung nicht verwertbar sei. Die K hätte auf ihr VerweigerungsR bzgl. Angehörigenstellung hingewiesen werden müssen.
Die Auslesung der whatsapp Chats nach 100a stpo erging ohne Beschluss der Richterin, wodurch diese ebenfalls nicht verwertet werden können.
Der FL verweigert die Aussage und widerspricht einer Verwertung, hält jedoch seinen Strafantrag aufrecht.
Der Anwalt beantragt bzgl. des Verkehrsgeschehens eine Einstellung bzgl. E nach 170 II.
Die "Fingerspurensuche" der Polizei ergibt Fingerspuren der beteiligten an allen Ecken und Enden im Haus des FL. Sie finden auch das Nudelholz mit Blut und Haaren des FL und Fingerabdrücken der K. Die Tüte mit dem Gold hingegen hat keine Fingerabdrücke.
Die K wurde im Krankenhaus operativ behandelt: Sie hatte Frakturen an beiden Beinen, eine Entlassung aus dem Krankenhaus ist für den 12.12.2017 geplant. Da ihr Lebensgefährte sie der Wohnung verwiesen hatte, nahm sie sich vor vorerst bei ihren Eltern unterzukommen.
Aufgabe: Aus staatsanwaltlicher Sicher für die K und die E prüfen
315d bleibt außer Betracht
Aus dem BZR ergibt sich, dass die K bereits 4 Vorstrafen seit 2010 hat bei unterschiedlichen Gerichten, teils auch Freiheitsstrafen, hauptsächlich Vermögens - und Körperverletzungsdelikte. Zuletzt: LG Gera 2015, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 3 Jahre.
Die E hat keine Vorstrafen.
Bearbeitungszeitpunkt: 8.12.
Amtsgericht Zwickau und Landgericht Zwickau sind für den Bezirk zuständig.
Gruß
09.12.2017, 12:57
Hi
irgendjemand hatte noch ein paar Seiten zuvor nach dem Z2 SV gefragt (anwaltliche Sicht). Bis jetzt hat keiner was zu dem Sachverhalt gesagt, sodass die Messlatte offenbar so niedrig liegt, dass ich auch meine kursorischen Ergüsse präsentieren kann.
Es ging im wesentlichen um folgendes:
Wir sind die Anwälte der VGV Versicherung AG.
Die Hanna Heroin (H) hat die Baufirma Abwrack-GmbH mit dem Bau eines zu privaten Zwecken genutzten Wohnhauses beauftragt.
Da sie bei der Abnahme schon ein mulmiges Gefühl hatte bezüglich etwaiger Mängel am Rohbau, wollte sie die Abnahme nur vornehmen, wenn die VGV Versicherung für die A-GmbH eine Bürgschaft übernimmt. Das hat dann die VGV auch gemacht. Und nicht nur das, auch die Mutter des Geschäftsführers der A-GmbH, Elfriede, hat eine Bürgschaft übernommen. Die Bürgschaftshöhe waren 35.000 € (xy % von der Gesamtbausumme).
Die Abnahme des Rohbaus erfolgt am 2.5.2013
Wie es immer so ist, ist der Rohbau natürlich Mangelhaft. Insgesamt wurden vom Sachverständigen den die H beauftragt hat Mängel festgestellt (nasses Mauerwerk), welche in etwa Reparaturkosten iHv 75.000 € rechtfertigen würden. Das Gutachten wird von keiner Seite angezweifelt.
Die H hat die A-GmbH im April 2016 aufgefordert die Mängel bis Oktober 2016 zu beseitigen. Darauf erfolgte keine Reaktion, sodass die H nun die VGV in Anspruch nehmen will, bezüglich der Zahlung der Bürgschaftssumme iHv 35.000 €. Die H vermutet dass die A-GmbH zahlungsunfähig ist, weswegen sie die A gar nicht erst versucht hat in Anspruch zu nehmen.
Die VGV weigert sich natürlich. Sie führt an, dass der Bürgschaftsvertrag lediglich maschinell mit maschinellen Namen versehen wurde (was stimmt). Eine Original Unterschrift gibt es nur beim Bürgschaftsvertrag der Mutter Elfriede!
Darüber hinaus sei der Bauauftrag grundsätzlich ein Schwarzgeschäft gewesen: Die Beteiligten H und die A-GmbH hätten einen niedrigeren Kaufpreis von 800k € vereinbart, in Wirklichkeit seien es aber 1.000.000 € gewesen, um Steuern zu sparen! Die H hätte sogar am Tag des Vertragsschlusses dem Geschäftsführer einen Koffer mit 70k€ in Bar überreicht! Zum Beweis bietet die VGV die Aussage des Geschäftsführers der A GmbH, Klaus, an.
Auch können die Forderungen gar nicht mehr wirksam sein, denn die H lebt ja schon so lange mit den Mängeln.
Die H findet das eine unerhörte Frechheit und meint, bei dem Gespräch zwischen ihr und dem Geschäftsführer der A GmbH war ihre Physiotherapeutin anwesend die alles bezeugen kann (also das keine Schwarzgeldabrede getroffen wurde).
Ich glaube so oder so ähnlich war das.
prozessual ein kleines Gimmick: Die H hatte schon vor längerer Zeit Klage erhoben gegen die VGV, sie hatte jedoch im Rubrum der Klage fälschlicherweise angegeben das wir die VGV vertreten, was zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall war. Ergo wurde die Klageschrift nicht der VGV zugestellt aber wundersamer weise uns irgendwie auch nicht.
Das VU das dann gegen die VGV erging wurde vom Postboten in der Filiale der VGV dem Sohn der Putzfrau übergeben, welcher 7 Jahre alt war. Dieser hat das VU an sich genommen und unter seinem Bett versteckt. Nur unter erheblichem Druck hat die Putzfrau gestanden, dass der Sohn das VU hatte. Es ist normalerweise verboten Kinder mit zur Arbeit zu nehmen, weswegen die Putze Ärger befürchtete.
Die VGV möchte natürlich wissen wie sie gegen das VU vorgehen kann und welche Möglichkeiten für sie bestehen sich gegen die Klage zu wehren und ob sie sich eventuell bei Elfriede befriedigen kann.
Soviel zu meinen Erinnerungen. Nagelt mich nicht drauf fest, versucht am besten den SV mit dem Lösungsvorschlag von Ex1017 zu lesen.
Gruß
irgendjemand hatte noch ein paar Seiten zuvor nach dem Z2 SV gefragt (anwaltliche Sicht). Bis jetzt hat keiner was zu dem Sachverhalt gesagt, sodass die Messlatte offenbar so niedrig liegt, dass ich auch meine kursorischen Ergüsse präsentieren kann.
Es ging im wesentlichen um folgendes:
Wir sind die Anwälte der VGV Versicherung AG.
Die Hanna Heroin (H) hat die Baufirma Abwrack-GmbH mit dem Bau eines zu privaten Zwecken genutzten Wohnhauses beauftragt.
Da sie bei der Abnahme schon ein mulmiges Gefühl hatte bezüglich etwaiger Mängel am Rohbau, wollte sie die Abnahme nur vornehmen, wenn die VGV Versicherung für die A-GmbH eine Bürgschaft übernimmt. Das hat dann die VGV auch gemacht. Und nicht nur das, auch die Mutter des Geschäftsführers der A-GmbH, Elfriede, hat eine Bürgschaft übernommen. Die Bürgschaftshöhe waren 35.000 € (xy % von der Gesamtbausumme).
Die Abnahme des Rohbaus erfolgt am 2.5.2013
Wie es immer so ist, ist der Rohbau natürlich Mangelhaft. Insgesamt wurden vom Sachverständigen den die H beauftragt hat Mängel festgestellt (nasses Mauerwerk), welche in etwa Reparaturkosten iHv 75.000 € rechtfertigen würden. Das Gutachten wird von keiner Seite angezweifelt.
Die H hat die A-GmbH im April 2016 aufgefordert die Mängel bis Oktober 2016 zu beseitigen. Darauf erfolgte keine Reaktion, sodass die H nun die VGV in Anspruch nehmen will, bezüglich der Zahlung der Bürgschaftssumme iHv 35.000 €. Die H vermutet dass die A-GmbH zahlungsunfähig ist, weswegen sie die A gar nicht erst versucht hat in Anspruch zu nehmen.
Die VGV weigert sich natürlich. Sie führt an, dass der Bürgschaftsvertrag lediglich maschinell mit maschinellen Namen versehen wurde (was stimmt). Eine Original Unterschrift gibt es nur beim Bürgschaftsvertrag der Mutter Elfriede!
Darüber hinaus sei der Bauauftrag grundsätzlich ein Schwarzgeschäft gewesen: Die Beteiligten H und die A-GmbH hätten einen niedrigeren Kaufpreis von 800k € vereinbart, in Wirklichkeit seien es aber 1.000.000 € gewesen, um Steuern zu sparen! Die H hätte sogar am Tag des Vertragsschlusses dem Geschäftsführer einen Koffer mit 70k€ in Bar überreicht! Zum Beweis bietet die VGV die Aussage des Geschäftsführers der A GmbH, Klaus, an.
Auch können die Forderungen gar nicht mehr wirksam sein, denn die H lebt ja schon so lange mit den Mängeln.
Die H findet das eine unerhörte Frechheit und meint, bei dem Gespräch zwischen ihr und dem Geschäftsführer der A GmbH war ihre Physiotherapeutin anwesend die alles bezeugen kann (also das keine Schwarzgeldabrede getroffen wurde).
Ich glaube so oder so ähnlich war das.
prozessual ein kleines Gimmick: Die H hatte schon vor längerer Zeit Klage erhoben gegen die VGV, sie hatte jedoch im Rubrum der Klage fälschlicherweise angegeben das wir die VGV vertreten, was zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall war. Ergo wurde die Klageschrift nicht der VGV zugestellt aber wundersamer weise uns irgendwie auch nicht.
Das VU das dann gegen die VGV erging wurde vom Postboten in der Filiale der VGV dem Sohn der Putzfrau übergeben, welcher 7 Jahre alt war. Dieser hat das VU an sich genommen und unter seinem Bett versteckt. Nur unter erheblichem Druck hat die Putzfrau gestanden, dass der Sohn das VU hatte. Es ist normalerweise verboten Kinder mit zur Arbeit zu nehmen, weswegen die Putze Ärger befürchtete.
Die VGV möchte natürlich wissen wie sie gegen das VU vorgehen kann und welche Möglichkeiten für sie bestehen sich gegen die Klage zu wehren und ob sie sich eventuell bei Elfriede befriedigen kann.
Soviel zu meinen Erinnerungen. Nagelt mich nicht drauf fest, versucht am besten den SV mit dem Lösungsvorschlag von Ex1017 zu lesen.
Gruß
09.12.2017, 14:58
Große Klasse, Taxifahrer. Bedankt!
09.12.2017, 15:39
(08.12.2017, 21:52)IckeErSo schrieb: Tippt Ihr für die S2 auf Revision oder auf eine sonstige RA-Klausur?
An die NRWler: Ist tendenziell Revision oder Urteil dran?
So wie ich das gelesen habe, gibt es da spätestens seit diesem Jahr in NRW keine Regel mehr. Allerdings waren die klassischen Ringtauschmonate auch in diesem Jahr wieder Revision.
Januar: Urteil
Februar: Revision
März: Revision
Mai: Urteil
Juni: Revision
Juli: Urteil
Sept: Revision
Dezember ...
Was allerdings gegen Revision in Berlin spräche, ist dass bereits in der S7 Wahlklausur diesen Monat eine RA-Revision lief.
Oder wie seht ihr das?
Also ich tippe ja trotzdem auf Revision in BlnBbg, weil das in Ringtauschmonaten bisher immer so war. Aber, “lass Dich überraschen...!“:dodgy:
09.12.2017, 16:31
(09.12.2017, 15:39)Bärlinerin schrieb:(08.12.2017, 21:52)IckeErSo schrieb: Tippt Ihr für die S2 auf Revision oder auf eine sonstige RA-Klausur?
An die NRWler: Ist tendenziell Revision oder Urteil dran?
So wie ich das gelesen habe, gibt es da spätestens seit diesem Jahr in NRW keine Regel mehr. Allerdings waren die klassischen Ringtauschmonate auch in diesem Jahr wieder Revision.
Januar: Urteil
Februar: Revision
März: Revision
Mai: Urteil
Juni: Revision
Juli: Urteil
Sept: Revision
Dezember ...
Was allerdings gegen Revision in Berlin spräche, ist dass bereits in der S7 Wahlklausur diesen Monat eine RA-Revision lief.
Oder wie seht ihr das?
Also ich tippe ja trotzdem auf Revision in BlnBbg, weil das in Ringtauschmonaten bisher immer so war. Aber, “lass Dich überraschen...!“:dodgy:
Ich sehe das auch so wie Bärlinerin. Natürlich stiftet die S7 (Revisionsklausur) Verwirrung. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die jeweiligen Themen hier im Forum bis März 2016 zurückzuverfolgen. Da war es - soweit es aus den Beiträgen für Bln deutlich wurde - IMMER so: S7 Anklage, S1 Anklage, S2 Revision. Ob die S7 nur ein Ausreißer für die Strafrechtler war oder den Grund in der S2 hat, werden wir Montag erfahren. Letztendlich müsste Berlin, sollte keine Revision kommen, bei der S2 am Ringtausch nicht teilnehmen. Das könnte seinen Grund haben, falls in NRW ein Urteil geschrieben wird. Aber Theorien gibt es viele :dodgy:
Wäre schön, wenn jemand mal kurz den Inhalt der S7 mitteilen könnte. Danke!