26.04.2021, 15:40
(26.04.2021, 12:34)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb:(26.04.2021, 09:37)Gast schrieb: Es geht darum, dass einem so ein Werkzeug weitgehend genommen wird, und das gehört beseitigt.
Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.
Beispiel 1.000 Euro Streitwert.
Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro
Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.
An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.
Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.
Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann.
Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht.
So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.
Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
Das Modell gab es zwischen 1870 bis in die 1980er Jahre und nannte sich "Rechtsbeistand" - hat offenbar nicht dauerhaft Sinn gemacht. Die Diskussion "der ist für einfache Sachen überqualifiziert" kannst du übrigens auch über Richter, Staatsanwälte, Ärzte usw. führen.
26.04.2021, 16:19
Alles unter 1500€ Streitwert ist eh nur für nebenbei. Da würde ich nicht viel Zeit reinstecken und dann rechnet es sich eben.
27.04.2021, 10:11
Die Diskussion ist unnötig.
Vergütungsvereinbarung: Stundensatz, wenn gesetzliche Gebühren nicht höher mit Aufklärung, dass die Gegenseite im Obsiegensfall nur für die gesetzlichen Gebühren einzustehen hat, ebenso wie die RSV.
Dann halt einfach knallhart monatlich abrechnen und wenn RVG höher ist am Schluss ne Endabrechnung. So ist man in kleinen Sachen abgesichert und sichert sich die Kohle, wenn der Aufwand gering bleibt.
Vergütungsvereinbarung: Stundensatz, wenn gesetzliche Gebühren nicht höher mit Aufklärung, dass die Gegenseite im Obsiegensfall nur für die gesetzlichen Gebühren einzustehen hat, ebenso wie die RSV.
Dann halt einfach knallhart monatlich abrechnen und wenn RVG höher ist am Schluss ne Endabrechnung. So ist man in kleinen Sachen abgesichert und sichert sich die Kohle, wenn der Aufwand gering bleibt.
27.04.2021, 10:27
(26.04.2021, 15:40)Gast schrieb:(26.04.2021, 12:34)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb: Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.
Beispiel 1.000 Euro Streitwert.
Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro
Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.
An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.
Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.
Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann.
Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht.
So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.
Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
Das Modell gab es zwischen 1870 bis in die 1980er Jahre und nannte sich "Rechtsbeistand" - hat offenbar nicht dauerhaft Sinn gemacht. Die Diskussion "der ist für einfache Sachen überqualifiziert" kannst du übrigens auch über Richter, Staatsanwälte, Ärzte usw. führen.
Bin letzten noch auf einen weiterhin zugelassenen Rechtsbeistand getroffen, gibt davon aus Bestandsschutzgründen noch welche. Sterben allerdings natürlich bald aus.
27.04.2021, 10:41
Ich finde die Diskussion um die vermeintlich zu geringe Vergütung der Anwälte jedes Mal ziemlich amüsant. Hier beschweren sich doch ernsthaft Leute, dass sie nur 60.000 EUR verdienen.
Tut mir Leid, aber da habe ich kein Mitleid. Zum einen sind 60.000 EUR eine ordentliche Vergütung. Zum anderen sollte es mittlerweile auch dem letzten Juristen aufgefallen sein, dass es einfach zu viele Anwälte gibt. Wieso sollte ein Jurastudium plus Referendariat ein Garant für ein sechstelliges Gehalt sein, wenn der Markt so extrem umkämpft ist?
Die Vergütungen werden durch Angebot und Nachfrage geregelt. Und wenn es eben zu viele Anwälte gibt, dann ist der Kampf um die Mandate dementsprechend hoch und der Kuchen muss auf viele Anwälte verteilt werden. Es ist halt nicht mehr wie in den 60ern, wo man einfach das Messingschild an die Tür gehängt hat und die Mandanten von alleine die Bude gestürmt haben.
Und was die Sache mit dem Erfolgshonorar angeht: Wieso sollte sich irgendein Mandant auf so etwas einlassen? Der hat die große Auswahl und muss nur 50 Meter um die Ecke zur nächsten Kanzlei dackeln, die nicht auf ein solches Erfolgshonarar besteht.
Achja: Damit will ich nicht sagen, dass es nicht möglich ist, als Anwalt viel Geld zu verdienen. Aber das ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr sondern bedarf harter Arbeit, Auch wenn es wie ne Plattitüde klingt, aber um als Anwalt viel Geld zu verdienen muss man halt ein guter Anwalt sein und das heißt auch, dass man unternehmerisch denken muss.
Tut mir Leid, aber da habe ich kein Mitleid. Zum einen sind 60.000 EUR eine ordentliche Vergütung. Zum anderen sollte es mittlerweile auch dem letzten Juristen aufgefallen sein, dass es einfach zu viele Anwälte gibt. Wieso sollte ein Jurastudium plus Referendariat ein Garant für ein sechstelliges Gehalt sein, wenn der Markt so extrem umkämpft ist?
Die Vergütungen werden durch Angebot und Nachfrage geregelt. Und wenn es eben zu viele Anwälte gibt, dann ist der Kampf um die Mandate dementsprechend hoch und der Kuchen muss auf viele Anwälte verteilt werden. Es ist halt nicht mehr wie in den 60ern, wo man einfach das Messingschild an die Tür gehängt hat und die Mandanten von alleine die Bude gestürmt haben.
Und was die Sache mit dem Erfolgshonorar angeht: Wieso sollte sich irgendein Mandant auf so etwas einlassen? Der hat die große Auswahl und muss nur 50 Meter um die Ecke zur nächsten Kanzlei dackeln, die nicht auf ein solches Erfolgshonarar besteht.
Achja: Damit will ich nicht sagen, dass es nicht möglich ist, als Anwalt viel Geld zu verdienen. Aber das ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr sondern bedarf harter Arbeit, Auch wenn es wie ne Plattitüde klingt, aber um als Anwalt viel Geld zu verdienen muss man halt ein guter Anwalt sein und das heißt auch, dass man unternehmerisch denken muss.
27.04.2021, 10:46
(26.04.2021, 15:40)Gast schrieb:(26.04.2021, 12:34)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 12:08)Gast schrieb:(26.04.2021, 11:47)Gast Gast schrieb:(26.04.2021, 10:39)Gast schrieb: Ab Oktober werden Erfolgshonorare voraussichtlich bis zu einer Forderungshöhe von EUR 2.000 zulässig sein. Ist zumindest ein Anfang.
Beispiel 1.000 Euro Streitwert.
Bisher RVG vorgerichtlich und gerichtlich: 316 Euro
Gegenseite gerichtlich: 240 Euro.
An 1.000 Euro Streitwert können die Anwälte also (zusammen) 556 Euro verdienen.
Was machst du daraus dann mit Erfolgshonorar? 50% von der Summe? Bekommt ein Anwalt 500 Euro und einer 0 Euro. Damit wird im Ergebnis der Anwaltschaft weiter Umsatz entzogen.
Erfolgshonorare machen nur bei großen Summen bei Verbrauchern sind, um sozusagen die dann notwendige Stundenvereinbarung nach hinten zu verlegen, weil auf den positiven Ausgang des Prozesses spekuliert wird.
Das würde ja schon deshalb nicht funktionieren, weil ich mit meinem Mandanten keine für den gegnerischen Anwalt verbindliche Erfolgshonorarvereinbarung treffen kann.
Aber in der Tat ist es gerade bei kleinen Streitwerten wirtschaftlich für den Mandanten sinnlos, sofern keine RSV dahintersteht. Wenn dies aber der Fall ist, weshalb sollte dann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Zum Thema gegnerischer Anwalt: Nein, das kannst du nicht. Aber wenn Erfolgshonorare möglich sind, wird der (jeder) Mandant eben so viele Anwälte abklappern, bis er einen findet, der es auf Erfolgshonorar Basis macht.
So wird hier doch auch bzgl RVG argumentiert. Kleine Fälle bräuchten eine Stundenvereinbarung; bekommt man aber nicht durchgesetzt, weil sich der Mandant eben einen Anwalt sucht, der es für RVG macht.
Wenn wir ehrlich sind, es bräuchte eine große Reform des Anwaltsberufs. Ähnlich wie AG und LG/OLG sollte man vollausgebildete Anwälte haben, die ab einem gewissen Streitwert notwendig werden und darunter gibt es kürzer ausgebildete "Rechtsberater", zB mit Jura Bachelor und einem folgenden einjährigen praktischen Teil, die eben günstiger arbeiten können. Dann müsste man die Ausbildung von Anwälten/deren Zulassung wieder zurückfahren, so dass es weniger voll ausgebildete Anwälte gibt (für die größeren Sachen) und daneben eben die günstigen Rechtsberater für kleine Sachen.
Das Modell gab es zwischen 1870 bis in die 1980er Jahre und nannte sich "Rechtsbeistand" - hat offenbar nicht dauerhaft Sinn gemacht. Die Diskussion "der ist für einfache Sachen überqualifiziert" kannst du übrigens auch über Richter, Staatsanwälte, Ärzte usw. führen.
Die Rolle des Rechtspflegers wurde ja explizit als die eines "abgespeckten" Richters entwickelt, um die Gerichte zu entlasten. Mit Zusatzausbildung zum Amtsanwalt erfüllt er die Funktion eines Staatsanwalts.
In der Anwaltsschaft und im Notariat gibt es als Äquivalent die jeweiligen Fachwirte. Nur dürfen die trotz guter Ausbildung viel weniger.
27.04.2021, 11:02
Abgesehen davon kann sich eine Alternative auch nur dann durchsetzen, wenn sie für den Verbraucher einen relevanten Vorteil hat. Dadurch, dass Anwälte über RVG für kleine Sachen so günstig sind plus die RSV Leute, macht es wenig Sinn derzeit, nicht zum Anwalt zu gehen.
Im Kleinbereich ist der Kosten-Nutzen-Aufwand eben fast nie gegeben. Natürlich hat man als Anwalt nicht automatisch einen Anspruch auf ein sehr gutes Gehalt/viel Gewinn. Ich finde es aber schon bezeichnend, dass da Leute als Volljuristen nach 7-10 Jahren rauskommen und noch nicht einmal den richtigen Zusammenhang von Umsatz, Gewinn und Kostenstruktur kennen.
Im Kleinbereich ist der Kosten-Nutzen-Aufwand eben fast nie gegeben. Natürlich hat man als Anwalt nicht automatisch einen Anspruch auf ein sehr gutes Gehalt/viel Gewinn. Ich finde es aber schon bezeichnend, dass da Leute als Volljuristen nach 7-10 Jahren rauskommen und noch nicht einmal den richtigen Zusammenhang von Umsatz, Gewinn und Kostenstruktur kennen.
27.04.2021, 16:42
(27.04.2021, 10:41)Gast schrieb: Ich finde die Diskussion um die vermeintlich zu geringe Vergütung der Anwälte jedes Mal ziemlich amüsant. Hier beschweren sich doch ernsthaft Leute, dass sie nur 60.000 EUR verdienen.
Tut mir Leid, aber da habe ich kein Mitleid. Zum einen sind 60.000 EUR eine ordentliche Vergütung. Zum anderen sollte es mittlerweile auch dem letzten Juristen aufgefallen sein, dass es einfach zu viele Anwälte gibt. Wieso sollte ein Jurastudium plus Referendariat ein Garant für ein sechstelliges Gehalt sein, wenn der Markt so extrem umkämpft ist?
Die Vergütungen werden durch Angebot und Nachfrage geregelt. Und wenn es eben zu viele Anwälte gibt, dann ist der Kampf um die Mandate dementsprechend hoch und der Kuchen muss auf viele Anwälte verteilt werden. Es ist halt nicht mehr wie in den 60ern, wo man einfach das Messingschild an die Tür gehängt hat und die Mandanten von alleine die Bude gestürmt haben.
Und was die Sache mit dem Erfolgshonorar angeht: Wieso sollte sich irgendein Mandant auf so etwas einlassen? Der hat die große Auswahl und muss nur 50 Meter um die Ecke zur nächsten Kanzlei dackeln, die nicht auf ein solches Erfolgshonarar besteht.
Achja: Damit will ich nicht sagen, dass es nicht möglich ist, als Anwalt viel Geld zu verdienen. Aber das ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr sondern bedarf harter Arbeit, Auch wenn es wie ne Plattitüde klingt, aber um als Anwalt viel Geld zu verdienen muss man halt ein guter Anwalt sein und das heißt auch, dass man unternehmerisch denken muss.
Ich "verdiene" unter 12.000 Euro im Jahr. Wer beschwert sich über 60.000?
27.04.2021, 16:45
(27.04.2021, 16:42)2 x a Har(t)zer schrieb:(27.04.2021, 10:41)Gast schrieb: Ich finde die Diskussion um die vermeintlich zu geringe Vergütung der Anwälte jedes Mal ziemlich amüsant. Hier beschweren sich doch ernsthaft Leute, dass sie nur 60.000 EUR verdienen.
Tut mir Leid, aber da habe ich kein Mitleid. Zum einen sind 60.000 EUR eine ordentliche Vergütung. Zum anderen sollte es mittlerweile auch dem letzten Juristen aufgefallen sein, dass es einfach zu viele Anwälte gibt. Wieso sollte ein Jurastudium plus Referendariat ein Garant für ein sechstelliges Gehalt sein, wenn der Markt so extrem umkämpft ist?
Die Vergütungen werden durch Angebot und Nachfrage geregelt. Und wenn es eben zu viele Anwälte gibt, dann ist der Kampf um die Mandate dementsprechend hoch und der Kuchen muss auf viele Anwälte verteilt werden. Es ist halt nicht mehr wie in den 60ern, wo man einfach das Messingschild an die Tür gehängt hat und die Mandanten von alleine die Bude gestürmt haben.
Und was die Sache mit dem Erfolgshonorar angeht: Wieso sollte sich irgendein Mandant auf so etwas einlassen? Der hat die große Auswahl und muss nur 50 Meter um die Ecke zur nächsten Kanzlei dackeln, die nicht auf ein solches Erfolgshonarar besteht.
Achja: Damit will ich nicht sagen, dass es nicht möglich ist, als Anwalt viel Geld zu verdienen. Aber das ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr sondern bedarf harter Arbeit, Auch wenn es wie ne Plattitüde klingt, aber um als Anwalt viel Geld zu verdienen muss man halt ein guter Anwalt sein und das heißt auch, dass man unternehmerisch denken muss.
Ich "verdiene" unter 12.000 Euro im Jahr. Wer beschwert sich über 60.000?
Dafür gehört dir der Tag, Bruder.
27.04.2021, 17:14
Es ist doch ganz einfach: Angebot und Nachfrage
Es gibt zu viele Anwälte für zu wenig Mandanten. Nimmt man noch den Umstand hinzu, dass legal-tech in Zukunft eine immer größere Konkurrenz darstellen wird, dann ist das doch keine Überraschung.
Der Vergleich mit dem Handwerk oder Polizisten, was ja hier im Thread als Vergleich angebracht wurde, ist mMn nicht hilfreich. Nur weil das Jurastudium inkl. Ref eine erhebliche Zeit beansprucht und auch eher zu den schwierigen/aufwendigen Fächern gehört, kann man doch keinen Anspruch auf ein super Gehalt ableiten. Angebot und Nachfrage sind das einzig relevante. Und sollte die RVG geändert werden oder andere Lösungsansätze angeführt werden, würde das mMn nichts ändern. Die Bevölkerung würde sich dann halt 100x überlegen ob man den ungewissen Gang zum Anwalt wagt oder nicht. Ferner würde dadurch legal-tech noch deutlich beschleunigt werden.
Es gibt zu viele Anwälte für zu wenig Mandanten. Nimmt man noch den Umstand hinzu, dass legal-tech in Zukunft eine immer größere Konkurrenz darstellen wird, dann ist das doch keine Überraschung.
Der Vergleich mit dem Handwerk oder Polizisten, was ja hier im Thread als Vergleich angebracht wurde, ist mMn nicht hilfreich. Nur weil das Jurastudium inkl. Ref eine erhebliche Zeit beansprucht und auch eher zu den schwierigen/aufwendigen Fächern gehört, kann man doch keinen Anspruch auf ein super Gehalt ableiten. Angebot und Nachfrage sind das einzig relevante. Und sollte die RVG geändert werden oder andere Lösungsansätze angeführt werden, würde das mMn nichts ändern. Die Bevölkerung würde sich dann halt 100x überlegen ob man den ungewissen Gang zum Anwalt wagt oder nicht. Ferner würde dadurch legal-tech noch deutlich beschleunigt werden.

