25.04.2021, 20:32
Liebe Leute,
ich verlasse bald meinen jetzigen Arbeitgeber und soll mein Arbeitszeugnis selber schreiben. Dabei habe ich überwiegend meine Tätigkeit im Bank-und Kapitalmarkrrecht (Widerruf Kredit) gehabt, aber auch Fälle aus dem Verkehrs und Medizinrecht gemacht.
Im Netz finde ich kaum gute Beispiel, wie man die Tätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts darstellen soll.
Hat jemand Ideen, wie man das gut formulieren könnte?
Danke!
ich verlasse bald meinen jetzigen Arbeitgeber und soll mein Arbeitszeugnis selber schreiben. Dabei habe ich überwiegend meine Tätigkeit im Bank-und Kapitalmarkrrecht (Widerruf Kredit) gehabt, aber auch Fälle aus dem Verkehrs und Medizinrecht gemacht.
Im Netz finde ich kaum gute Beispiel, wie man die Tätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts darstellen soll.
Hat jemand Ideen, wie man das gut formulieren könnte?
Danke!
25.04.2021, 21:52
Frag Deinen AG nach einer alten Vorlage.
25.04.2021, 22:05
Das muss dein Arbeitgeber selbst machen. Dazu ist er gemäß § 630 BGB verpflichtet. Bitte weise Ihn darauf hin!
25.04.2021, 22:44
25.04.2021, 22:46
26.04.2021, 01:46
Ich habe gegoogled und eine Seite gefunden, wo man ne Zeugnisvorlage kaufen kann für Anwalt für Wirtschaftsrecht. Kannst ja weiter im Internet nach Vorlagen suchen oder eine Vorlage für einen anderen Beruf nehmen und umgestalten.
26.04.2021, 10:19
26.04.2021, 10:44
(26.04.2021, 10:19)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:44)HerrKules schrieb:(25.04.2021, 22:05)Gast schrieb: Das muss dein Arbeitgeber selbst machen. Dazu ist er gemäß § 630 BGB verpflichtet. Bitte weise Ihn darauf hin!
Hoffentlich ein Witz
Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung halte ich nicht für ein Witz.
Thats the reason why fast alle Rechtsanwälte so unfassbar uncool sind
26.04.2021, 12:49
(26.04.2021, 10:19)Gast schrieb:(25.04.2021, 22:44)HerrKules schrieb:(25.04.2021, 22:05)Gast schrieb: Das muss dein Arbeitgeber selbst machen. Dazu ist er gemäß § 630 BGB verpflichtet. Bitte weise Ihn darauf hin!
Hoffentlich ein Witz
Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung halte ich nicht für ein Witz.
Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung ist in unserem System kein absolutes Gut. Das Zivilrecht unterliegt weitestgehend der Privatautonomie. Oder einfacher ausgedrückt: wo kein Kläger, da kein Richter. Wer solche grundsätzlichen Überlegungen nicht versteht, der kann auch einfach die Norm lesen bevor er sie zitiert, die ist insoweit nämlich (ausnahmsweise) sehr eindeutig formuliert.
Wieso sollte er auf seinen Anspruch aus § 630 BGB pochen? Am Ende nervts den Arbeitgeber nur oder der kann keine richtigen Zeugnisse schreiben. Dann lieber selbst (gut) entwerfen und unterschreiben lassen.
26.04.2021, 13:22
Zurück zum Thema:
Das Schemahafte Gerüst habe ich fertig. Ich weiß aber nicht, wie ich meine Tätigkeiten als Anwalt darstellen soll.
Das ich Schriftsätze erstelle, Gerichtstermine wahrnehme, Fristen kontrolliere etc ist klar.
Wie kann man denn die Tätigkeiten eines Anwalts spiegelstrichtartig im Zeugnis darstellen?
Hoffe auf ernsthafte Hilfe
Das Schemahafte Gerüst habe ich fertig. Ich weiß aber nicht, wie ich meine Tätigkeiten als Anwalt darstellen soll.
Das ich Schriftsätze erstelle, Gerichtstermine wahrnehme, Fristen kontrolliere etc ist klar.
Wie kann man denn die Tätigkeiten eines Anwalts spiegelstrichtartig im Zeugnis darstellen?
Hoffe auf ernsthafte Hilfe